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Antrag möglichZuschuss

Förderung von Maßnahmen der Fischerei (FRL-Fischerei) – Förderung in Saarland

Fördergeber: Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz

Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 150 Tagen

Das Saarland fördert Fischereiverbände, -vereine und -genossenschaften bei Maßnahmen zur Förderung der Fischerei.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Fischereiverbände, -vereine und -genossenschaften.

Was wird gefördert?

Das Saarland fördert Sie als Fischereiverband, -verein oder -genossenschaft bei fischereidienlichen Maßnahmen. Sie erhalten die Förderung für fischereiliche Untersuchungen, Besatzmaßnahmen mit Fischen, Maßnahmen zum Fischarten-, Gewässer- und Fischereischutz, die Förderung der Aus- und Fortbildung der Fischerinnen und Fischer und Öffentlichkeitsarbeit sowie Jugendförderung. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei besonderem Landesinteresse kann Ihnen eine 100-Prozent-Finanzierung bewilligt werden. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 500,00. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 500 €.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind der Fischereiverband Saar als Körperschaft des öffentlichen Rechts, sonstige Fischereiverbände sowie Fischereivereine und -genossenschaften.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Bei genehmigungspflichtigen Vorhaben müssen Sie bei der Antragstellung die erforderliche rechtliche Zulassung haben.

Von der Förderung ausgeschlossen sind öffentlich-rechtliche Abgaben, zum Beispiel Gebühren, Ausgaben für Flächenerwerb sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung von Maßnahmen der Fischerei (FRL-Fischerei)"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung von Maßnahmen der Fischerei (FRL-Fischerei) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Förderung von Maßnahmen der Fischerei (FRL-Fischerei)

Wer kann Förderung von Maßnahmen der Fischerei (FRL-Fischerei) beantragen?

Fischereiverbände, -vereine und -genossenschaften

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Maßnahmen der Fischerei (FRL-Fischerei)?

Förderbetrag: ab 500 €. Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Förderung von Maßnahmen der Fischerei (FRL-Fischerei) beantragen?

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Maßnahmen der Fischerei (FRL-Fischerei)?

Fördergeber ist Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Saarland
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Saarland
  • → Nachhaltige Mobilität im Saarland (NMOB) – Mobilität gut durchdacht
  • → Gegenwind – Förderfonds für Ostdeutschland

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 500 €
Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Saarland

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