Fördergeber: Land
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 53 Tagen
Das Land unterstützt gemeinnützige Tierschutzvereine bei ihrem Einsatz für in Not geratene Tiere.
Antragsberechtigt sind: gemeinnützige Tierschutzvereine.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2027. gültig bis 31. Dezember 2027
Fördergeber und Antragstelle: Land.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des Tierschutzes zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
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Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2027. gültig bis 31. Dezember 2027
Fördergeber ist Land. Quelle: mleuv_brandenburg.
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