Förderung von Modell- und Demonstrationsvorhaben im Bereich der Erhaltung und innovativen, nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Das Programm unterstützt modellhafte Vorhaben zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt mit Zuschüssen von bis zu 100 Prozent.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtung, Hochschule, Forschungseinrichtung, Verband/Vereinigung, Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %.
Frist und Status
Projektskizzen können im Zeitraum vom 1. Februar bis 31. März sowie vom 1. August bis 30. September eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmleh_biologische_vielfalt". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland sowie Bundes- und Landeseinrichtungen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Erfahrungen in der Erhaltung und innovativen nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt, wesentlicher Beitrag zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung genetischer Ressourcen, Wissenstransfer in die Praxis, Durchführung des Vorhabens in Deutschland, verwertbare Ergebnisse in Deutschland.
Mit dem Vorhaben dürfen Sie noch nicht begonnen haben.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Modell- und Demonstrationsvorhaben im Bereich der Erhaltung und innovativen, nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt
Wer kann Förderung von Modell- und Demonstrationsvorhaben im Bereich der Erhaltung und innovativen, nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt beantragen?
Öffentliche Einrichtung, Hochschule, Forschungseinrichtung, Verband/Vereinigung, Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Modell- und Demonstrationsvorhaben im Bereich der Erhaltung und innovativen, nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt?
Förderquote: 100 %.
Bis wann kann man Förderung von Modell- und Demonstrationsvorhaben im Bereich der Erhaltung und innovativen, nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt beantragen?
Projektskizzen können im Zeitraum vom 1. Februar bis 31. März sowie vom 1. August bis 30. September eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Förderung von Modell- und Demonstrationsvorhaben im Bereich der Erhaltung und innovativen, nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt?
Fördergeber ist Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Förderung von Modell- und Demonstrationsvorhaben im Bereich der Erhaltung und innovativen, nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von Modell- und Demonstrationsvorhaben im Bereich der Erhaltung und innovativen, nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt zur Gruppe „bmleh_biologische_vielfalt". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit