Förderung von Mädchenarbeit in Brandenburg – Förderung in Brandenburg
Fördergeber: Frauenministerium Brandenburg
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen
Das Frauenministerium unterstützt gleichstellungspolitische Projekte im Bereich der Mädchenarbeit finanziell.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: eingetragene gemeinnützige Vereine, Verbände, Gemeinden und ähnliche Institutionen.
Was wird gefördert?
Frist und Status
Anträge können für die Haushaltsjahre 2025 und 2027 eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Frauenministerium Brandenburg.
Voraussetzungen
Projekte müssen von eingetragenen gemeinnützigen Vereinen, Verbänden, Gemeinden oder ähnlichen Institutionen eingereicht werden.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Mädchenarbeit in Brandenburg
Wer kann Förderung von Mädchenarbeit in Brandenburg beantragen?
eingetragene gemeinnützige Vereine, Verbände, Gemeinden und ähnliche Institutionen
Bis wann kann man Förderung von Mädchenarbeit in Brandenburg beantragen?
Anträge können für die Haushaltsjahre 2025 und 2027 eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Förderung von Mädchenarbeit in Brandenburg?
Fördergeber ist Frauenministerium Brandenburg. Quelle: msgiv_brandenburg.
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