Förderung von Modell- und Demonstrationsvorhaben sowie von weiteren Maßnahmen zum Wissens- und Technologietransfer im Agrarsektor – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Förderung von Forschungs- und Innovationsvorhaben im Agrarsektor.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Die Bewilligungsbehörde entscheidet in den jeweiligen Haushaltsjahren über die zu fördernden Themen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmelh_modellvorhaben". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Modell- und Demonstrationsvorhaben sowie von weiteren Maßnahmen zum Wissens- und Technologietransfer im Agrarsektor
Wer kann Förderung von Modell- und Demonstrationsvorhaben sowie von weiteren Maßnahmen zum Wissens- und Technologietransfer im Agrarsektor beantragen?
Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen
Bis wann kann man Förderung von Modell- und Demonstrationsvorhaben sowie von weiteren Maßnahmen zum Wissens- und Technologietransfer im Agrarsektor beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Förderung von Modell- und Demonstrationsvorhaben sowie von weiteren Maßnahmen zum Wissens- und Technologietransfer im Agrarsektor?
Fördergeber ist Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Förderung von Modell- und Demonstrationsvorhaben sowie von weiteren Maßnahmen zum Wissens- und Technologietransfer im Agrarsektor mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von Modell- und Demonstrationsvorhaben sowie von weiteren Maßnahmen zum Wissens- und Technologietransfer im Agrarsektor zur Gruppe „bmelh_modellvorhaben". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit