Förderung von privaten Gleisanschlüssen – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Eisenbahn-Bundesamt (EBA)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen
Mit dem Zuschuss können Investitionen in Gleisanschlüsse und multifunktionale Anlagen gefördert werden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen in privater Rechtsform.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 15.000 € – 300 €.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Eisenbahn-Bundesamt (EBA).
Voraussetzungen
Der Gleisanschluss muss im wirtschaftlichen Eigentum des Antragstellers sein und die Gesamtfinanzierung der Maßnahme muss gesichert sein.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular,Nachweis der wirtschaftlichen Eigentümerschaft,Finanzierungsnachweis
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von privaten Gleisanschlüssen
Wer kann Förderung von privaten Gleisanschlüssen beantragen?
Unternehmen in privater Rechtsform
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von privaten Gleisanschlüssen?
Förderbetrag: 15.000 € – 300 €. Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man Förderung von privaten Gleisanschlüssen beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.
Wer ist Fördergeber von Förderung von privaten Gleisanschlüssen?
Fördergeber ist Eisenbahn-Bundesamt (EBA). Quelle: nrwbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 15.000 € – 300 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 31. Dezember 2026
- Förderregion
- Bundesweit