Fördergeber: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 34 Tagen
Zuschüsse für Einzel- und Verbundprojekte im Aktionsfeld Gesundheitswirtschaft.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Die Förderquote beträgt 50 %.
Antragsfrist: 15.01, 15.05., 15.09. eines Jahres (zuletzt 15.05.2031)
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR).
Sie verfügen über die notwendige fachliche Qualifikation.
Ihr Vorhaben stärkt die Kompetenz zur Lösung definierter Probleme.
Es entwickelt den Stand der Technik weiter.
Es ist mit einem hohen technischen und wirtschaftlichen Risiko verbunden.
Ihr Vorhaben liegt hinsichtlich der Themenstellung und der Ziele im Interesse des Bundes.
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Jetzt Projekt prüfenUnternehmen, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
Förderquote: 50 %.
Antragsfrist: 15.01, 15.05., 15.09. eines Jahres (zuletzt 15.05.2031)
Fördergeber ist Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR). Quelle: nrwbank.
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