Förderung von Projekten im Rahmen der europäischen EUREKA -Cluster – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 15 Tagen
Förderung von Forschungs- und Innovationsprojekten im Rahmen der EUREKA-Cluster.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Hochschule, Forschungseinrichtung, Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 0 %.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmftr_eureka_cluster“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Projekten im Rahmen der europäischen EUREKA -Cluster
Wer kann Förderung von Projekten im Rahmen der europäischen EUREKA -Cluster beantragen?
Hochschule, Forschungseinrichtung, Unternehmen
Bis wann kann man Förderung von Projekten im Rahmen der europäischen EUREKA -Cluster beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Förderung von Projekten im Rahmen der europäischen EUREKA -Cluster?
Fördergeber ist Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Förderung von Projekten im Rahmen der europäischen EUREKA -Cluster mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von Projekten im Rahmen der europäischen EUREKA -Cluster zur Gruppe „bmftr_eureka_cluster". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 0 %
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- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit