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Förderung von Maßnahmen der Digitalen Daseinsvorsorge im ländlichen Raum – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Maßnahmen der digitalen Daseinsvorsorge im ländlichen Raum des Mitteldeutschen Reviers.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie mit Mitteln des Fonds für den gerechten Übergang (Just Transition Fonds – JTF) bei Maßnahmen der digitalen Daseinsvorsorge im ländlichen Raum des Mitteldeutschen Reviers in Sachsen-Anhalt. Sie erhalten die Förderung in 2 Förderbereichen: Infrastruktur: Planung, Errichtung und Einrichtung von Co-Working Spaces als Einzel- oder Verbundvorhaben sowie digitale Konnektivität: Erstausstattung von Co-Working-Spaces, Vorhaben der Vernetzung von Co-Working-Spaces sowie begleitende und unterstützende Vorhaben hinsichtlich der Co-Working-Spaces. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei 10.000 € – 50.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. März 2027. Anträge sind bis zum 31.03.2027 einzureichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „sachsen_anhalt_digitale_dasein“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts.

Nicht förderfähig

  • Vorhaben mit Investitionen in Infrastruktur müssen eine Klimaverträglichkeitsprüfung mit positivem Ergebnis vorlegen.

Erforderliche Unterlagen

  • Klimaverträglichkeitsprüfung,Nachweis der zuwendungsfähigen Gesamtkosten

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung von Maßnahmen der Digitalen Daseinsvorsorge im ländlichen Raum"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Förderung von Maßnahmen der Digitalen Daseinsvorsorge im ländlichen Raum

Wer kann Förderung von Maßnahmen der Digitalen Daseinsvorsorge im ländlichen Raum beantragen?

Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Maßnahmen der Digitalen Daseinsvorsorge im ländlichen Raum?

Förderbetrag: 10.000 € – 50.000 €. Förderquote: 70 %.

Bis wann kann man Förderung von Maßnahmen der Digitalen Daseinsvorsorge im ländlichen Raum beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. März 2027. Anträge sind bis zum 31.03.2027 einzureichen.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Maßnahmen der Digitalen Daseinsvorsorge im ländlichen Raum?

Fördergeber ist Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung von Maßnahmen der Digitalen Daseinsvorsorge im ländlichen Raum mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von Maßnahmen der Digitalen Daseinsvorsorge im ländlichen Raum zur Gruppe „sachsen_anhalt_digitale_dasein". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
10.000 € – 50.000 €
Förderquote
70 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. März 2027
Förderregion
Sachsen-Anhalt