Fördergeber: Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie Projekte für die nachhaltige Modernisierung von Wohngebäuden planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Kommune.
Die Förderquote beträgt 15 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 15.000 €.
Anträge müssen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Kommunen in Schleswig-Holstein.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Voraussetzungen im Programmteil A: Ihr Antrag enthält insbesondere Angaben zu den Inhalten, den zeitlichen Abläufen, zum Finanzierungsplan und den eventuellen Folgemaßnahmen.Sie zeigen die Ansatzpunkte zur Übertragung der Ergebnisse gesondert auf.Sie erarbeiten Ihr Gutachten oder Konzept innerhalb eines Jahres nach Gewährung der Förderung.Sie erbringen einen angemessenen Eigenanteil.
Voraussetzungen im Programmteil B: Als Gemeinde erfüllen Sie mindestens die Funktion eines Stadtrandkerns erster und zweiter Ordnung.Ihnen liegt ein positiver Förderbescheid der KfW im Programm Energetische Stadtsanierung – Zuschüsse für integrierte Quartierskonzepte und Sanierungsmanager vor.Sie nehmen die Qualifizierungsdienstleistungen in Anspruch.
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Förderbetrag: ab 15.000 €. Förderquote: 15 %.
Anträge müssen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme gestellt werden.
Fördergeber ist Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport. Quelle: foerderdatenbank.de.
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