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Förderung von Messe- und Ausstellungsbeiträgen zum ökologischen Landbau – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 129 Tagen

Förderung von Messe- und Ausstellungsbeiträgen im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen im Bereich des ökologischen Landbaus.

Was wird gefördert?

Die Förderung richtet sich an Unternehmen, die im Bereich des ökologischen Landbaus tätig sind. Ziel ist es, die Teilnahme an Messen und Ausstellungen zu unterstützen. Anträge können bis spätestens 3 Monate vor dem Veranstaltungsbeginn eingereicht werden. Der Verwendungsnachweis ist innerhalb von 2 Monaten nach dem letzten Messe- oder Ausstellungstag bei der Bewilligungsbehörde einzureichen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 1. Dezember 2030. Anträge sind bis spätestens 3 Monate vor dem Veranstaltungsbeginn einzureichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmleh_messefoerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Unternehmen im Bereich des ökologischen Landbaus.

Erforderliche Unterlagen

  • Förderantrag MERI

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Häufige Fragen zu Förderung von Messe- und Ausstellungsbeiträgen zum ökologischen Landbau

Wer kann Förderung von Messe- und Ausstellungsbeiträgen zum ökologischen Landbau beantragen?

Unternehmen im Bereich des ökologischen Landbaus

Bis wann kann man Förderung von Messe- und Ausstellungsbeiträgen zum ökologischen Landbau beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 1. Dezember 2030. Anträge sind bis spätestens 3 Monate vor dem Veranstaltungsbeginn einzureichen.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Messe- und Ausstellungsbeiträgen zum ökologischen Landbau?

Fördergeber ist Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung von Messe- und Ausstellungsbeiträgen zum ökologischen Landbau mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von Messe- und Ausstellungsbeiträgen zum ökologischen Landbau zur Gruppe „bmleh_messefoerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
1. Dezember 2030
Förderregion
bundesweit