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Förderung von Projekten zum Thema „Innovationen umfassend nutzen – Praxisleuchttürme der zivilen Sicherheit“ – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen

Förderung von Projekten zur zivilen Sicherheit im Rahmen der Forschung.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Hochschule, Forschungseinrichtung, Öffentliche Einrichtung.

Was wird gefördert?

Das Programm „Forschung für die zivile Sicherheit – Gemeinsam für ein sicheres Leben in einer resilienten Gesellschaft“ fördert Projekte, die Innovationen im Bereich der zivilen Sicherheit umfassend nutzen. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen und richtet sich an Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen sowie öffentliche Einrichtungen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2029. Die Projektskizze kann bis zum 31.12.2029 eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmftr_forschung_zivile_sicherh". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Förderberechtigte sind Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und öffentliche Einrichtungen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Förderung von Projekten zum Thema „Innovationen umfassend nutzen – Praxisleuchttürme der zivilen Sicherheit“

Wer kann Förderung von Projekten zum Thema „Innovationen umfassend nutzen – Praxisleuchttürme der zivilen Sicherheit“ beantragen?

Unternehmen, Hochschule, Forschungseinrichtung, Öffentliche Einrichtung

Bis wann kann man Förderung von Projekten zum Thema „Innovationen umfassend nutzen – Praxisleuchttürme der zivilen Sicherheit“ beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2029. Die Projektskizze kann bis zum 31.12.2029 eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Projekten zum Thema „Innovationen umfassend nutzen – Praxisleuchttürme der zivilen Sicherheit“?

Fördergeber ist Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung von Projekten zum Thema „Innovationen umfassend nutzen – Praxisleuchttürme der zivilen Sicherheit“ mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von Projekten zum Thema „Innovationen umfassend nutzen – Praxisleuchttürme der zivilen Sicherheit“ zur Gruppe „bmftr_forschung_zivile_sicherh". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Dezember 2029
Förderregion
bundesweit