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Antrag möglichZuschuss

Förderung von Projekten zum Thema „Alternativmethoden zum Tierversuch“ – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 61 Tagen

Förderung von Einzelvorhaben und Verbundprojekten zur Entwicklung und Verbreitung von Alternativmethoden zum Tierversuch.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, Forschungseinrichtungen.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert Einzelvorhaben und Verbundprojekte im Sinne des 3R-Konzeptes nach Russel und Burch in 2 Modulen: Modul 1: Forschung- und Entwicklungsvorhaben zur Validierung von Methoden, die im regulatorischen Bereich, in der anwendungsorientierten Forschung sowie in der Grundlagenforschung wesentliche Beiträge im Sinne des 3R-Konzepts leisten können. Modul 2: Vorhaben zur Verbreitung von Alternativmethoden oder Verbreitung von Refinement-Methoden, insbesondere Schulungen, Trainings- und Fortbildungskurse, Strategien zur Implementierung entwickelter Methoden, ergänzende Begleitstudien, Workshops und gegebenenfalls andere Maßnahmen im Sinne des 3R-Konzepts. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %.

Frist und Status

Erste Stufe der Anträge jährlich bis zum 15. März.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmbf_alternativmethoden“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte in Deutschland.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Förderung von Projekten zum Thema „Alternativmethoden zum Tierversuch“

Wer kann Förderung von Projekten zum Thema „Alternativmethoden zum Tierversuch“ beantragen?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, Forschungseinrichtungen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Projekten zum Thema „Alternativmethoden zum Tierversuch“?

Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Förderung von Projekten zum Thema „Alternativmethoden zum Tierversuch“ beantragen?

Erste Stufe der Anträge jährlich bis zum 15. März.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Projekten zum Thema „Alternativmethoden zum Tierversuch“?

Fördergeber ist Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung von Projekten zum Thema „Alternativmethoden zum Tierversuch“ mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von Projekten zum Thema „Alternativmethoden zum Tierversuch“ zur Gruppe „bmbf_alternativmethoden". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung von Maßnahmen der Schul- und Spielwegesicherung
  • → Deutsche Fernsehlotterie – Projektförderung
  • → 100xDigital

Auf einen Blick

Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
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bundesweit

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