Förderung von Maßnahmen der Digitalen Daseinsvorsorge im ländlichen Raum – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Maßnahmen der digitalen Daseinsvorsorge im ländlichen Raum des Mitteldeutschen Reviers.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei 10.000 € – 50.000 €.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 31. März 2027. Anträge sind bis zum 31.03.2027 einzureichen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „sachsen_anhalt_digitale_dasein“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts.
Nicht förderfähig
- •Vorhaben mit Investitionen in Infrastruktur müssen eine Klimaverträglichkeitsprüfung mit positivem Ergebnis vorlegen.
Erforderliche Unterlagen
- Klimaverträglichkeitsprüfung,Nachweis der zuwendungsfähigen Gesamtkosten
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Maßnahmen der Digitalen Daseinsvorsorge im ländlichen Raum
Wer kann Förderung von Maßnahmen der Digitalen Daseinsvorsorge im ländlichen Raum beantragen?
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Maßnahmen der Digitalen Daseinsvorsorge im ländlichen Raum?
Förderbetrag: 10.000 € – 50.000 €. Förderquote: 70 %.
Bis wann kann man Förderung von Maßnahmen der Digitalen Daseinsvorsorge im ländlichen Raum beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 31. März 2027. Anträge sind bis zum 31.03.2027 einzureichen.
Wer ist Fördergeber von Förderung von Maßnahmen der Digitalen Daseinsvorsorge im ländlichen Raum?
Fördergeber ist Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Förderung von Maßnahmen der Digitalen Daseinsvorsorge im ländlichen Raum mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von Maßnahmen der Digitalen Daseinsvorsorge im ländlichen Raum zur Gruppe „sachsen_anhalt_digitale_dasein". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 10.000 € – 50.000 €
- Förderquote
- 70 %
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 31. März 2027
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt