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Förderung von Projekten im Programm Eurostars 3 – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen

Das Förderprogramm Eurostars unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei Forschungs- und Entwicklungsprojekten mit europäischen Partnern.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Forschungseinrichtungen, Hochschulen.

Was wird gefördert?

Das themenoffene Förderprogramm Eurostars unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die im Rahmen der europäischen Forschungsinitiative EUREKA mit Partnern in anderen Mitgliedsländern gemeinsam Forschungs- und Entwicklungsprojekte durchführen. Sie erhalten die Förderung für zivile Verbundprojekte zur Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für bis zu 3 Jahre. Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft beträgt Ihr Zuschuss bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Als Hochschule und außeruniversitäre Forschungseinrichtung beträgt Ihr Zuschuss bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die maximale Förderhöhe für deutsche Teilnehmer an einem Eurostars-Projekt beträgt 500.000 EUR. Das gesamte Antragsverfahren erfolgt über das elektronische Antragsportal des EUREKA-Sekretariates. Außerdem müssen Sie bei dem DLR Projektträger einen formlosen easy-Antrag (nur Kosten-/Ausgabenkalkulation) einreichen. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online. Nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Projektträger auf, bevor Sie Ihren Projektvorschlag einreichen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 500.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmftr_eurostars". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind innovative kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland sowie – in Verbindung mit diesen – Forschungseinrichtungen und Hochschulen in Deutschland.

Nicht förderfähig

  • Forschungseinrichtungen
  • die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden
  • kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung bewilligt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Formloser easy-Antrag,Kosten-/Ausgabenkalkulation

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Häufige Fragen zu Förderung von Projekten im Programm Eurostars 3

Wer kann Förderung von Projekten im Programm Eurostars 3 beantragen?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Forschungseinrichtungen, Hochschulen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Projekten im Programm Eurostars 3?

Förderbetrag: bis 500.000 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Förderung von Projekten im Programm Eurostars 3 beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Projekten im Programm Eurostars 3?

Fördergeber ist Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung von Projekten im Programm Eurostars 3 mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von Projekten im Programm Eurostars 3 zur Gruppe „bmftr_eurostars". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 500.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit