Fördergeber: Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 54 Tagen
Mit dem Zuschuss können Landwirte die dauerhafte Nutzung landwirtschaftlicher Flächen in benachteiligten Gebieten finanzieren.
Antragsberechtigt sind: aktive Landwirtinnen und Landwirte.
Der Förderbetrag liegt bei ab 250 €.
Antragstellung bis zum jeweiligen Antragstermin für das laufende Jahr.
Fördergeber und Antragstelle: Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.
Die zu fördernde Fläche liegt in Nordrhein-Westfalen.
Sie bewirtschaften im Antragsjahr mindestens 3 ha Fläche in benachteiligten Gebieten.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenaktive Landwirtinnen und Landwirte
Förderbetrag: ab 250 €.
Antragstellung bis zum jeweiligen Antragstermin für das laufende Jahr.
Fördergeber ist Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Quelle: nrwbank.
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