Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie eine Einrichtung der Umweltbildung betreiben und qualitativ hochwertige Bildungsangebote der nachhaltigen Entwicklung (BNE) und der Umweltbildung (UB) in Bayern schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Kommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung.
Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 5.000 €.
Anträge sind vor Beginn der Maßnahme einzureichen.
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind juristische Personen mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Bayern (beispielsweise Kommunen, kirchliche Einrichtungen oder gemeinnützig tätige juristische Personen des Privatrechts wie eingetragene Vereine und rechtsfähige Verbände), sofern sie in der Bildung zur nachhaltigen Entwicklung (BNE) tätig sind.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss sich am Leitbild einer Bildung für nachhaltige Entwicklung ausrichten.
Sie müssen über die notwendige fachliche Kompetenz verfügen und eine ausgewogene Vermittlung der Bildungsinhalte sicherstellen.Nicht gefördert werden Umweltbildungseinrichtungen oder Projekte, die von der Scientology-Organisation, vergleichbaren Sekten oder anderen ideologisch geprägten Institutionen (mit-)getragen, (mit-)organisiert oder umgesetzt werden.
Von der Förderung ausgeschlossen sind natürliche Personen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenKommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
Förderbetrag: ab 5.000 €. Förderquote: 70 %.
Anträge sind vor Beginn der Maßnahme einzureichen.
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV). Quelle: foerderdatenbank.de.
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