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Förderung von privaten Gleisanschlüssen (Anschlussförderrichtlinie) – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: NRW.BANK

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Die NRW.BANK fördert private Gleisanschlüsse zur Unterstützung von Unternehmen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen.

Was wird gefördert?

Die Anschlussförderrichtlinie der NRW.BANK bietet finanzielle Unterstützung für den Bau und die Modernisierung von privaten Gleisanschlüssen. Ziel ist es, die Anbindung von Unternehmen an das Schienennetz zu verbessern und damit die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.

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Häufige Fragen zu Förderung von privaten Gleisanschlüssen (Anschlussförderrichtlinie)

Wer kann Förderung von privaten Gleisanschlüssen (Anschlussförderrichtlinie) beantragen?

Unternehmen

Wer ist Fördergeber von Förderung von privaten Gleisanschlüssen (Anschlussförderrichtlinie)?

Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: nrwbank.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Nordrhein-Westfalen