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Förderung von Projekten zum Thema „Alternativmethoden zum Tierversuch“ – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen

Förderung von Einzelvorhaben und Verbundprojekten zur Entwicklung und Verbreitung von Alternativmethoden zum Tierversuch.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, Forschungseinrichtungen.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert Einzelvorhaben und Verbundprojekte im Sinne des 3R-Konzeptes nach Russel und Burch in 2 Modulen: Modul 1: Forschung- und Entwicklungsvorhaben zur Validierung von Methoden, die im regulatorischen Bereich, in der anwendungsorientierten Forschung sowie in der Grundlagenforschung wesentliche Beiträge im Sinne des 3R-Konzepts leisten können. Modul 2: Vorhaben zur Verbreitung von Alternativmethoden oder Verbreitung von Refinement-Methoden, insbesondere Schulungen, Trainings- und Fortbildungskurse, Strategien zur Implementierung entwickelter Methoden, ergänzende Begleitstudien, Workshops und gegebenenfalls andere Maßnahmen im Sinne des 3R-Konzepts. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %.

Frist und Status

Erste Stufe der Anträge jährlich bis zum 15. März.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmbf_alternativmethoden". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte in Deutschland.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Förderung von Projekten zum Thema „Alternativmethoden zum Tierversuch“

Wer kann Förderung von Projekten zum Thema „Alternativmethoden zum Tierversuch“ beantragen?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, Forschungseinrichtungen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Projekten zum Thema „Alternativmethoden zum Tierversuch“?

Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Förderung von Projekten zum Thema „Alternativmethoden zum Tierversuch“ beantragen?

Erste Stufe der Anträge jährlich bis zum 15. März.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Projekten zum Thema „Alternativmethoden zum Tierversuch“?

Fördergeber ist Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung von Projekten zum Thema „Alternativmethoden zum Tierversuch“ mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von Projekten zum Thema „Alternativmethoden zum Tierversuch“ zur Gruppe „bmbf_alternativmethoden". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit