Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 71 Tagen
Förderung für Investitionen in die öffentliche Tourismusinfrastruktur in Bayern, vorrangig im ländlichen Raum.
Antragsberechtigt sind: Kommune.
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 10.000 € – 100.000 €.
Antrag bitte bei der zuständigen Bezirksregierung einreichen.
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind kommunale Körperschaften und ausschließlich kommunal getragene Organisationen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Wenn Ihr Vorhaben mit Fördermitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) oder des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) unterstützt wird, sind auch die Vorschriften des jeweils geltenden Koordinierungsrahmens der GRW beziehungsweise der einschlägigen EU -Bestimmungen maßgebend.
Sie führen Ihr Vorhaben vorranging in Gebieten des ländlichen Raums im Sinn des tourismuspolitischen Konzepts und der touristischen Leitbilder der Bayerischen Staatsregierung durch.
Ein besonderer Fokus der Förderung liegt dabei auf identifikations- und imagebildende Projekte sowie auf Vorhaben mit innovativen Ansätzen und ökologischer Ausrichtung.
Für Ihr Vorhaben liegt ein touristischer Bedarf vor.
Die zu fördernde Einrichtung muss öffentlich zugänglich sein und überwiegend touristisch genutzt werden.
Sie müssen die für das Vorhaben geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur Barrierefreiheit einhalten.
Das Vorhaben muss den Anforderungen des Umweltschutzes, der Raumordnung und Landesplanung entsprechen.
Sie müssen sich mindestens in Höhe von 20 Prozent an den förderfähigen Ausgaben beteiligen.
Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein.
Die Folgekosten müssen für Sie als Maßnahmeträgerin tragbar sein.
Bei Investitionsmaßnahmen von einnahmeschaffenden Einrichtungen müssen Sie vor Beginn der Maßnahme zunächst eine Kosten-Nutzen-Analyse durchführen.
Je nach Vorhaben müssen Sie besondere Zweckbindungsfristen einhalten.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Kosten für den Betrieb oder die laufende Unterhaltung einer Tourismuseinrichtung.
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Jetzt Projekt prüfenKommune
Förderbetrag: 10.000 € – 100.000 €. Förderquote: 50 %.
Antrag bitte bei der zuständigen Bezirksregierung einreichen.
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus. Quelle: foerderdatenbank.de.
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