Förderung von Messe- und Ausstellungsbeiträgen zum ökologischen Landbau – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 129 Tagen
Förderung von Messe- und Ausstellungsbeiträgen im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen im Bereich des ökologischen Landbaus.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 1. Dezember 2030. Anträge sind bis spätestens 3 Monate vor dem Veranstaltungsbeginn einzureichen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmleh_messefoerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Unternehmen im Bereich des ökologischen Landbaus.
Erforderliche Unterlagen
- Förderantrag MERI
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung von Messe- und Ausstellungsbeiträgen zum ökologischen Landbau zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Messe- und Ausstellungsbeiträgen zum ökologischen Landbau
Wer kann Förderung von Messe- und Ausstellungsbeiträgen zum ökologischen Landbau beantragen?
Unternehmen im Bereich des ökologischen Landbaus
Bis wann kann man Förderung von Messe- und Ausstellungsbeiträgen zum ökologischen Landbau beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 1. Dezember 2030. Anträge sind bis spätestens 3 Monate vor dem Veranstaltungsbeginn einzureichen.
Wer ist Fördergeber von Förderung von Messe- und Ausstellungsbeiträgen zum ökologischen Landbau?
Fördergeber ist Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Förderung von Messe- und Ausstellungsbeiträgen zum ökologischen Landbau mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von Messe- und Ausstellungsbeiträgen zum ökologischen Landbau zur Gruppe „bmleh_messefoerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 1. Dezember 2030
- Förderregion
- bundesweit