Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des Tierschutzes – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV)
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Das Land unterstützt gemeinnützige Tierschutzvereine bei ihrem Einsatz für in Not geratene Tiere durch die Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des Tierschutzes.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: gemeinnützige Tierschutzvereine.
Was wird gefördert?
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2027. gültig bis 31. Dezember 2027
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV).
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des Tierschutzes
Wer kann Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des Tierschutzes beantragen?
gemeinnützige Tierschutzvereine
Bis wann kann man Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des Tierschutzes beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2027. gültig bis 31. Dezember 2027
Wer ist Fördergeber von Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des Tierschutzes?
Fördergeber ist Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV). Quelle: mleuv_brandenburg.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 31. Dezember 2027
- Förderregion
- Bundesweit