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Förderung von Maßnahmen zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zugewanderten – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium des Innern (BMI)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 16 Tagen

Das Programm unterstützt Projekte zur Integration von Zugewanderten und Menschen mit Migrationshintergrund.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Vereine, Verbände, öffentliche Einrichtungen, Kommunen, Bildungseinrichtungen.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) unterstützt Sie als Verein, Verband, Vertriebeneneinrichtung, Kirche, anerkannten Träger der politischen Bildung, Migrantinnen- oder Migrantenselbstorganisation, Kommune oder Einrichtung. Gefördert werden Projekte, die das interkulturelle Miteinander vor Ort verbessern und die gesellschaftliche Integration sowie die Teilhabechancen von Zugewanderten und Menschen mit Migrationshintergrund unterstützen und stärken, Schulungen zur Weiterbildung und Qualifizierung, das bedeutet insbesondere Multiplikatorenschulungen, für ehrenamtliche Akteurinnen und Akteure aus dem Integrations- und Engagementbereich. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von normalerweise bis zu 3 Jahren. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Höhe der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben ab. Das Antragsverfahren ist zweistufig. Es werden jährliche Ausschreibungen veröffentlich. Die Fördermittel werden dann in dem sogenannten Interessenbekundungsverfahren (IBV) vergeben. In dem 1. Schritt richten Sie vor Beginn Ihres Vorhabens Ihre Interessenbekundung an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Termine und Fristen werden in den jeweiligen Ausschreibungen veröffentlicht.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Frist und Status

Termine und Fristen werden in den jeweiligen Ausschreibungen veröffentlicht.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium des Innern (BMI).

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmi_integration“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Vereine, Verbände, Vertriebeneneinrichtungen, Kirchen, anerkannte Träger der politischen Bildung, Migrantinnen- und Migrantenselbstorganisationen, Kommunen, Einrichtungen, die in der Arbeit mit Zuwandernden auf überregionaler, regionaler oder lokaler Ebene tätig sind.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Der Bund hat an der Durchführung Ihrer Maßnahme ein erhebliches Interesse.

Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens ist gesichert.

Ihr Projekt erarbeiten Sie in enger Zusammenarbeit mit den Kommunen, Landkreisen und den lokalen Integrationskursen, den Houses of Resources, der Migrationsberatung (MBE) sowie dem Jugendmigrationsdienst (JMD) erarbeitet.

Sie streben die Kooperation mit Stiftungen, Programmen und Projekten, die mit kommunalen oder Landesmitteln sowie mit Mitteln der Europäischen Union gefördert werden, an.

Nicht gefördert werden Eingliederungsleistungen, individuelle Beratungen.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung von Maßnahmen zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zugewanderten"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Förderung von Maßnahmen zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zugewanderten

Wer kann Förderung von Maßnahmen zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zugewanderten beantragen?

Vereine, Verbände, öffentliche Einrichtungen, Kommunen, Bildungseinrichtungen

Bis wann kann man Förderung von Maßnahmen zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zugewanderten beantragen?

Termine und Fristen werden in den jeweiligen Ausschreibungen veröffentlicht.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Maßnahmen zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zugewanderten?

Fördergeber ist Bundesministerium des Innern (BMI). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung von Maßnahmen zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zugewanderten mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von Maßnahmen zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zugewanderten zur Gruppe „bmi_integration". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit