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Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage) – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: NRW.BANK
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Die Förderung unterstützt landwirtschaftliche Betriebe in benachteiligten Gebieten durch Ausgleichszulagen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: landwirtschaftliche Betriebe in benachteiligten Gebieten.
Was wird gefördert?
Dieses Förderprogramm richtet sich an landwirtschaftliche Betriebe, die in benachteiligten Gebieten tätig sind. Ziel ist es, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe zu stärken.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.
Voraussetzungen
Betriebe müssen in benachteiligten Gebieten ansässig sein.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage)
Wer kann Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage) beantragen?
landwirtschaftliche Betriebe in benachteiligten Gebieten
Wer ist Fördergeber von Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage)?
Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: nrwbank.
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