Förderung von Messe- und Ausstellungsbeiträgen zum ökologischen Landbau – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 15 Tagen
Förderung von Messe- und Ausstellungsbeiträgen im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen im Bereich des ökologischen Landbaus.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 1. Dezember 2030. Anträge sind bis spätestens 3 Monate vor dem Veranstaltungsbeginn einzureichen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmleh_messefoerderung“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Unternehmen im Bereich des ökologischen Landbaus.
Erforderliche Unterlagen
- Förderantrag MERI
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Messe- und Ausstellungsbeiträgen zum ökologischen Landbau
Wer kann Förderung von Messe- und Ausstellungsbeiträgen zum ökologischen Landbau beantragen?
Unternehmen im Bereich des ökologischen Landbaus
Bis wann kann man Förderung von Messe- und Ausstellungsbeiträgen zum ökologischen Landbau beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 1. Dezember 2030. Anträge sind bis spätestens 3 Monate vor dem Veranstaltungsbeginn einzureichen.
Wer ist Fördergeber von Förderung von Messe- und Ausstellungsbeiträgen zum ökologischen Landbau?
Fördergeber ist Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Förderung von Messe- und Ausstellungsbeiträgen zum ökologischen Landbau mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von Messe- und Ausstellungsbeiträgen zum ökologischen Landbau zur Gruppe „bmleh_messefoerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 1. Dezember 2030
- Förderregion
- bundesweit