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Antrag möglichZuschuss

Förderung von Projekten zum Thema „Souveräne Innovationsökosysteme für Cybersicherheit und Kommunikationstechnologien“ – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Planen Sie ein gemeinsames Forschungsprojekt in den Bereichen Cybersicherheit oder Kommunikationstechnologien? Dann können Sie als Verbundpartner einen staatlichen Zuschuss erhalten, um wissenschaftliche Innovationen für den Markt weiterzuentwickeln.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtung, Hochschule, Unternehmen, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Sie können eine Förderung für gemeinsame Forschungsprojekte erhalten. Dies gilt für Vorhaben in den Bereichen Cybersicherheit und Kommunikationstechnologien. Das Vorhaben muss dazu beitragen, eine bereits im Labor erfolgreich gezeigte Technologie in die praktische Anwendung und Marktreife zu überführen. Die Förderung betrifft Sie, wenn Sie als Partner in einem Verbundprojekt zusammenarbeiten. Das Konsortium muss aus mindestens einem Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und mindestens einer Hochschule oder Forschungseinrichtung bestehen. Das Vorhaben wird dabei in der Regel durch ein Unternehmen koordiniert. Gefördert werden kompakte Forschungsarbeiten, die auf Innovationen einer beteiligten Wissenschaftseinrichtung basieren. Als Unternehmen müssen Sie ein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Verwertung der Ergebnisse nachweisen. Zudem müssen die notwendigen Nutzungsrechte für das geistige Eigentum im Konsortium vorhanden sein. Sie erhalten die Förderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 15. Oktober 2026.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Sie bilden für das Projekt ein Konsortium aus mindestens einem gewerblichen Unternehmen und einer Forschungseinrichtung.Ein Unternehmen aus der gewerblichen Wirtschaft übernimmt die Koordination des Verbundprojekts.Sie weisen eine erfolgreiche Demonstration der technologischen Innovation in einer Laborumgebung nach.Das Konsortium verfügt über das geistige Eigentum der Kerninnovation.Die zugrundeliegende Forschungsarbeit liegt typischerweise nicht länger als 12 Monate zurück und ist erfolgreich abgeschlossen.Das koordinierende Unternehmen weist ein eigenes zentrales Interesse an der wirtschaftlichen Verwertung nach.Das spätere Produkt oder die Dienstleistung zeigt eine positive Marktperspektive.Sie regeln die Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung und schließen einen Kooperationsvertrag ab.Sie legen vor der Bewilligung eine Absichtserklärung über die Nutzung der geistigen Eigentumsrechte vor.Sie vereinbaren einen Abbruchmeilenstein zur Entwicklung des Demonstrators innerhalb von 24 Monaten nach Projektstart.Sie verfügen zum Zeitpunkt der Auszahlung über eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.Forschungseinrichtungen grenzen das Projekt klar von ihrer institutionellen Grundfinanzierung ab.

Ausschlussgründe: Sie erhalten keine Förderung, wenn Sie ein Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung sind.Sie sind von der Förderung ausgeschlossen, wenn Sie einer Rückforderungsanordnung der Europäischen Kommission nicht nachgekommen sind.Sie erhalten keine Förderung, wenn der Abbruchmeilenstein nach 24 Monaten nicht erfolgreich erfüllt und positiv bewertet wird.Es darf keine indirekte Beihilfe an beteiligte Unternehmen fließen.

weitere Informationen Für die erste Verfahrensstufe (Projektskizze): Elektronische Projektskizze mit einem Umfang von maximal 12 DIN-A4-SeitenProjektformular, welches Sie in easy-Online erstellen (siehe weiterführende Links)Schriftliche Bestätigung über die Kenntnisnahme und Richtigkeit aller Angaben durch alle Projektpartner Für die zweite Verfahrensstufe (förmlicher Förderantrag nach Aufforderung): Förmlicher Förderantrag, welchen Sie in easy-Online erstellen (siehe weiterführende Links)Ausführliche Vorhabenbeschreibung und detaillierter FinanzierungsplanSchriftliche Absichtserklärung über die Nutzung des geistigen Eigentums aller PartnerKooperationsvertrag der Partner des Verbundprojekts Bei staatlich grundfinanzierten Forschungseinrichtungen benötigen Sie einen Nachweis der Abgrenzung zur institutionellen Förderung.

Erforderliche Unterlagen

  • Elektronische Projektskizze,Förmlicher Förderantrag,Ausführliche Vorhabenbeschreibung,Detaillierter Finanzierungsplan,Schriftliche Absichtserklärung über die Nutzung des geistigen Eigentums,Kooperationsvertrag der Partner

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung von Projekten zum Thema „Souveräne Innovationsökosysteme für Cybersicherheit und Kommunikationstechnologien“"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Häufige Fragen zu Förderung von Projekten zum Thema „Souveräne Innovationsökosysteme für Cybersicherheit und Kommunikationstechnologien“

Wer kann Förderung von Projekten zum Thema „Souveräne Innovationsökosysteme für Cybersicherheit und Kommunikationstechnologien“ beantragen?

Forschungseinrichtung, Hochschule, Unternehmen, Verband/Vereinigung

Bis wann kann man Förderung von Projekten zum Thema „Souveräne Innovationsökosysteme für Cybersicherheit und Kommunikationstechnologien“ beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 15. Oktober 2026.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Projekten zum Thema „Souveräne Innovationsökosysteme für Cybersicherheit und Kommunikationstechnologien“?

Fördergeber ist Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung von Moorbodenschutzmaßnahmen
  • → Förderprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie
  • → Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss) – Förderung der Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen (Modul 6)

Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
15. Oktober 2026
Förderregion
Bundesweit

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