Fördergeber: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Planen Sie ein gemeinsames Forschungsprojekt in den Bereichen Cybersicherheit oder Kommunikationstechnologien? Dann können Sie als Verbundpartner einen staatlichen Zuschuss erhalten, um wissenschaftliche Innovationen für den Markt weiterzuentwickeln.
Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtung, Hochschule, Unternehmen, Verband/Vereinigung.
Aktuelle Antragsfrist: 15. Oktober 2026.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Sie bilden für das Projekt ein Konsortium aus mindestens einem gewerblichen Unternehmen und einer Forschungseinrichtung.Ein Unternehmen aus der gewerblichen Wirtschaft übernimmt die Koordination des Verbundprojekts.Sie weisen eine erfolgreiche Demonstration der technologischen Innovation in einer Laborumgebung nach.Das Konsortium verfügt über das geistige Eigentum der Kerninnovation.Die zugrundeliegende Forschungsarbeit liegt typischerweise nicht länger als 12 Monate zurück und ist erfolgreich abgeschlossen.Das koordinierende Unternehmen weist ein eigenes zentrales Interesse an der wirtschaftlichen Verwertung nach.Das spätere Produkt oder die Dienstleistung zeigt eine positive Marktperspektive.Sie regeln die Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung und schließen einen Kooperationsvertrag ab.Sie legen vor der Bewilligung eine Absichtserklärung über die Nutzung der geistigen Eigentumsrechte vor.Sie vereinbaren einen Abbruchmeilenstein zur Entwicklung des Demonstrators innerhalb von 24 Monaten nach Projektstart.Sie verfügen zum Zeitpunkt der Auszahlung über eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.Forschungseinrichtungen grenzen das Projekt klar von ihrer institutionellen Grundfinanzierung ab.
Ausschlussgründe: Sie erhalten keine Förderung, wenn Sie ein Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung sind.Sie sind von der Förderung ausgeschlossen, wenn Sie einer Rückforderungsanordnung der Europäischen Kommission nicht nachgekommen sind.Sie erhalten keine Förderung, wenn der Abbruchmeilenstein nach 24 Monaten nicht erfolgreich erfüllt und positiv bewertet wird.Es darf keine indirekte Beihilfe an beteiligte Unternehmen fließen.
weitere Informationen Für die erste Verfahrensstufe (Projektskizze): Elektronische Projektskizze mit einem Umfang von maximal 12 DIN-A4-SeitenProjektformular, welches Sie in easy-Online erstellen (siehe weiterführende Links)Schriftliche Bestätigung über die Kenntnisnahme und Richtigkeit aller Angaben durch alle Projektpartner Für die zweite Verfahrensstufe (förmlicher Förderantrag nach Aufforderung): Förmlicher Förderantrag, welchen Sie in easy-Online erstellen (siehe weiterführende Links)Ausführliche Vorhabenbeschreibung und detaillierter FinanzierungsplanSchriftliche Absichtserklärung über die Nutzung des geistigen Eigentums aller PartnerKooperationsvertrag der Partner des Verbundprojekts Bei staatlich grundfinanzierten Forschungseinrichtungen benötigen Sie einen Nachweis der Abgrenzung zur institutionellen Förderung.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenForschungseinrichtung, Hochschule, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Aktuelle Antragsfrist: 15. Oktober 2026.
Fördergeber ist Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR). Quelle: foerderdatenbank.de.
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