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Förderung von Maßnahmen der Fischerei (FRL-Fischerei) – Förderung in Saarland

Fördergeber: Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Das Saarland fördert Fischereiverbände, -vereine und -genossenschaften bei Maßnahmen zur Förderung der Fischerei.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Fischereiverbände, -vereine und -genossenschaften.

Was wird gefördert?

Das Saarland fördert Sie als Fischereiverband, -verein oder -genossenschaft bei fischereidienlichen Maßnahmen. Sie erhalten die Förderung für fischereiliche Untersuchungen, Besatzmaßnahmen mit Fischen, Maßnahmen zum Fischarten-, Gewässer- und Fischereischutz, die Förderung der Aus- und Fortbildung der Fischerinnen und Fischer und Öffentlichkeitsarbeit sowie Jugendförderung. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei besonderem Landesinteresse kann Ihnen eine 100-Prozent-Finanzierung bewilligt werden. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 500,00. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 500 €.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind der Fischereiverband Saar als Körperschaft des öffentlichen Rechts, sonstige Fischereiverbände sowie Fischereivereine und -genossenschaften.

Bei genehmigungspflichtigen Vorhaben müssen die erforderlichen rechtlichen Zulassungen vorliegen.

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Häufige Fragen zu Förderung von Maßnahmen der Fischerei (FRL-Fischerei)

Wer kann Förderung von Maßnahmen der Fischerei (FRL-Fischerei) beantragen?

Fischereiverbände, -vereine und -genossenschaften

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Maßnahmen der Fischerei (FRL-Fischerei)?

Förderbetrag: ab 500 €. Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Förderung von Maßnahmen der Fischerei (FRL-Fischerei) beantragen?

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Maßnahmen der Fischerei (FRL-Fischerei)?

Fördergeber ist Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 500 €
Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Saarland