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Antrag möglichZuschuss

Förderung von Projekten zum Thema „Anwendungen in der zivilen Sicherheit“ – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 61 Tagen

Zuschüsse für Forschungsprojekte im Bereich zivile Sicherheit.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtung, Hochschule, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Programm fördert Projekte, die sich mit Anwendungen in der zivilen Sicherheit beschäftigen. Ziel ist es, innovative Lösungen zu entwickeln, die zur Sicherheit der Gesellschaft beitragen. Die Förderung richtet sich an Forschungseinrichtungen, Hochschulen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen sowie Verbände und Vereine.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 1. Dezember 2029. Einreichungsstichtage sind der 1. März und der 1. September eines Jahres.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmftr_zivile_sicherheit“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Förderberechtigte sind Forschungseinrichtungen, Hochschulen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen sowie Verbände und Vereine.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Förderung von Projekten zum Thema „Anwendungen in der zivilen Sicherheit“

Wer kann Förderung von Projekten zum Thema „Anwendungen in der zivilen Sicherheit“ beantragen?

Forschungseinrichtung, Hochschule, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung

Bis wann kann man Förderung von Projekten zum Thema „Anwendungen in der zivilen Sicherheit“ beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 1. Dezember 2029. Einreichungsstichtage sind der 1. März und der 1. September eines Jahres.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Projekten zum Thema „Anwendungen in der zivilen Sicherheit“?

Fördergeber ist Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung von Projekten zum Thema „Anwendungen in der zivilen Sicherheit“ mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von Projekten zum Thema „Anwendungen in der zivilen Sicherheit“ zur Gruppe „bmftr_zivile_sicherheit". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung von Maßnahmen der Schul- und Spielwegesicherung
  • → Deutsche Fernsehlotterie – Projektförderung
  • → 100xDigital

Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
1. Dezember 2029
Förderregion
bundesweit

Programm im Blick behalten

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