VeröffentlichtZuschuss

Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion – Förderung in Hessen

Fördergeber: Land Hessen

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 60 Tagen

Das Land Hessen unterstützt Paare mit unerfülltem Kinderwunsch bei der Inanspruchnahme von Maßnahmen der assistierten Reproduktion.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Paare mit unerfülltem Kinderwunsch in Hessen.

Was wird gefördert?

Das Land Hessen fördert verschiedengeschlechtliche und gleichgeschlechtliche Paare bei unerfülltem Kinderwunsch für den 4. Behandlungszyklus einer In-Vitro-Fertilisation (IVF) oder einer Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI). Die Förderung erfolgt als Zuschuss, wobei verschiedengeschlechtliche Paare bis zu 75% des Selbstkostenanteils (max. 3.000 EUR) und gleichgeschlechtliche Paare bis zu 50% (max. 2.000 EUR) erhalten können. Anträge sind vor Beginn des Vorhabens beim Regierungspräsidium Gießen zu stellen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 75 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 3.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Hessen.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind verschiedengeschlechtliche Ehepaare, Paare in nichtehelichen Lebensgemeinschaften, gleichgeschlechtliche weibliche Lebenspartnerschaften und Paare mit gebärfähigen transgeschlechtlichen Personen.

Hauptwohnsitz muss in Hessen sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Einschätzung des behandelnden Arztes bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften,Bezeugung der Vaterschaft bei verschiedengeschlechtlichen Partnerschaften

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion

Wer kann Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion beantragen?

Paare mit unerfülltem Kinderwunsch in Hessen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion?

Förderbetrag: bis 3.000 €. Förderquote: 75 %.

Bis wann kann man Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion beantragen?

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion?

Fördergeber ist Land Hessen. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 3.000 €
Förderquote
75 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Hessen