Fördergeber: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Sie erforschen generative Künstliche Intelligenz aus Sicht der Geistes- und Sozialwissenschaften? Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt unterstützt Ihre wissenschaftlichen Projekte mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss.
Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtung, Hochschule, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.
Die Förderquote beträgt 20 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 15.000.000 €.
Aktuelle Antragsfrist: 30. November 2026. Für die erste Förderrunde müssen Sie Ihre Projektskizze bis zum 30.11.2026 einreichen. Für die zweite Förderrunde gilt der 31.05.2028.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Sie müssen die folgenden Kriterien erfüllen, um für eine Förderung infrage zu kommen: Sie sind eine staatliche oder nichtstaatliche Universität, eine Hochschule, eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung oder eine andere gemeinnützige öffentliche oder private Einrichtung (wie ein Verein oder eine Vereinigung) in Deutschland.Ihr Vorhaben befasst sich mit einer geistes- oder qualitativ-sozialwissenschaftlichen Fragestellung im Bereich der generativen Künstlichen Intelligenz (KI).Bei Verbundprojekten müssen die Partner eine schriftliche Kooperationsvereinbarung abschließen und vor dem finalen Förderentscheid eine grundsätzliche Einigung nachweisen.Für Nachwuchsgruppen gilt zusätzlich: Die Gruppenleitung muss promoviert sein, wobei die Promotion maximal 5 Jahre zurückliegen darf, und sie darf noch keine Professur oder sonstige leitende Funktion innehaben.
Zudem muss die Gasteinrichtung schriftlich zusagen, die Arbeitgeberfunktion zu übernehmen und die notwendige Grundausstattung bereitzustellen.
Ausschlussgründe: Sie können keine Förderung erhalten für wirtschaftliche Tätigkeiten von Einrichtungen oder für Verbundprojekte, bei denen indirekte Beihilfen an gewerbliche Unternehmen fließen.
Ebenfalls ausgeschlossen von der Förderung sind Vorhaben, die hauptsächlich ein quantitatives Forschungsdesign nutzen, die reine Erhebung von Trainingsdaten, die Entwicklung von KI-Modellen ohne geistes- oder sozialwissenschaftliche Fragestellung, didaktische Forschungsfragen sowie die reine Weiterentwicklung digitaler Methoden im Sinne der Digital Humanities.
weitere Informationen Erforderliche Unterlagen Bitte reichen Sie je nach Stufe des Verfahrens die folgenden Unterlagen ein: Für die 1.
Stufe (Skizzenphase): Projektskizze im PDF-Format mit einem maximalen Umfang von 12 DIN-A4-SeitenGrobe Aufschlüsselung der geschätzten Ausgaben oder Kosten inklusive eventueller Projektpauschalen über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ (siehe weiterführende Links)Lebenslauf (CV) inklusive projektbezogener Publikationsliste mit einem maximalen Umfang von 2 DIN-A4-Seiten pro Person als AnhangBei Datenerhebungen: ein kurzer Datenmanagementplan im Umfang von maximal 3 DIN-A4-Seiten als AnhangBei erforderlicher Entwicklung oder Modifikation von Sprachmodellen: ein Softwareentwicklungsplan im Umfang von maximal 3 DIN-A4-Seiten als AnhangBei geplanten Kooperationen: schriftliche Absichtserklärungen der assoziierten PartnerFür Nachwuchsgruppen zusätzlich: eine schriftliche Zusage der Einrichtung über die Übernahme der Arbeitgeberfunktion und die Bereitstellung der Grundausstattung sowie eine schriftliche fachliche Mentoringzusage inklusive des Mentoring- und Qualifikationskonzepts für die Gruppenleitung Für die 2.
Stufe (Antragsphase): Förmlicher Förderantrag, den Sie über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ (siehe weiterführende Links) erstellen und einreichen müssenKooperationsvereinbarung aller Partner (nur bei Verbundprojekten, einzureichen vor der finalen Förderentscheidung)Bestätigung über das Vorhandensein eines Forschungsdatenmanagementplans Für die spätere Projektlaufzeit: Für Nachwuchsgruppen: individuelle Qualifikationskonzepte und verbindliche Betreuungszusagen für alle Gruppenmitglieder (einzureichen spätestens 12 Monate nach Beginn der Projektlaufzeit).
Antragsentwurf für dieses Programm
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung von Projekten zum Thema Generative Künstliche Intelligenz zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenForschungseinrichtung, Hochschule, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Förderbetrag: bis 15.000.000 €. Förderquote: 20 %.
Aktuelle Antragsfrist: 30. November 2026. Für die erste Förderrunde müssen Sie Ihre Projektskizze bis zum 30.11.2026 einreichen. Für die zweite Förderrunde gilt der 31.05.2028.
Fördergeber ist Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR). Quelle: foerderdatenbank.de.
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