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Antrag möglichZuschuss

Förderung von Projekten zum Thema Generative Künstliche Intelligenz – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Sie erforschen generative Künstliche Intelligenz aus Sicht der Geistes- und Sozialwissenschaften? Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt unterstützt Ihre wissenschaftlichen Projekte mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtung, Hochschule, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Sie erhalten finanzielle Unterstützung für geistes- und qualitativ-sozialwissenschaftliche Forschungsprojekte, die generative Künstliche Intelligenz als Untersuchungsgegenstand in den Mittelpunkt stellen. Das Förderprogramm betrifft Sie, wenn Sie an einer Hochschule, einer außeruniversitären Forschungseinrichtung oder einer gemeinnützigen Organisation in Deutschland tätig sind. Sie können eine Förderung für Einzel- und Verbundvorhaben mit einer regulären Laufzeit von bis zu 3 Jahren erhalten. Wenn Sie ein Projekt mit einer deutlich kürzeren Laufzeit planen, ist dies ausdrücklich erwünscht. Für exzellente Nachwuchsgruppen beträgt die Laufzeit der Projekte in der Regel bis zu 4 Jahre. Ihre Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Projektförderung gewährt. Wenn Sie an einer Hochschule oder einer Universitätsklinik forschen, erhalten Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 %. Es sind 2 Förderrunden geplant. Das gesamte Budget der Fördermaßnahme beträgt rund 15 Millionen EUR (15.000.000 EUR) für beide Förderrunden.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 20 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 15.000.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 30. November 2026. Für die erste Förderrunde müssen Sie Ihre Projektskizze bis zum 30.11.2026 einreichen. Für die zweite Förderrunde gilt der 31.05.2028.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Sie müssen die folgenden Kriterien erfüllen, um für eine Förderung infrage zu kommen: Sie sind eine staatliche oder nichtstaatliche Universität, eine Hochschule, eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung oder eine andere gemeinnützige öffentliche oder private Einrichtung (wie ein Verein oder eine Vereinigung) in Deutschland.Ihr Vorhaben befasst sich mit einer geistes- oder qualitativ-sozialwissenschaftlichen Fragestellung im Bereich der generativen Künstlichen Intelligenz (KI).Bei Verbundprojekten müssen die Partner eine schriftliche Kooperationsvereinbarung abschließen und vor dem finalen Förderentscheid eine grundsätzliche Einigung nachweisen.Für Nachwuchsgruppen gilt zusätzlich: Die Gruppenleitung muss promoviert sein, wobei die Promotion maximal 5 Jahre zurückliegen darf, und sie darf noch keine Professur oder sonstige leitende Funktion innehaben.

Zudem muss die Gasteinrichtung schriftlich zusagen, die Arbeitgeberfunktion zu übernehmen und die notwendige Grundausstattung bereitzustellen.

Ausschlussgründe: Sie können keine Förderung erhalten für wirtschaftliche Tätigkeiten von Einrichtungen oder für Verbundprojekte, bei denen indirekte Beihilfen an gewerbliche Unternehmen fließen.

Ebenfalls ausgeschlossen von der Förderung sind Vorhaben, die hauptsächlich ein quantitatives Forschungsdesign nutzen, die reine Erhebung von Trainingsdaten, die Entwicklung von KI-Modellen ohne geistes- oder sozialwissenschaftliche Fragestellung, didaktische Forschungsfragen sowie die reine Weiterentwicklung digitaler Methoden im Sinne der Digital Humanities.

weitere Informationen Erforderliche Unterlagen Bitte reichen Sie je nach Stufe des Verfahrens die folgenden Unterlagen ein: Für die 1.

Stufe (Skizzenphase): Projektskizze im PDF-Format mit einem maximalen Umfang von 12 DIN-A4-SeitenGrobe Aufschlüsselung der geschätzten Ausgaben oder Kosten inklusive eventueller Projektpauschalen über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ (siehe weiterführende Links)Lebenslauf (CV) inklusive projektbezogener Publikationsliste mit einem maximalen Umfang von 2 DIN-A4-Seiten pro Person als AnhangBei Datenerhebungen: ein kurzer Datenmanagementplan im Umfang von maximal 3 DIN-A4-Seiten als AnhangBei erforderlicher Entwicklung oder Modifikation von Sprachmodellen: ein Softwareentwicklungsplan im Umfang von maximal 3 DIN-A4-Seiten als AnhangBei geplanten Kooperationen: schriftliche Absichtserklärungen der assoziierten PartnerFür Nachwuchsgruppen zusätzlich: eine schriftliche Zusage der Einrichtung über die Übernahme der Arbeitgeberfunktion und die Bereitstellung der Grundausstattung sowie eine schriftliche fachliche Mentoringzusage inklusive des Mentoring- und Qualifikationskonzepts für die Gruppenleitung Für die 2.

Stufe (Antragsphase): Förmlicher Förderantrag, den Sie über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ (siehe weiterführende Links) erstellen und einreichen müssenKooperationsvereinbarung aller Partner (nur bei Verbundprojekten, einzureichen vor der finalen Förderentscheidung)Bestätigung über das Vorhandensein eines Forschungsdatenmanagementplans Für die spätere Projektlaufzeit: Für Nachwuchsgruppen: individuelle Qualifikationskonzepte und verbindliche Betreuungszusagen für alle Gruppenmitglieder (einzureichen spätestens 12 Monate nach Beginn der Projektlaufzeit).

Erforderliche Unterlagen

  • Projektskizze im PDF-Format,Grobe Aufschlüsselung der geschätzten Ausgaben oder Kosten,Lebenslauf (CV) inklusive projektbezogener Publikationsliste,Datenmanagementplan (bei Datenerhebungen),Softwareentwicklungsplan (bei erforderlicher Entwicklung oder Modifikation von Sprachmodellen),schriftliche Absichtserklärungen der assoziierten Partner (bei Kooperationen),Kooperationsvereinbarung (bei Verbundprojekten),Bestätigung über das Vorhandensein eines Forschungsdatenmanagementplans

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung von Projekten zum Thema Generative Künstliche Intelligenz"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Häufige Fragen zu Förderung von Projekten zum Thema Generative Künstliche Intelligenz

Wer kann Förderung von Projekten zum Thema Generative Künstliche Intelligenz beantragen?

Forschungseinrichtung, Hochschule, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Projekten zum Thema Generative Künstliche Intelligenz?

Förderbetrag: bis 15.000.000 €. Förderquote: 20 %.

Bis wann kann man Förderung von Projekten zum Thema Generative Künstliche Intelligenz beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 30. November 2026. Für die erste Förderrunde müssen Sie Ihre Projektskizze bis zum 30.11.2026 einreichen. Für die zweite Förderrunde gilt der 31.05.2028.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Projekten zum Thema Generative Künstliche Intelligenz?

Fördergeber ist Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung von Moorbodenschutzmaßnahmen
  • → Förderprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie
  • → Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss) – Förderung der Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen (Modul 6)

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 15.000.000 €
Förderquote
20 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
30. November 2026
Förderregion
Bundesweit

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