Förderung von Orientierungsberatungen und Maßnahmen für die Wiedervernässung und Renaturierung naturschutzbedeutsamer Moore – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 15 Tagen
Das Programm fördert Orientierungsberatungen und Maßnahmen zur Wiedervernässung und Renaturierung von Mooren.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Frist und Status
Anträge können ganzjährig gestellt werden und können ab dem 16.09.2024 eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmukn_moorrenaturierung“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Orientierungsberatungen und Maßnahmen für die Wiedervernässung und Renaturierung naturschutzbedeutsamer Moore
Wer kann Förderung von Orientierungsberatungen und Maßnahmen für die Wiedervernässung und Renaturierung naturschutzbedeutsamer Moore beantragen?
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Bis wann kann man Förderung von Orientierungsberatungen und Maßnahmen für die Wiedervernässung und Renaturierung naturschutzbedeutsamer Moore beantragen?
Anträge können ganzjährig gestellt werden und können ab dem 16.09.2024 eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Förderung von Orientierungsberatungen und Maßnahmen für die Wiedervernässung und Renaturierung naturschutzbedeutsamer Moore?
Fördergeber ist Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Förderung von Orientierungsberatungen und Maßnahmen für die Wiedervernässung und Renaturierung naturschutzbedeutsamer Moore mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von Orientierungsberatungen und Maßnahmen für die Wiedervernässung und Renaturierung naturschutzbedeutsamer Moore zur Gruppe „bmukn_moorrenaturierung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit