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Förderung von Orientierungsberatungen und Maßnahmen für die Wiedervernässung und Renaturierung naturschutzbedeutsamer Moore – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Förderung von Maßnahmen zur Wiedervernässung und Renaturierung von Mooren.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm unterstützt Orientierungsberatungen und Maßnahmen zur Wiedervernässung und Renaturierung naturschutzbedeutsamer Moore. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen und richtet sich an Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen, Unternehmen sowie Verbände und Vereine.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Frist und Status

Anträge können ganzjährig gestellt werden und können ab dem 16.09.2024 eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmukn_moorrenaturierung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Häufige Fragen zu Förderung von Orientierungsberatungen und Maßnahmen für die Wiedervernässung und Renaturierung naturschutzbedeutsamer Moore

Wer kann Förderung von Orientierungsberatungen und Maßnahmen für die Wiedervernässung und Renaturierung naturschutzbedeutsamer Moore beantragen?

Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung

Bis wann kann man Förderung von Orientierungsberatungen und Maßnahmen für die Wiedervernässung und Renaturierung naturschutzbedeutsamer Moore beantragen?

Anträge können ganzjährig gestellt werden und können ab dem 16.09.2024 eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Orientierungsberatungen und Maßnahmen für die Wiedervernässung und Renaturierung naturschutzbedeutsamer Moore?

Fördergeber ist Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung von Orientierungsberatungen und Maßnahmen für die Wiedervernässung und Renaturierung naturschutzbedeutsamer Moore mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von Orientierungsberatungen und Maßnahmen für die Wiedervernässung und Renaturierung naturschutzbedeutsamer Moore zur Gruppe „bmukn_moorrenaturierung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit