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Antrag möglichZuschuss

Förderung von Projekten der Bildung für nachhaltige Entwicklung und Umweltbildung in Bayern (FöR-PrBNE) – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV)

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie eine Einrichtung der Umweltbildung betreiben und qualitativ hochwertige Bildungsangebote der nachhaltigen Entwicklung (BNE) und der Umweltbildung (UB) in Bayern schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Einrichtung der Umweltbildung bei der Umsetzung nichtwirtschaftlicher Projekte zur Schaffung von qualitativ hochwertigen Bildungsangeboten für nachhaltige Entwicklung und Umweltbildung (Bildungsangebote BNE/UB). Sie erhalten die Förderung für Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Bildungsangeboten, die den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zum Beispiel Umweltbewusstsein, ökologische Zusammenhänge oder Möglichkeiten für nachhaltiges Handeln aufzeigen und dadurch zur Verstärkung von BNE und ihrer Breitenwirkung beitragen,Projekte, die thematisch beziehungsweise methodisch innovativ sind und insbesondere der Entwicklung und Erprobung von neuartigen Angeboten dienen (nur staatlich anerkannte Umweltstationen),Organisation und Durchführung von Treffen zur Netzwerkbildung. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Bagatellgrenze liegt bei 5.000 EUR. Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme in einfacher Ausfertigung oder elektronisch an die zuständige Bezirksregierung, in deren Bezirk Sie das Vorhaben durchführen wollen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 5.000 €.

Frist und Status

Anträge sind vor Beginn der Maßnahme einzureichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Bayern (beispielsweise Kommunen, kirchliche Einrichtungen oder gemeinnützig tätige juristische Personen des Privatrechts wie eingetragene Vereine und rechtsfähige Verbände), sofern sie in der Bildung zur nachhaltigen Entwicklung (BNE) tätig sind.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss sich am Leitbild einer Bildung für nachhaltige Entwicklung ausrichten.

Sie müssen über die notwendige fachliche Kompetenz verfügen und eine ausgewogene Vermittlung der Bildungsinhalte sicherstellen.Nicht gefördert werden Umweltbildungseinrichtungen oder Projekte, die von der Scientology-Organisation, vergleichbaren Sekten oder anderen ideologisch geprägten Institutionen (mit-)getragen, (mit-)organisiert oder umgesetzt werden.

Von der Förderung ausgeschlossen sind natürliche Personen.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung von Projekten der Bildung für nachhaltige Entwicklung und Umweltbildung in Bayern (FöR-PrBNE)"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung von Projekten der Bildung für nachhaltige Entwicklung und Umweltbildung in Bayern (FöR-PrBNE) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Förderung von Projekten der Bildung für nachhaltige Entwicklung und Umweltbildung in Bayern (FöR-PrBNE)

Wer kann Förderung von Projekten der Bildung für nachhaltige Entwicklung und Umweltbildung in Bayern (FöR-PrBNE) beantragen?

Kommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Projekten der Bildung für nachhaltige Entwicklung und Umweltbildung in Bayern (FöR-PrBNE)?

Förderbetrag: ab 5.000 €. Förderquote: 70 %.

Bis wann kann man Förderung von Projekten der Bildung für nachhaltige Entwicklung und Umweltbildung in Bayern (FöR-PrBNE) beantragen?

Anträge sind vor Beginn der Maßnahme einzureichen.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Projekten der Bildung für nachhaltige Entwicklung und Umweltbildung in Bayern (FöR-PrBNE)?

Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV). Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 5.000 €
Förderquote
70 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bayern

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