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Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage) – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen

Mit dem Zuschuss können Landwirte die dauerhafte Nutzung landwirtschaftlicher Flächen in benachteiligten Gebieten finanzieren.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: aktive Landwirtinnen und Landwirte.

Was wird gefördert?

Das Programm fördert aktive Landwirtinnen und Landwirte in Nordrhein-Westfalen, die landwirtschaftliche Flächen in benachteiligten Gebieten bewirtschaften. Die Förderung dient der Erhaltung der Landschaft sowie der Förderung nachhaltiger Bewirtschaftungsmaßnahmen. Die Förderhöhe ist abhängig von der Ertragsmesszahl (EMZ) und liegt zwischen 25 und 75 €/ha, mit einer Bagatellgrenze von 250 €.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 250 € – 75 €.

Frist und Status

Antragstellung bis zum jeweiligen Antragstermin für das laufende Jahr.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.

Voraussetzungen

Die zu fördernde Fläche liegt in Nordrhein-Westfalen.

Sie bewirtschaften im Antragsjahr mindestens 3 ha Fläche in benachteiligten Gebieten.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage)

Wer kann Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage) beantragen?

aktive Landwirtinnen und Landwirte

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage)?

Förderbetrag: 250 € – 75 €.

Bis wann kann man Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage) beantragen?

Antragstellung bis zum jeweiligen Antragstermin für das laufende Jahr.

Wer ist Fördergeber von Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage)?

Fördergeber ist Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
250 € – 75 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Nordrhein-Westfalen