VeröffentlichtZuschuss

Förderung von Maßnahmen zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zugewanderten – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium des Innern (BMI)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Das Programm unterstützt Projekte zur Integration von Zugewanderten und Menschen mit Migrationshintergrund.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Vereine, Verbände, öffentliche Einrichtungen, Kommunen, Bildungseinrichtungen.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) unterstützt Sie als Verein, Verband, Vertriebeneneinrichtung, Kirche, anerkannten Träger der politischen Bildung, Migrantinnen- oder Migrantenselbstorganisation, Kommune oder Einrichtung. Gefördert werden Projekte, die das interkulturelle Miteinander vor Ort verbessern und die gesellschaftliche Integration sowie die Teilhabechancen von Zugewanderten und Menschen mit Migrationshintergrund unterstützen und stärken, Schulungen zur Weiterbildung und Qualifizierung, das bedeutet insbesondere Multiplikatorenschulungen, für ehrenamtliche Akteurinnen und Akteure aus dem Integrations- und Engagementbereich. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von normalerweise bis zu 3 Jahren. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Höhe der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben ab. Das Antragsverfahren ist zweistufig. Es werden jährliche Ausschreibungen veröffentlich. Die Fördermittel werden dann in dem sogenannten Interessenbekundungsverfahren (IBV) vergeben. In dem 1. Schritt richten Sie vor Beginn Ihres Vorhabens Ihre Interessenbekundung an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Termine und Fristen werden in den jeweiligen Ausschreibungen veröffentlicht.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Frist und Status

Termine und Fristen werden in den jeweiligen Ausschreibungen veröffentlicht.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium des Innern (BMI).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmi_integration". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Vereine, Verbände, Vertriebeneneinrichtungen, Kirchen, anerkannte Träger der politischen Bildung, Migrantinnen- und Migrantenselbstorganisationen, Kommunen, Einrichtungen, die in der Arbeit mit Zuwandernden tätig sind.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung von Maßnahmen zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zugewanderten zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Förderung von Maßnahmen zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zugewanderten

Wer kann Förderung von Maßnahmen zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zugewanderten beantragen?

Vereine, Verbände, öffentliche Einrichtungen, Kommunen, Bildungseinrichtungen

Bis wann kann man Förderung von Maßnahmen zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zugewanderten beantragen?

Termine und Fristen werden in den jeweiligen Ausschreibungen veröffentlicht.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Maßnahmen zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zugewanderten?

Fördergeber ist Bundesministerium des Innern (BMI). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung von Maßnahmen zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zugewanderten mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von Maßnahmen zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zugewanderten zur Gruppe „bmi_integration". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit