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Förderung von Orientierungsberatungen und Maßnahmen für die Wiedervernässung und Renaturierung naturschutzbedeutsamer Moore – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 15 Tagen

Das Programm fördert Orientierungsberatungen und Maßnahmen zur Wiedervernässung und Renaturierung von Mooren.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Die Förderung wird vom Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit bereitgestellt. Zielgruppen sind Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen, Unternehmen sowie Verbände und Vereine. Antragsberechtigt sind Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie private und gewerbliche Antragsteller. Das Fördergebiet erstreckt sich bundesweit und umfasst die Themen Soziales & Gesundheit sowie Umwelt & Naturschutz.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Frist und Status

Anträge können ganzjährig gestellt werden und können ab dem 16.09.2024 eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN).

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmukn_moorrenaturierung“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Förderung von Orientierungsberatungen und Maßnahmen für die Wiedervernässung und Renaturierung naturschutzbedeutsamer Moore

Wer kann Förderung von Orientierungsberatungen und Maßnahmen für die Wiedervernässung und Renaturierung naturschutzbedeutsamer Moore beantragen?

Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung

Bis wann kann man Förderung von Orientierungsberatungen und Maßnahmen für die Wiedervernässung und Renaturierung naturschutzbedeutsamer Moore beantragen?

Anträge können ganzjährig gestellt werden und können ab dem 16.09.2024 eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Orientierungsberatungen und Maßnahmen für die Wiedervernässung und Renaturierung naturschutzbedeutsamer Moore?

Fördergeber ist Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung von Orientierungsberatungen und Maßnahmen für die Wiedervernässung und Renaturierung naturschutzbedeutsamer Moore mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von Orientierungsberatungen und Maßnahmen für die Wiedervernässung und Renaturierung naturschutzbedeutsamer Moore zur Gruppe „bmukn_moorrenaturierung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Förderquote
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Zuschuss
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