Förderung von Projekten zum Thema „Innovationen umfassend nutzen – Praxisleuchttürme der zivilen Sicherheit“ – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen
Förderung von Projekten zur zivilen Sicherheit im Rahmen der Forschung.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Hochschule, Forschungseinrichtung, Öffentliche Einrichtung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2029. Die Projektskizze kann bis zum 31.12.2029 eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmftr_forschung_zivile_sicherh". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Förderberechtigte sind Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und öffentliche Einrichtungen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Projekten zum Thema „Innovationen umfassend nutzen – Praxisleuchttürme der zivilen Sicherheit“
Wer kann Förderung von Projekten zum Thema „Innovationen umfassend nutzen – Praxisleuchttürme der zivilen Sicherheit“ beantragen?
Unternehmen, Hochschule, Forschungseinrichtung, Öffentliche Einrichtung
Bis wann kann man Förderung von Projekten zum Thema „Innovationen umfassend nutzen – Praxisleuchttürme der zivilen Sicherheit“ beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2029. Die Projektskizze kann bis zum 31.12.2029 eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Förderung von Projekten zum Thema „Innovationen umfassend nutzen – Praxisleuchttürme der zivilen Sicherheit“?
Fördergeber ist Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Förderung von Projekten zum Thema „Innovationen umfassend nutzen – Praxisleuchttürme der zivilen Sicherheit“ mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von Projekten zum Thema „Innovationen umfassend nutzen – Praxisleuchttürme der zivilen Sicherheit“ zur Gruppe „bmftr_forschung_zivile_sicherh". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 31. Dezember 2029
- Förderregion
- bundesweit