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Förderung von Logistik- und Mobilitätsinnovationen – Förderung in Hessen

Fördergeber: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Das Land Hessen unterstützt innovative Vorhaben in den Bereichen Logistik, Mobilität und Elektromobilität mit Zuschüssen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Land Hessen unterstützt Sie bei Projekten und Maßnahmen, die dazu beitragen, die Ziele der Hessischen Innovationsstrategie in den Bereichen Logistik, Mobilität und Elektromobilität zu erreichen. Sie erhalten die Förderung für Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen im Bereich Logistik und Mobilität, Innovationen in der Elektromobilität sowie Beschaffung von Elektrofahrzeugen und der für den Betrieb notwendigen Ladeinfrastruktur. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent für gemeinnützige Einrichtungen und KMU, bis zu 90 Prozent für Universitäten und bis zu 100 Prozent für Hochschulen ohne Unternehmensbeteiligung. Das Antragsverfahren ist zweistufig.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, gemeinnützige Einrichtungen sowie kleine und mittlere Unternehmen mit Hauptsitz in Hessen.

Erforderliche Unterlagen

  • Projektskizze

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Häufige Fragen zu Förderung von Logistik- und Mobilitätsinnovationen

Wer kann Förderung von Logistik- und Mobilitätsinnovationen beantragen?

Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Logistik- und Mobilitätsinnovationen?

Förderquote: 50 %.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Logistik- und Mobilitätsinnovationen?

Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum. Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Hessen