Förderung von Maßnahmen der Fischerei (FRL-Fischerei) – Förderung in Saarland
Fördergeber: Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen
Das Saarland fördert Fischereiverbände, -vereine und -genossenschaften bei Maßnahmen zur Förderung der Fischerei.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Fischereiverbände, -vereine und -genossenschaften.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 500 €.
Frist und Status
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind der Fischereiverband Saar als Körperschaft des öffentlichen Rechts, sonstige Fischereiverbände sowie Fischereivereine und -genossenschaften.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Bei genehmigungspflichtigen Vorhaben müssen Sie bei der Antragstellung die erforderliche rechtliche Zulassung haben.
Von der Förderung ausgeschlossen sind öffentlich-rechtliche Abgaben, zum Beispiel Gebühren, Ausgaben für Flächenerwerb sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Maßnahmen der Fischerei (FRL-Fischerei)
Wer kann Förderung von Maßnahmen der Fischerei (FRL-Fischerei) beantragen?
Fischereiverbände, -vereine und -genossenschaften
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Maßnahmen der Fischerei (FRL-Fischerei)?
Förderbetrag: ab 500 €. Förderquote: 90 %.
Bis wann kann man Förderung von Maßnahmen der Fischerei (FRL-Fischerei) beantragen?
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Förderung von Maßnahmen der Fischerei (FRL-Fischerei)?
Fördergeber ist Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 500 €
- Förderquote
- 90 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Saarland