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Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen (RÖFE) – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

Stand: September 2026 · Geprüft vor 44 Tagen

Förderung für Investitionen in die öffentliche Tourismusinfrastruktur in Bayern, vorrangig im ländlichen Raum.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als kommunale Körperschaft bei Investitionsvorhaben zur Attraktivitätssteigerung und Qualitätsverbesserung von Basiseinrichtungen der öffentlichen Tourismusinfrastruktur vorrangig im ländlichen Raum. Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben: nicht einnahmeschaffende Maßnahmen an oder von Basiseinrichtungen wie Errichtung, Erweiterung, Generalinstandsetzung, Umbau und Modernisierung von Kurparks, Kur- beziehungsweise Wanderwegen einschließlich unentgeltlichen Rastplätzen in anerkannten Kur- und Erholungsorten in Bayern, unentgeltlichen Tourismusämtern und touristischen Informationszentren sowie entsprechende Erschließungsmaßnahmen; die Anschaffung von Loipenspur- und Wegepflegegeräten sowie Maßnahmen zur Besucherstromlenkung sind ebenfalls förderfähig, einnahmeschaffende Maßnahmen an oder von Basiseinrichtungen wie Errichtung, Erweiterung, Generalinstandsetzung, Umbau und Modernisierung von Tagungs- und Veranstaltungsräumen, Veranstaltungszentren, Sole- und Heilwasserleitungen und auch Generalinstandsetzung, Umbau und Modernisierung von Häusern des Gasts, Kurmittel- und Kurhäusern sowie Hallen- oder Thermalbädern ausschließlich für den nicht medizinischen Bereich, Maßnahmen, die der deutlichen und nachweisbaren Steigerung der Energieeffizienz von touristischen Infrastruktureinrichtungen dienen, ohne dass dadurch der touristische Nutzen gesteigert werden muss. In Ausnahmefällen werden Sie auch bei sonstigen Infrastrukturmaßnahmen unterstützt, wenn diese für den Tourismus in Bayern von außerordentlicher Bedeutung und nicht nach anderen Förderprogrammen förderfähig sind. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Förderhöhe beträgt bis zu 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 10.000 € – 100.000 €.

Frist und Status

Antrag bitte bei der zuständigen Bezirksregierung einreichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kommunale Körperschaften und ausschließlich kommunal getragene Organisationen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Wenn Ihr Vorhaben mit Fördermitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) oder des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) unterstützt wird, sind auch die Vorschriften des jeweils geltenden Koordinierungsrahmens der GRW beziehungsweise der einschlägigen EU -Bestimmungen maßgebend.

Sie führen Ihr Vorhaben vorranging in Gebieten des ländlichen Raums im Sinn des tourismuspolitischen Konzepts und der touristischen Leitbilder der Bayerischen Staatsregierung durch.

Ein besonderer Fokus der Förderung liegt dabei auf identifikations- und imagebildende Projekte sowie auf Vorhaben mit innovativen Ansätzen und ökologischer Ausrichtung.

Für Ihr Vorhaben liegt ein touristischer Bedarf vor.

Die zu fördernde Einrichtung muss öffentlich zugänglich sein und überwiegend touristisch genutzt werden.

Sie müssen die für das Vorhaben geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur Barrierefreiheit einhalten.

Das Vorhaben muss den Anforderungen des Umweltschutzes, der Raumordnung und Landesplanung entsprechen.

Sie müssen sich mindestens in Höhe von 20 Prozent an den förderfähigen Ausgaben beteiligen.

Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein.

Die Folgekosten müssen für Sie als Maßnahmeträgerin tragbar sein.

Bei Investitionsmaßnahmen von einnahmeschaffenden Einrichtungen müssen Sie vor Beginn der Maßnahme zunächst eine Kosten-Nutzen-Analyse durchführen.

Je nach Vorhaben müssen Sie besondere Zweckbindungsfristen einhalten.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Kosten für den Betrieb oder die laufende Unterhaltung einer Tourismuseinrichtung.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag,Kosten-Nutzen-Analyse (bei einnahmeschaffenden Vorhaben)

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen (RÖFE)

Wer kann Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen (RÖFE) beantragen?

Kommune

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen (RÖFE)?

Förderbetrag: 10.000 € – 100.000 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen (RÖFE) beantragen?

Antrag bitte bei der zuständigen Bezirksregierung einreichen.

Wer ist Fördergeber von Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen (RÖFE)?

Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
10.000 € – 100.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bayern