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Förderung von langfristig gebundenem Kohlenstoff in Gebäuden in Holzbauweise in Bayern – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Stand: September 2026 · Geprüft vor 43 Tagen

Wenn Sie für Ihren Neubau oder für die Erweiterung oder Aufstockung Ihres Gebäudes Bauelemente aus Holz oder aus anderen nachwachsenden Rohstoffen verwenden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern unterstützt den Einsatz nachwachsender, Kohlenstoff speichernder Rohstoffe im Bausektor. Sie bekommen die Förderung für die gespeicherte Kohlenstoffmenge im Zusammenhang mit folgenden Baumaßnahmen: Neubau, Erweiterung und Aufstockung von Gebäuden für Zwecke kommunaler Gebietskörperschaften in Holzbauweise (Gebäude für öffentliche Zwecke wie Verwaltungsgebäude sowie Gebäude für die soziale Infrastruktur wie Pflegeheime, Behindertenheime und Kindertagesstätten) sowie Neubau, Erweiterung und Aufstockung von mehrgeschossigen Wohngebäuden in Holzbauweise. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 500,00 EUR je Tonne der in den Holzbauelementen und Dämmstoffen gespeicherten Kohlenstoffmenge, jedoch maximal 200.000 EUR je Baumaßnahme. Die Bagatellgrenze liegt bei 25.000 EUR je Baumaßnahme. Reichen Sie bitte Ihren Antrag bei Ihrer örtlich zuständigen Regierung ein.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 25.000 € – 200.000 €.

Frist und Status

Förderanträge sind schriftlich oder elektronisch vor Beginn der Maßnahme einzureichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben kommunale Gebietskörperschaften, auch in kommunaler Zusammenarbeit in den Formen von Zweckvereinbarungen und Zweckverbänden, natürliche Personen und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts und Gesellschaften und andere Personenvereinigungen des privaten Rechts.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Wenn es sich um ein Gebäude für Zwecke einer kommunalen Gebietskörperschaft handelt, muss Ihr Neubau über eine Gesamt-Bruttogrundfläche (BGF) von mindestens 300 Quadratmetern verfügen, die Erweiterung und Aufstockung zu einer zusätzlichen Gesamt-Bruttogrundfläche von mindestens 100 Quadratmetern führen.

Wenn es sich um ein mehrgeschossiges Wohngebäude in Holzbauweise handelt, muss Ihr Neubau den Gebäudeklassen 3, 4 und 5 gemäß der Bayerischen Bauordnung (BayBO) entsprechen sowie über mindestens 3 Wohneinheiten und eine Gesamt-Bruttogrundfläche (BGF) von mindestens 300 Quadratmetern verfügen, die Erweiterung zu mindestens 3 Wohneinheiten und zu einer zusätzlichen Gesamt-Bruttogrundfläche (BGF) von mindestens 300 Quadratmetern führen, sodass ein Gebäude der Gebäudeklassen 3, 4 oder 5 gemäß BayBO entsteht oder erweitert wird, oder die Aufstockung um mindestens 2 Wohneinheiten mit einer zusätzlichen Gesamt-Bruttogrundfläche von mindestens 100 Quadratmetern geplant werden.

Die Wohnfläche einer Wohneinheit muss mindestens 35 Quadratmeter betragen.

Die Wohneinheiten müssen für das dauerhafte Wohnen geeignet sein und allgemein üblichen Wohnverhältnissen entsprechen.

Ihr Vorhaben muss die vorgeschriebenen konstruktiven Anforderungen an die Holzbauweise erfüllen.

Sie müssen die verbaute Menge der Kohlenstoff speichernden Baustoffe und die damit verbundene Speichermenge über das Berechnungstool „ CO2 -Tool“ nachweisen.

Darüber hinaus müssen die von Ihnen verwendeten Baustoffe folgende Anforderungen erfüllen: Die Baustoffe entsprechen dem aktuellen Stand der Technik, besitzen Marktreife und sind für die jeweilige Baumaßnahme und die zur Anwendung kommende Bauweise geeignet, Sie setzen nachweislich Rohstoffe aus nachhaltiger Produktion beziehungsweise Bewirtschaftung ein.

Als Materialien dürfen nur Holzwerkstoffe der Emissionsklassen mit dem Nachweis E1 oder F0 verwendet werden.

Bitte beachten Sie: Die Zweckbindungsfrist beträgt bei Bauten und baulichen Anlagen 12 Jahre ab Eingang des (Schluss-)Verwendungsnachweises.

Von der Förderung ausgeschlossen sind unterirdische Gebäude(-teile) beziehungsweise Bauten wie zum Beispiel Keller, Carports und Nebengebäude aller Art.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Förderung von langfristig gebundenem Kohlenstoff in Gebäuden in Holzbauweise in Bayern

Wer kann Förderung von langfristig gebundenem Kohlenstoff in Gebäuden in Holzbauweise in Bayern beantragen?

Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von langfristig gebundenem Kohlenstoff in Gebäuden in Holzbauweise in Bayern?

Förderbetrag: 25.000 € – 200.000 €.

Bis wann kann man Förderung von langfristig gebundenem Kohlenstoff in Gebäuden in Holzbauweise in Bayern beantragen?

Förderanträge sind schriftlich oder elektronisch vor Beginn der Maßnahme einzureichen.

Wer ist Fördergeber von Förderung von langfristig gebundenem Kohlenstoff in Gebäuden in Holzbauweise in Bayern?

Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
25.000 € – 200.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bayern