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Antrag möglichZuschuss

Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen extremer Wetterereignisse im Privat- und Körperschaftswald (FöRl Extremwetterfolgen) – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen die Folgen von Extremwetterereignissen auf Waldflächen bewältigt und positive Effekte für die biologische Vielfalt und den Klimaschutz erzielt werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen, Verbände.

Was wird gefördert?

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen von Extremwetterereignissen auf Waldflächen. Sie erhalten die Förderung für die Räumung von Kalamitätsflächen nach Extremwetterereignissen,insektizidfreie Waldschutzmaßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung von Schadorganismen sowie Maßnahmen zur Sicherung von Waldökosystemen,Holzlagerplätze (Nass- und Trockenlager),die Wiederbewaldung von Kalamitätsflächen sowiedie Anlage und Erweiterung von Feuerlöschteichen und Löschwasserentnahmestellen zur Prävention und Bekämpfung von Waldbränden. Außerdem können Sie ein Wiederbewaldungsprämie zur Einleitung oder Ergänzung der Wiederbewaldung durch Pflanzung standortgerechter Baumarten erhalten. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Der Zuschuss wird je nach Vorhaben als Festbetrags- oder Anteilsfinanzierung gewährt. Bei der Anteilsfinanzierung beträgt die Höhe des Zuschusses normalerweise 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Ihr Zuschuss beträgt maximal EUR 50.000 pro Jahr. Bei forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen gilt diese Höchstgrenze für jedes einzelne Mitglied. Für den Bau von Nass- und Trockenlagern gilt keine Förderhöchstgrenze. Für Waldgenossenschaften nach dem Gemeinschaftswaldgesetz erhöht sich die Förderhöchstgrenze um EUR 2.500 je angefangene 50 Hektar Mitgliedsfläche. Die Bagatellgrenze beträgt EUR 1.000 bei Maßnahmen im Privatwald, bei forstlichen Zusammenschlüssen und anerkannten Religionsgemeinschaften,EUR 12.500 bei Maßnahmen im Kommunalwald. Richten Sie Ihren Antrag richte bitte an den Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 1.000 € – 50.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Sie als natürliche Person,juristische Person des privaten und öffentlichen Rechts als Eigentümerin/Eigentümer oder Besitzerin/Besitzer forstwirtschaftlicher Flächen in Nordrhein-Westfalen,forstwirtschaftlicher Zusammenschluss mit Sitz in Nordrhein-Westfalen,Waldgenossenschaft nach dem Gemeinschaftswaldgesetz sowieandere Genossenschaft mit Staatswaldanteilen über 25 Prozent, wenn die Maßnahmen ohne Bundesbeteiligung finanziert werden.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss in unmittelbarem Zusammenhang mit der Bewältigung von Schäden durch Extremwetterereignisse und deren Folgen stehen.Die begünstigten Flächen müssen sich in Ihrem Eigentum befinden.

Bei Pacht und Miete müssen Sie eine schriftliche Einverständniserklärung der Eigentümerin oder des Eigentümers vorlegen.Ihr Vorhaben darf nicht als Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen in folgender Hinsicht erforderlich sein: bei Eingriffen in Natur oder Landschaft oderim Rahmen des Ökokontos im Sinn der naturschutzrechtlichen Regelungen oderals Nebenbestimmung einer Waldumwandlungsgenehmigung beziehungsweise in einem förmlichen Verwaltungsverfahren mit Konzentrationswirkung.

Maßnahmen zur Waldbrandprävention müssen Sie unter Berücksichtigung des Waldbrandkonzepts NRW in einem Gebiet umsetzen, in dem ein mittleres bis hohes Waldbrandrisiko besteht.

Wenn Sie den Antrag stellen, müssen Sie eine entsprechende Stellungnahme durch die Gemeinde unter Beteiligung ihrer Feuerwehr und gegebenenfalls der zuständigen Brandschutzdienststelle vorlegen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Bund und Länder sowiejuristische Personen, deren Kapitalvermögen sich zu mindestens 25 Prozent in den Händen dieser Körperschaften befindet.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag,Stellungnahme der Gemeinde,Einverständniserklärung des Eigentümers bei Pacht/Miete

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen extremer Wetterereignisse im Privat- und Körperschaftswald (FöRl Extremwetterfolgen)"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen extremer Wetterereignisse im Privat- und Körperschaftswald (FöRl Extremwetterfolgen) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen extremer Wetterereignisse im Privat- und Körperschaftswald (FöRl Extremwetterfolgen)

Wer kann Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen extremer Wetterereignisse im Privat- und Körperschaftswald (FöRl Extremwetterfolgen) beantragen?

Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen, Verbände

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen extremer Wetterereignisse im Privat- und Körperschaftswald (FöRl Extremwetterfolgen)?

Förderbetrag: 1.000 € – 50.000 €. Förderquote: 80 %.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen extremer Wetterereignisse im Privat- und Körperschaftswald (FöRl Extremwetterfolgen)?

Fördergeber ist Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.

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  • → LVR-Budget für Arbeit – Aktion Inklusion
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Auf einen Blick

Förderbetrag
1.000 € – 50.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Nordrhein-Westfalen

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