Förderung von Projekten im bayerisch-tschechischen Grenzraum – Förderung in Bayern
Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 25 Tagen
Der Freistaat Bayern unterstützt innovative Projekte im bayerisch-tschechischen Grenzraum mit Zuschüssen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 70 %.
Frist und Status
Anträge müssen mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Förderbeginn eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften, Vereine sowie gemeinnützige Stiftungen mit Sitz im Regierungsbezirk Niederbayern, Oberpfalz oder Oberfranken.
Projekte müssen einen grenzüberschreitenden Charakter und einen fachübergreifenden Ansatz besitzen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Projekten im bayerisch-tschechischen Grenzraum
Wer kann Förderung von Projekten im bayerisch-tschechischen Grenzraum beantragen?
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Projekten im bayerisch-tschechischen Grenzraum?
Förderquote: 70 %.
Bis wann kann man Förderung von Projekten im bayerisch-tschechischen Grenzraum beantragen?
Anträge müssen mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Förderbeginn eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Förderung von Projekten im bayerisch-tschechischen Grenzraum?
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 70 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bayern