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Förderung von Logistik- und Mobilitätsinnovationen – Förderung in Hessen

Fördergeber: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen

Wenn Sie innovative Vorhaben in den Bereichen Logistik, Mobilität und Elektromobilität umsetzen, die den Logistikstandort Hessen stärken und die Elektrifizierung des Verkehrs vorantreiben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Land Hessen unterstützt Sie bei Projekten und Maßnahmen, die dazu beitragen, die Ziele der Hessischen Innovationsstrategie in den Bereichen Logistik, Mobilität und Elektromobilität zu erreichen. Sie erhalten die Förderung für Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen im Bereich Logistik und Mobilität, Innovationen in der Elektromobilität (Grundlagenforschung, industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung und Durchführbarkeitsstudien) sowie Beschaffung von Elektrofahrzeugen und der für den Betrieb notwendigen Ladeinfrastruktur. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen im Bereich Logistik und Mobilität für gemeinnützige Einrichtungen aus Logistik und Mobilität sowie kleine und mittlere Unternehmen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, Universitäten, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und alle anderen Hochschulen, die Projekte ohne Unternehmensbeteiligung beantragen, bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Im Fall von Vorhaben im Bereich der Elektromobilität beträgt die Höhe des Zuschusses für natürliche und juristische Personen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, Universitäten, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. alle anderen Hochschulen, die Projekte ohne Unternehmensbeteiligung beantragen, bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst reichen Sie bitte eine Projektskizze ein. Für den Bereich Logistik und Mobilität richten Sie die Skizze bitte an die House of Logistics & Mobility (HOLM) GmbH, für den Bereich Elektromobilität an die HA Hessen Agentur GmbH. Wenn Ihre Skizze positiv bewertet wird, erhalten Sie unabhängig vom Förderbereich eine Aufforderung, Ihren Antrag bei der HA Hessen Agentur GmbH einzureichen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind im Fall von Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen im Bereich Logistik und Mobilität staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen beziehungsweise deren Träger und gemeinnützige Einrichtungen aus Logistik und Mobilität sowie kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU mit Hauptsitz in Hessen, die Mitglied im House of Logistics and Mobility e.V.

(HOLM), HOLM Premiumpartner oder HOLM- Cluster -Mitglied sind.

Für den Bereich Elektromobilität sind natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz oder Betriebsstätte in Hessen antragsberechtigt.

Es gibt keine Beschränkung auf KMU.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Im Bereich Logistik und Mobilität erhalten Sie die Förderung für Vorhaben, die auf innovative Lösungen mit konkretem Anwendungs- und Umsetzungsbezug zielen, in folgenden Handlungsfeldern und ihren Themenbereichen: Aviation Next Generation, urbane Logistik und Mobilität, digitale Transformation, intelligente Verkehrssysteme, Energie & Klimawandel, Logistik, Mobilität und Gesellschaft, neues Wertschöpfungsdesign.

Sie müssen Ihre Maßnahmen im Bereich Logistik und Mobilität grundsätzlich über die neutrale Plattform des HOLM durchführen.

Als Hochschule können Sie ausnahmsweise für geförderte Maßnahmen Ihre apparative Ausstattung an einem anderen Standort nutzen.

Wenn Sie ein innovatives Vorhaben im Bereich Elektromobilität umsetzen, muss es besonders Schwerpunkte in mindestens einem der folgenden Handlungsfelder haben: Elektromobilität als Teil urbaner Mobilität, Elektromobilität als Teil von Mobilität im ländlichen Raum, Vernetzung mit dem ÖPNV, Wirtschaftsverkehr und City-Logistik, Technologieerprobung in den Bereichen Infrastruktur, Öffentlicher Verkehr und Transport-/Transitverkehr, Batterietechnik und elektrische Antriebskomponenten, Sicherheit und Lebenszyklusbetrachtung von Fahrzeugbatterien aus Serienfertigung, Rohstoffeinsatz und Wiederverwertung von Fahrzeugbatterien, Material- und Leichtbautechnologien, Anwendungen von Elektromobilität in Nutz- und Sonderfahrzeugen und deren Erprobung unter Alltagsbedingungen, Anwendungen von Elektromobilität im öffentlichen Verkehr, Entwicklung und Einsatz von Ladetechnologien, digitale Technologien zum Energie-, Lade- und Flottenmanagement, Netzmonitoring-, Buchungs- und Abrechnungssysteme, Geschäfts-, Betreiber- und Betriebsmodelle, Entwicklung, Erprobung und Einsatz von Abrechnungssystemen im Kontext mit Mobilitätskonzepten, Evaluierung des Alltagsbetriebs von Elektrofahrzeugen, Wasserstoff- und Brennstoffzellensysteme.

Sie müssen den Zweckbindungszeitraum für angeschaffte geförderte Gegenstände von nomalerweise 5 Jahren, mindestens aber 3 Jahren beachten.

Erforderliche Unterlagen

  • Projektskizze

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Förderung von Logistik- und Mobilitätsinnovationen

Wer kann Förderung von Logistik- und Mobilitätsinnovationen beantragen?

Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Logistik- und Mobilitätsinnovationen?

Förderquote: 50 %.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Logistik- und Mobilitätsinnovationen?

Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum. Quelle: foerderdatenbank.de.

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Hessen