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Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage) – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: NRW.BANK

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Die NRW.BANK fördert landwirtschaftliche Betriebe in benachteiligten Gebieten durch Ausgleichszulagen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: landwirtschaftliche Betriebe in benachteiligten Gebieten.

Was wird gefördert?

Die Förderung richtet sich an landwirtschaftliche Betriebe in benachteiligten Gebieten und bietet finanzielle Unterstützung in Form von Ausgleichszulagen, um die Wettbewerbsfähigkeit und die wirtschaftliche Stabilität dieser Betriebe zu sichern.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.

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Häufige Fragen zu Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage)

Wer kann Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage) beantragen?

landwirtschaftliche Betriebe in benachteiligten Gebieten

Wer ist Fördergeber von Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage)?

Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: nrwbank.

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Förderart
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Förderregion
Nordrhein-Westfalen