Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage) – Förderung in Nordrhein-Westfalen
Fördergeber: Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen
Mit dem Zuschuss können Landwirte die dauerhafte Nutzung landwirtschaftlicher Flächen in benachteiligten Gebieten finanzieren.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: aktive Landwirtinnen und Landwirte.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 250 € – 75 €.
Frist und Status
Antragstellung bis zum jeweiligen Antragstermin für das laufende Jahr.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.
Voraussetzungen
Die zu fördernde Fläche liegt in Nordrhein-Westfalen.
Sie bewirtschaften im Antragsjahr mindestens 3 ha Fläche in benachteiligten Gebieten.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage)"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage)
Wer kann Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage) beantragen?
aktive Landwirtinnen und Landwirte
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage)?
Förderbetrag: 250 € – 75 €.
Bis wann kann man Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage) beantragen?
Antragstellung bis zum jeweiligen Antragstermin für das laufende Jahr.
Wer ist Fördergeber von Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage)?
Fördergeber ist Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Quelle: nrwbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 250 € – 75 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Nordrhein-Westfalen