Fördergeber: Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 149 Tagen
Das Land Hessen unterstützt Maßnahmen zur Verbesserung der Oberflächen- und Grundwasserqualität gemäß der EG-Wasserrahmenrichtlinie.
Antragsberechtigt sind: Gemeinden, Wasser- und Bodenverbände sowie kommunale Zweckverbände.
Die Förderquote beträgt 40 %.
Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen
Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
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Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat. Quelle: foerderdatenbank.de.
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