Förderung von Projekten im Rahmen der europäischen EUREKA -Cluster – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen
Förderung von Forschungs- und Innovationsprojekten im Rahmen der EUREKA-Cluster.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Hochschule, Forschungseinrichtung, Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 0 %.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmftr_eureka_cluster". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Projekten im Rahmen der europäischen EUREKA -Cluster
Wer kann Förderung von Projekten im Rahmen der europäischen EUREKA -Cluster beantragen?
Hochschule, Forschungseinrichtung, Unternehmen
Bis wann kann man Förderung von Projekten im Rahmen der europäischen EUREKA -Cluster beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Förderung von Projekten im Rahmen der europäischen EUREKA -Cluster?
Fördergeber ist Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Förderung von Projekten im Rahmen der europäischen EUREKA -Cluster mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von Projekten im Rahmen der europäischen EUREKA -Cluster zur Gruppe „bmftr_eureka_cluster". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 0 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit