VeröffentlichtZuschuss

Förderung von privaten Gleisanschlüssen – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Eisenbahn-Bundesamt (EBA)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen

Mit dem Zuschuss können Investitionen in Gleisanschlüsse und multifunktionale Anlagen gefördert werden.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen in privater Rechtsform.

Was wird gefördert?

Unternehmen in privater Rechtsform können Zuschüsse für Investitionen in Neubau, Ausbau, Reaktivierung und Ersatz von Gleisanschlüssen sowie multifunktionalen Anlagen beantragen. Die Förderung beträgt bis zu 50% der förderfähigen Investitionsausgaben für Gleisanschlüsse und bis zu 80% für multifunktionale Anlagen. Es gelten bestimmte Voraussetzungen, wie die wirtschaftliche Eigentümerschaft und die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 15.000 € – 300 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Eisenbahn-Bundesamt (EBA).

Voraussetzungen

Der Gleisanschluss muss im wirtschaftlichen Eigentum des Antragstellers sein und die Gesamtfinanzierung der Maßnahme muss gesichert sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Nachweis der wirtschaftlichen Eigentümerschaft,Finanzierungsnachweis

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Häufige Fragen zu Förderung von privaten Gleisanschlüssen

Wer kann Förderung von privaten Gleisanschlüssen beantragen?

Unternehmen in privater Rechtsform

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von privaten Gleisanschlüssen?

Förderbetrag: 15.000 € – 300 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Förderung von privaten Gleisanschlüssen beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.

Wer ist Fördergeber von Förderung von privaten Gleisanschlüssen?

Fördergeber ist Eisenbahn-Bundesamt (EBA). Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
15.000 € – 300 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Dezember 2026
Förderregion
Bundesweit