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Förderung von Modell- und Demonstrationsvorhaben im Bereich der Erhaltung und innovativen, nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 16 Tagen

Das Programm unterstützt modellhafte Vorhaben zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt mit Zuschüssen von bis zu 100 Prozent.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtung, Hochschule, Forschungseinrichtung, Verband/Vereinigung, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) unterstützt Sie bei der Durchführung von Modell- und Demonstrationsvorhaben, die der Erhaltung und innovativen, nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt in der Land-, Forst-, Fischerei- und Ernährungswirtschaft dienen. Die Zuwendung erhalten Sie als Zuschuss für Vorhaben in folgenden Bereichen: effiziente Erhaltung von Agrobiodiversität und insbesondere der genetischen Ressourcen oder deren Verfügbarkeit für die zukünftige Nutzung, verstärkte nachhaltige Nutzung der Agrobiodiversität und insbesondere der genetischen Ressourcen für die Land-, Forst-, Fischerei- und Ernährungswirtschaft sowie Maßnahmen zur Bildung, Information und Aufklärung mit der Zielsetzung der genannten Fördergegenstände. Die Höhe der Förderung hängt von Ihnen und der Art Ihres Vorhabens ab und kann bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben oder Kosten betragen. Ihren Antrag stellen Sie bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %.

Frist und Status

Projektskizzen können im Zeitraum vom 1. Februar bis 31. März sowie vom 1. August bis 30. September eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH).

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmleh_biologische_vielfalt“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland sowie Bundes- und Landeseinrichtungen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen Erfahrungen in der Erhaltung und innovativen nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt mitbringen, mit Ihrem Vorhaben einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung genetischer Ressourcen liefern, den Wissenstransfer Ihrer Ergebnisse in die Praxis gewährleisten, Ihr Vorhaben in der Bundesrepublik Deutschland durchführen, ein Vorhaben verfolgen, dessen Ergebnisse in der Bundesrepublik Deutschland verwertbar sind.

Mit dem Vorhaben dürfen Sie noch nicht begonnen haben.

Nicht gefördert werden Kosten zur Erhöhung der Fangkapazität, Aufwendungen für den Kauf oder Bau von Fischereifahrzeugen, Kosten, die allein auf der Grundlage des Preises, der Menge, der Produktionseinheit oder der Betriebsmitteleinheit gewährt werden, Vorhaben, bei denen einheimische Waren Vorrang vor eingeführten Waren erhalten sollen oder Sie einheimische Waren verwenden oder einheimische Dienstleistungen in Anspruch nehmen, sowie Vorhaben, deren Förderung gegen die EU -Verordnung Nr.

1308/20138 verstoßen würde.

Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung von Modell- und Demonstrationsvorhaben im Bereich der Erhaltung und innovativen, nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung von Modell- und Demonstrationsvorhaben im Bereich der Erhaltung und innovativen, nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Förderung von Modell- und Demonstrationsvorhaben im Bereich der Erhaltung und innovativen, nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt

Wer kann Förderung von Modell- und Demonstrationsvorhaben im Bereich der Erhaltung und innovativen, nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt beantragen?

Öffentliche Einrichtung, Hochschule, Forschungseinrichtung, Verband/Vereinigung, Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Modell- und Demonstrationsvorhaben im Bereich der Erhaltung und innovativen, nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt?

Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Förderung von Modell- und Demonstrationsvorhaben im Bereich der Erhaltung und innovativen, nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt beantragen?

Projektskizzen können im Zeitraum vom 1. Februar bis 31. März sowie vom 1. August bis 30. September eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Modell- und Demonstrationsvorhaben im Bereich der Erhaltung und innovativen, nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt?

Fördergeber ist Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung von Modell- und Demonstrationsvorhaben im Bereich der Erhaltung und innovativen, nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von Modell- und Demonstrationsvorhaben im Bereich der Erhaltung und innovativen, nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt zur Gruppe „bmleh_biologische_vielfalt". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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