Fördergeber: Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen die Folgen von Extremwetterereignissen auf Waldflächen bewältigt und positive Effekte für die biologische Vielfalt und den Klimaschutz erzielt werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen, Verbände.
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 1.000 € – 50.000 €.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Sie als natürliche Person,juristische Person des privaten und öffentlichen Rechts als Eigentümerin/Eigentümer oder Besitzerin/Besitzer forstwirtschaftlicher Flächen in Nordrhein-Westfalen,forstwirtschaftlicher Zusammenschluss mit Sitz in Nordrhein-Westfalen,Waldgenossenschaft nach dem Gemeinschaftswaldgesetz sowieandere Genossenschaft mit Staatswaldanteilen über 25 Prozent, wenn die Maßnahmen ohne Bundesbeteiligung finanziert werden.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss in unmittelbarem Zusammenhang mit der Bewältigung von Schäden durch Extremwetterereignisse und deren Folgen stehen.Die begünstigten Flächen müssen sich in Ihrem Eigentum befinden.
Bei Pacht und Miete müssen Sie eine schriftliche Einverständniserklärung der Eigentümerin oder des Eigentümers vorlegen.Ihr Vorhaben darf nicht als Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen in folgender Hinsicht erforderlich sein: bei Eingriffen in Natur oder Landschaft oderim Rahmen des Ökokontos im Sinn der naturschutzrechtlichen Regelungen oderals Nebenbestimmung einer Waldumwandlungsgenehmigung beziehungsweise in einem förmlichen Verwaltungsverfahren mit Konzentrationswirkung.
Maßnahmen zur Waldbrandprävention müssen Sie unter Berücksichtigung des Waldbrandkonzepts NRW in einem Gebiet umsetzen, in dem ein mittleres bis hohes Waldbrandrisiko besteht.
Wenn Sie den Antrag stellen, müssen Sie eine entsprechende Stellungnahme durch die Gemeinde unter Beteiligung ihrer Feuerwehr und gegebenenfalls der zuständigen Brandschutzdienststelle vorlegen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Bund und Länder sowiejuristische Personen, deren Kapitalvermögen sich zu mindestens 25 Prozent in den Händen dieser Körperschaften befindet.
Antragsentwurf für dieses Programm
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen extremer Wetterereignisse im Privat- und Körperschaftswald (FöRl Extremwetterfolgen) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenPrivatpersonen, Unternehmen, Kommunen, Verbände
Förderbetrag: 1.000 € – 50.000 €. Förderquote: 80 %.
Fördergeber ist Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.
Programm im Blick behalten
Merken & passende Alternativen findenKostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.
Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →