Förderung von Maßnahmen zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zugewanderten – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium des Innern (BMI)
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Das Programm unterstützt Projekte zur Integration von Zugewanderten und Menschen mit Migrationshintergrund.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Vereine, Verbände, öffentliche Einrichtungen, Kommunen, Bildungseinrichtungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Frist und Status
Termine und Fristen werden in den jeweiligen Ausschreibungen veröffentlicht.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium des Innern (BMI).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmi_integration". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Vereine, Verbände, Vertriebeneneinrichtungen, Kirchen, anerkannte Träger der politischen Bildung, Migrantinnen- und Migrantenselbstorganisationen, Kommunen, Einrichtungen, die in der Arbeit mit Zuwandernden tätig sind.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Maßnahmen zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zugewanderten
Wer kann Förderung von Maßnahmen zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zugewanderten beantragen?
Vereine, Verbände, öffentliche Einrichtungen, Kommunen, Bildungseinrichtungen
Bis wann kann man Förderung von Maßnahmen zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zugewanderten beantragen?
Termine und Fristen werden in den jeweiligen Ausschreibungen veröffentlicht.
Wer ist Fördergeber von Förderung von Maßnahmen zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zugewanderten?
Fördergeber ist Bundesministerium des Innern (BMI). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Förderung von Maßnahmen zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zugewanderten mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von Maßnahmen zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zugewanderten zur Gruppe „bmi_integration". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit