Förderung von Logistik- und Mobilitätsinnovationen – Förderung in Hessen
Fördergeber: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Das Land Hessen unterstützt innovative Vorhaben in den Bereichen Logistik, Mobilität und Elektromobilität mit Zuschüssen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, gemeinnützige Einrichtungen sowie kleine und mittlere Unternehmen mit Hauptsitz in Hessen.
Erforderliche Unterlagen
- Projektskizze
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Logistik- und Mobilitätsinnovationen
Wer kann Förderung von Logistik- und Mobilitätsinnovationen beantragen?
Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Logistik- und Mobilitätsinnovationen?
Förderquote: 50 %.
Wer ist Fördergeber von Förderung von Logistik- und Mobilitätsinnovationen?
Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
- → Fördermittel Hessen
- → Fördermittel für Vereine
- → Förderung eines innovativen, intelligenten und grünen wirtschaftlichen Wandels in Hessen
- → Bürgschaften zur Sicherung von Investitionen in Wohngebäuden und Gebäuden mit sozialen Einrichtungen
- → Bürgschaften für die gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe (Landesbürgschaftsprogramm)
Auf einen Blick
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Hessen