Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 70 Tagen
Wenn Sie ein zukunftsweisendes Projekt im ländlichen Raum der Regierungsbezirke Niederbayern, Oberpfalz oder Oberfranken mit grenzüberscheitendem Charakter und fachübergreifendem Ansatz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.
Die Förderquote beträgt 70 %.
Anträge müssen mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Förderbeginn eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften, Vereine sowie gemeinnützige Stiftungen mit Sitz im Regierungsbezirk Niederbayern, Oberpfalz oder Oberfranken sowie andere Rechtsträger des öffentlichen oder privaten Rechts, wenn mindestens ein Mitglied oder ein Gesellschafter eine kommunale Gebietskörperschaft ist.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Projekt muss einen grenzüberschreitenden Charakter und einen fachübergreifenden Ansatz besitzen, mindestens 2 Themenfelder (zum Beispiel Demografie, Kultur, Tourismus, Mobilität/Verkehr, Daseinsvorsorge, oder Ehrenamt) gleichranging behandeln, mit den Festlegungen aus dem Landesentwicklungsprogramm Bayern und den einschlägigen Regionalplänen übereinstimmen, vorhandene Entwicklungsstrategien berücksichtigen.
Ihre Eigenmittel betragen mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Sie müssen jedes Projekt periodisch evaluieren.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenKommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Förderquote: 70 %.
Anträge müssen mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Förderbeginn eingereicht werden.
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat. Quelle: foerderdatenbank.de.
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