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Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage) – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: NRW.BANK

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen

Die Förderung unterstützt landwirtschaftliche Betriebe in benachteiligten Gebieten durch Ausgleichszulagen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: landwirtschaftliche Betriebe in benachteiligten Gebieten.

Was wird gefördert?

Dieses Förderprogramm richtet sich an landwirtschaftliche Betriebe, die in benachteiligten Gebieten tätig sind. Ziel ist es, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe zu stärken.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.

Voraussetzungen

Betriebe müssen in benachteiligten Gebieten ansässig sein.

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Häufige Fragen zu Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage)

Wer kann Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage) beantragen?

landwirtschaftliche Betriebe in benachteiligten Gebieten

Wer ist Fördergeber von Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage)?

Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: nrwbank.

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