Förderung von Orientierungsberatungen und Maßnahmen für die Wiedervernässung und Renaturierung naturschutzbedeutsamer Moore – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Förderung von Maßnahmen zur Wiedervernässung und Renaturierung von Mooren.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Frist und Status
Anträge können ganzjährig gestellt werden und können ab dem 16.09.2024 eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmukn_moorrenaturierung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Orientierungsberatungen und Maßnahmen für die Wiedervernässung und Renaturierung naturschutzbedeutsamer Moore
Wer kann Förderung von Orientierungsberatungen und Maßnahmen für die Wiedervernässung und Renaturierung naturschutzbedeutsamer Moore beantragen?
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Bis wann kann man Förderung von Orientierungsberatungen und Maßnahmen für die Wiedervernässung und Renaturierung naturschutzbedeutsamer Moore beantragen?
Anträge können ganzjährig gestellt werden und können ab dem 16.09.2024 eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Förderung von Orientierungsberatungen und Maßnahmen für die Wiedervernässung und Renaturierung naturschutzbedeutsamer Moore?
Fördergeber ist Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Förderung von Orientierungsberatungen und Maßnahmen für die Wiedervernässung und Renaturierung naturschutzbedeutsamer Moore mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von Orientierungsberatungen und Maßnahmen für die Wiedervernässung und Renaturierung naturschutzbedeutsamer Moore zur Gruppe „bmukn_moorrenaturierung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit