Förderung von Projekten zum Thema „Innovationen umfassend nutzen – Praxisleuchttürme der zivilen Sicherheit“ – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 15 Tagen
Förderung von Projekten zur zivilen Sicherheit im Rahmen der Forschung.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Hochschule, Forschungseinrichtung, Öffentliche Einrichtung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2029. Die Projektskizze kann bis zum 31.12.2029 eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmftr_forschung_zivile_sicherh“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Förderberechtigte sind Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und öffentliche Einrichtungen.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung von Projekten zum Thema „Innovationen umfassend nutzen – Praxisleuchttürme der zivilen Sicherheit“"
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Projekten zum Thema „Innovationen umfassend nutzen – Praxisleuchttürme der zivilen Sicherheit“
Wer kann Förderung von Projekten zum Thema „Innovationen umfassend nutzen – Praxisleuchttürme der zivilen Sicherheit“ beantragen?
Unternehmen, Hochschule, Forschungseinrichtung, Öffentliche Einrichtung
Bis wann kann man Förderung von Projekten zum Thema „Innovationen umfassend nutzen – Praxisleuchttürme der zivilen Sicherheit“ beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2029. Die Projektskizze kann bis zum 31.12.2029 eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Förderung von Projekten zum Thema „Innovationen umfassend nutzen – Praxisleuchttürme der zivilen Sicherheit“?
Fördergeber ist Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Förderung von Projekten zum Thema „Innovationen umfassend nutzen – Praxisleuchttürme der zivilen Sicherheit“ mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von Projekten zum Thema „Innovationen umfassend nutzen – Praxisleuchttürme der zivilen Sicherheit“ zur Gruppe „bmftr_forschung_zivile_sicherh". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 31. Dezember 2029
- Förderregion
- bundesweit