Lottomittel für Projekte im Bereich Inneres und Kommunales – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Ministerium des Innern und für Kommunales
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen
Das Ministerium fördert Projekte zur Mitglieder- und Nachwuchsgewinnung sowie zur Kriminalprävention.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommunen, Vereine, Projekte im Bereich Brand- und Katastrophenschutz, Kinder und Jugendliche.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei –.
Frist und Status
Anträge können jederzeit gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium des Innern und für Kommunales.
Voraussetzungen
Projekte müssen im Bereich Inneres und Kommunales angesiedelt sein.
Erforderliche Unterlagen
- Projektbeschreibung,Finanzierungsplan,Nachweis der Zielgruppe
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Lottomittel für Projekte im Bereich Inneres und Kommunales"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Lottomittel für Projekte im Bereich Inneres und Kommunales
Wer kann Lottomittel für Projekte im Bereich Inneres und Kommunales beantragen?
Kommunen, Vereine, Projekte im Bereich Brand- und Katastrophenschutz, Kinder und Jugendliche
Wie hoch ist die Förderung bei Lottomittel für Projekte im Bereich Inneres und Kommunales?
Förderbetrag: –.
Bis wann kann man Lottomittel für Projekte im Bereich Inneres und Kommunales beantragen?
Anträge können jederzeit gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Lottomittel für Projekte im Bereich Inneres und Kommunales?
Fördergeber ist Ministerium des Innern und für Kommunales. Quelle: lotto_brandenburg.
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