Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion – Förderung in Hessen
Fördergeber: Land Hessen
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 60 Tagen
Das Land Hessen unterstützt Paare mit unerfülltem Kinderwunsch bei der Inanspruchnahme von Maßnahmen der assistierten Reproduktion.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Paare mit unerfülltem Kinderwunsch in Hessen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 75 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 3.000 €.
Frist und Status
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Land Hessen.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind verschiedengeschlechtliche Ehepaare, Paare in nichtehelichen Lebensgemeinschaften, gleichgeschlechtliche weibliche Lebenspartnerschaften und Paare mit gebärfähigen transgeschlechtlichen Personen.
Hauptwohnsitz muss in Hessen sein.
Erforderliche Unterlagen
- Einschätzung des behandelnden Arztes bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften,Bezeugung der Vaterschaft bei verschiedengeschlechtlichen Partnerschaften
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion
Wer kann Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion beantragen?
Paare mit unerfülltem Kinderwunsch in Hessen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion?
Förderbetrag: bis 3.000 €. Förderquote: 75 %.
Bis wann kann man Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion beantragen?
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion?
Fördergeber ist Land Hessen. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
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- → Bürgschaften zur Sicherung von Investitionen in Wohngebäuden und Gebäuden mit sozialen Einrichtungen
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Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 3.000 €
- Förderquote
- 75 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Hessen