Fördergeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 61 Tagen
Wenn Sie sich an Forschungs- und Innovationsaktivitäten in Kooperation mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft oder mit Zentralasien beteiligen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen.
Die Förderquote beträgt 50 %.
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Antragsfrist zu den spezifischen Förderaufrufen
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmbf_forschung_innovation“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Antragsberechtigt sind in den Modulen 1 bis 8 Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, kommunale Gebietskörperschaften und andere Institutionen in Deutschland, die Forschungsbeiträge liefern, in Modul 9 als Erst-Zuwendungsempfänger Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen in Deutschland, die Forschungsbeiträge liefern.
Weitere Voraussetzungen: Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
Sie führen das Vorhaben in Zusammenarbeit mit mindestens einer Partnerin oder einem Partner aus einem der genannten Länder durch.
Die Partnerländer können die Finanzierung ihrer Teilvorhaben durch entsprechende Förderaufrufe demonstrieren, in denen die Fördermodalitäten der ausländischen Vorhabenteile spezifiziert werden (bilaterale Finanzierung).
Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
Sie verwerten die Ergebnisse des geförderten Vorhabens nur in Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz.
Sie stellen sicher, dass keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen.
Antragsentwurf für dieses Programm
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung von Projekten in der Forschungs- und Innovationszusammenarbeit mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Zentralasiens zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenForschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen
Förderquote: 50 %.
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Fördergeber ist Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Quelle: foerderdatenbank.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von Projekten in der Forschungs- und Innovationszusammenarbeit mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Zentralasiens zur Gruppe „bmbf_forschung_innovation". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Programm im Blick behalten
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