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Förderung von Maßnahmen zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie – Förderung in Hessen

Fördergeber: Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 59 Tagen

Das Land Hessen unterstützt Maßnahmen zur Verbesserung der Oberflächen- und Grundwasserqualität gemäß der EG-Wasserrahmenrichtlinie.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Gemeinden, Wasser- und Bodenverbände sowie kommunale Zweckverbände.

Was wird gefördert?

Das Land Hessen unterstützt Sie bei Maßnahmen zur Erreichung beziehungsweise zum Erhalt eines guten Zustandes von Oberflächen- und Grundwasser gemäß der EG-Wasserrahmenrichtlinie. Sie erhalten die Förderung für die Ertüchtigung und den Ausbau von kommunalen Kläranlagen zur Phosphor- und/oder Stickstoffelimination, Maßnahmen an signifikant belastenden kommunalen Einleitungen, die Ausstattung von bis zu 15 Regenüberlaufbecken oder Stauraumkanälen im Entwässerungsnetz einer kommunalen Kläranlage, die Erweiterung um eine Reinigungsstufe zur Entfernung von gefährlichen Stoffen, Spurenstoffen, Mikroplastik oder antibiotikaresistenten Keimen, Projekte zur Reduzierung der stofflichen Belastung durch Regen- und Mischwassereinleitungen oder zur gegebenenfalls erforderlichen Weiterentwicklung der Immissionsbetrachtung sowie innovative Verfahren und Vorhaben, die einen Bezug zu den förderfähigen Maßnahmen haben. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt zwischen 40 und 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Wenn Sie Vorhaben durchführen, die der Beseitigung von Spurenstoffen in vom Land Hessen festgelegten prioritären Gebieten dienen, können Sie zwischen 60 und 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 40 %.

Frist und Status

Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat.

Voraussetzungen

Ihr Vorhaben muss zur Erreichung der Ziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie erforderlich sein.

Bei der Umsetzung müssen Sie die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit beachten.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag bei der zuständigen unteren Wasserbehörde

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Häufige Fragen zu Förderung von Maßnahmen zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie

Wer kann Förderung von Maßnahmen zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie beantragen?

Gemeinden, Wasser- und Bodenverbände sowie kommunale Zweckverbände

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Maßnahmen zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie?

Förderquote: 40 %.

Bis wann kann man Förderung von Maßnahmen zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie beantragen?

Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen

Wer ist Fördergeber von Förderung von Maßnahmen zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie?

Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat. Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderquote
40 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Hessen