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Förderung von Projekten im bayerisch-tschechischen Grenzraum – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 25 Tagen

Der Freistaat Bayern unterstützt innovative Projekte im bayerisch-tschechischen Grenzraum mit Zuschüssen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als örtliche Akteurinnen und Akteure bei der Umsetzung von innovativen Projekten im bayerisch-tschechischen Grenzraum. Sie bekommen die Förderung für die Konzeptionierung, Planung und Durchführung von zukunftsweisenden fachübergreifenden Projekten im ländlichen Raum der Regierungsbezirke Niederbayern, Oberpfalz oder Oberfranken. Die Förderung beträgt bis zu 70 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten und kann unter bestimmten Voraussetzungen erhöht werden.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 70 %.

Frist und Status

Anträge müssen mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Förderbeginn eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften, Vereine sowie gemeinnützige Stiftungen mit Sitz im Regierungsbezirk Niederbayern, Oberpfalz oder Oberfranken.

Projekte müssen einen grenzüberschreitenden Charakter und einen fachübergreifenden Ansatz besitzen.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Förderung von Projekten im bayerisch-tschechischen Grenzraum

Wer kann Förderung von Projekten im bayerisch-tschechischen Grenzraum beantragen?

Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Projekten im bayerisch-tschechischen Grenzraum?

Förderquote: 70 %.

Bis wann kann man Förderung von Projekten im bayerisch-tschechischen Grenzraum beantragen?

Anträge müssen mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Förderbeginn eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Projekten im bayerisch-tschechischen Grenzraum?

Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat. Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderquote
70 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bayern