Förderung von langfristig gebundenem Kohlenstoff in Gebäuden in Holzbauweise in Bayern – Förderung in Bayern
Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 25 Tagen
Der Freistaat Bayern unterstützt den Einsatz nachwachsender, Kohlenstoff speichernder Rohstoffe im Bausektor mit Zuschüssen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 25.000 € – 200.000 €.
Frist und Status
Förderanträge sind schriftlich oder elektronisch vor Beginn der Maßnahme einzureichen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Gesellschaften und andere Personenvereinigungen des privaten Rechts.
Es gelten spezifische Anforderungen an die Gebäudegröße und die verwendeten Materialien.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von langfristig gebundenem Kohlenstoff in Gebäuden in Holzbauweise in Bayern
Wer kann Förderung von langfristig gebundenem Kohlenstoff in Gebäuden in Holzbauweise in Bayern beantragen?
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von langfristig gebundenem Kohlenstoff in Gebäuden in Holzbauweise in Bayern?
Förderbetrag: 25.000 € – 200.000 €.
Bis wann kann man Förderung von langfristig gebundenem Kohlenstoff in Gebäuden in Holzbauweise in Bayern beantragen?
Förderanträge sind schriftlich oder elektronisch vor Beginn der Maßnahme einzureichen.
Wer ist Fördergeber von Förderung von langfristig gebundenem Kohlenstoff in Gebäuden in Holzbauweise in Bayern?
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 25.000 € – 200.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bayern