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Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des Tierschutzes – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Das Land unterstützt gemeinnützige Tierschutzvereine bei ihrem Einsatz für in Not geratene Tiere durch die Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des Tierschutzes.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: gemeinnützige Tierschutzvereine.

Was wird gefördert?

Das Land unterstützt gemeinnützige Tierschutzvereine bei ihrem Einsatz für in Not geratene Tiere durch die Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des Tierschutzes mit der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen des Tierschutzes durch Tierschutzvereine (Katzenkastrationsrichtlinie) | gültig bis 31. Dezember 2027 und der Richtlinie zur Förderung von gemeinnützigen Tierheimen oder diesen ähnlichen Einrichtungen (Tierheimförderrichtlinie) | zum 31. Dezember 2028 der Wildtierrettung mittels Drohneneinsatz (Bundesförderprogramm für Drohnen mit Wärmebildkamerasystem zur Rehkitzrettung 2026).

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2027. gültig bis 31. Dezember 2027

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV).

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Häufige Fragen zu Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des Tierschutzes

Wer kann Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des Tierschutzes beantragen?

gemeinnützige Tierschutzvereine

Bis wann kann man Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des Tierschutzes beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2027. gültig bis 31. Dezember 2027

Wer ist Fördergeber von Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des Tierschutzes?

Fördergeber ist Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV). Quelle: mleuv_brandenburg.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Dezember 2027
Förderregion
Bundesweit