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Förderung von Mädchenarbeit in Brandenburg – Förderung in Brandenburg

Fördergeber: Frauenministerium Brandenburg

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 2 Tagen

Das Frauenministerium unterstützt gleichstellungspolitische Projekte im Bereich der Mädchenarbeit finanziell.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: eingetragene gemeinnützige Vereine, Verbände, Gemeinden und ähnliche Institutionen.

Was wird gefördert?

Projekte können von eingetragenen gemeinnützigen Vereinen, Verbänden, Gemeinden bzw. Gemeindeverbänden und ähnlichen Institutionen eingereicht werden. Die Förderanträge bearbeitet das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV).

Frist und Status

Anträge können für die Haushaltsjahre 2025 und 2027 eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Frauenministerium Brandenburg.

Voraussetzungen

Projekte müssen von eingetragenen gemeinnützigen Vereinen, Verbänden, Gemeinden oder ähnlichen Institutionen eingereicht werden.

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Häufige Fragen zu Förderung von Mädchenarbeit in Brandenburg

Wer kann Förderung von Mädchenarbeit in Brandenburg beantragen?

eingetragene gemeinnützige Vereine, Verbände, Gemeinden und ähnliche Institutionen

Bis wann kann man Förderung von Mädchenarbeit in Brandenburg beantragen?

Anträge können für die Haushaltsjahre 2025 und 2027 eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Mädchenarbeit in Brandenburg?

Fördergeber ist Frauenministerium Brandenburg. Quelle: msgiv_brandenburg.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Brandenburg