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Antrag möglichZuschuss

Förderung von Konzepten, Pilot- und Modellprojekten im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Projekte für die nachhaltige Modernisierung von Wohngebäuden planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune.

Was wird gefördert?

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung Konzepte, Pilot- und Modellprojekte, die der Energieeinsparung und dem Klimaschutz im Bereich Wohnen dienen, sowie Konzepte und vorbereitende Untersuchungen, die die Ziele der sozialen Wohnraumförderung unterstützen. Die Förderung gliedert sich in 2 Teile: Programmteil A: Gutachten, Konzepte und vorbereitende UntersuchungenProgrammteil B: Maßnahmen im Sonderkontingent „Energetische Stadtsanierung“ Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt im Programmteil A mindestens EUR 15.000 und im Programmteil B 15 Prozent der Gesamtkosten. Dabei dürfen Sie für die Finanzierung insgesamt einen Anteil von maximal 95 Prozent aus Mitteln des Bundes und des Landes in Anspruch nehmen. Haben Sie im vorvergangenen Jahr eine Fehlbetragszuweisung erhalten, beträgt der Zuschuss 20 Prozent der Gesamtkosten. Im Programmteil A stellen Sie Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme beim Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport, IV 24. Im Programmteil B stellen Sie Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 15 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 15.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Kommunen in Schleswig-Holstein.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Voraussetzungen im Programmteil A: Ihr Antrag enthält insbesondere Angaben zu den Inhalten, den zeitlichen Abläufen, zum Finanzierungsplan und den eventuellen Folgemaßnahmen.Sie zeigen die Ansatzpunkte zur Übertragung der Ergebnisse gesondert auf.Sie erarbeiten Ihr Gutachten oder Konzept innerhalb eines Jahres nach Gewährung der Förderung.Sie erbringen einen angemessenen Eigenanteil.

Voraussetzungen im Programmteil B: Als Gemeinde erfüllen Sie mindestens die Funktion eines Stadtrandkerns erster und zweiter Ordnung.Ihnen liegt ein positiver Förderbescheid der KfW im Programm Energetische Stadtsanierung – Zuschüsse für integrierte Quartierskonzepte und Sanierungsmanager vor.Sie nehmen die Qualifizierungsdienstleistungen in Anspruch.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag mit Angaben zu Inhalten, zeitlichen Abläufen, Finanzierungsplan,Verwendungsnachweis

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Häufige Fragen zu Förderung von Konzepten, Pilot- und Modellprojekten im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung

Wer kann Förderung von Konzepten, Pilot- und Modellprojekten im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung beantragen?

Kommune

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Konzepten, Pilot- und Modellprojekten im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung?

Förderbetrag: ab 15.000 €. Förderquote: 15 %.

Bis wann kann man Förderung von Konzepten, Pilot- und Modellprojekten im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung beantragen?

Anträge müssen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Konzepten, Pilot- und Modellprojekten im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung?

Fördergeber ist Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Schleswig-Holstein
  • → Fördermittel für Kommunen
  • → Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Nachhaltige Stadtentwicklung und nachhaltige städtische Mobilität
  • → IB.SH Kommunaldarlehen zukunftsfähige Infrastruktur
  • → IB.SH Betriebsmitteldarlehen

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 15.000 €
Förderquote
15 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Schleswig-Holstein

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