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Antrag möglichZuschuss

Förderung von Projekten im bayerisch-tschechischen Grenzraum – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 70 Tagen

Wenn Sie ein zukunftsweisendes Projekt im ländlichen Raum der Regierungsbezirke Niederbayern, Oberpfalz oder Oberfranken mit grenzüberscheitendem Charakter und fachübergreifendem Ansatz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als örtliche Akteurinnen und Akteure bei der Umsetzung von innovativen Projekten im bayerisch-tschechischen Grenzraum. Sie bekommen die Förderung für die Konzeptionierung, Planung und Durchführung von zukunftsweisenden fachübergreifenden Projekten im ländlichen Raum der Regierungsbezirke Niederbayern, Oberpfalz oder Oberfranken. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von höchstens 4 Jahren. Die Höhe der Förderung beträgt bei erstmaliger Förderung bis zu 70 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten. Dieser Basisfördersatz kann sich um bis zu 15 Prozent erhöhen, sofern der räumliche Wirkungskreis Ihres geförderten Projekts mehrheitlich im Raum mit besonderem Handlungsbedarf liegt, um bis zu 5 Prozent erhöhen, sofern es sich bei Ihrem geförderten Projekt um ein interkommunales Projekt oder um ein Projekt handelt, an dem sich die tschechische Seite finanziell beteiligt. Bei einer 2. beziehungsweise 3. Projektförderung mindert sich der Fördersatz stufenweise, soweit keine finanzielle Beteiligung Tschechiens oder ein interkommunales Projekt vorliegt. Bevor Sie einen Antrag stellen, nehmen Sie bitte mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Referat 52, Kontakt auf. Reichen Sie Ihren Antrag bitte mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Förderbeginn bei der zuständigen Bezirksregierung und beim Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat ein.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 70 %.

Frist und Status

Anträge müssen mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Förderbeginn eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften, Vereine sowie gemeinnützige Stiftungen mit Sitz im Regierungsbezirk Niederbayern, Oberpfalz oder Oberfranken sowie andere Rechtsträger des öffentlichen oder privaten Rechts, wenn mindestens ein Mitglied oder ein Gesellschafter eine kommunale Gebietskörperschaft ist.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Projekt muss einen grenzüberschreitenden Charakter und einen fachübergreifenden Ansatz besitzen, mindestens 2 Themenfelder (zum Beispiel Demografie, Kultur, Tourismus, Mobilität/Verkehr, Daseinsvorsorge, oder Ehrenamt) gleichranging behandeln, mit den Festlegungen aus dem Landesentwicklungsprogramm Bayern und den einschlägigen Regionalplänen übereinstimmen, vorhandene Entwicklungsstrategien berücksichtigen.

Ihre Eigenmittel betragen mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Sie müssen jedes Projekt periodisch evaluieren.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung von Projekten im bayerisch-tschechischen Grenzraum"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Förderung von Projekten im bayerisch-tschechischen Grenzraum

Wer kann Förderung von Projekten im bayerisch-tschechischen Grenzraum beantragen?

Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Projekten im bayerisch-tschechischen Grenzraum?

Förderquote: 70 %.

Bis wann kann man Förderung von Projekten im bayerisch-tschechischen Grenzraum beantragen?

Anträge müssen mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Förderbeginn eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Projekten im bayerisch-tschechischen Grenzraum?

Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat. Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderquote
70 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bayern

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