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Förderung von Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs (KV) – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Verkehr (BMV)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Der Bund unterstützt den Neubau und Ausbau von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs mit Zuschüssen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen.

Was wird gefördert?

Der Bund unterstützt Sie bei dem Neubau und Ausbau von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs. Gefördert werden Maßnahmen, die Gütertransporte von der Straße auf die umweltfreundlicheren Verkehrsträger Schiene und Wasserstraße bringen. Dies kann sowohl durch die direkte Verlagerung von der Straße auf die Schiene oder die Wasserstraße erfolgen als auch durch einen Schiene/Schiene- beziehungsweise Wasserstraße/Wasserstraße-Umschlag. Dazu sollen je EUR 1 Million Förderung mindestens 54.000 t CO2 eingespart werden. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Die zuwendungsfähigen Investitionsausgaben umfassen eine Planungskostenpauschale. Diese beträgt bei ausgeschriebenen Neubauvorhaben 20 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben und in allen anderen Fällen 15 Prozent. Anträge stellen Sie bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei der zuständigen Bewilligungsbehörde.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Anträge sind vor Beginn der Maßnahme zu stellen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Verkehr (BMV).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmv_kv_umschlaganlagen". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen in privater Rechtsform.

Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes sind von der Förderung ausgeschlossen.

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Häufige Fragen zu Förderung von Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs (KV)

Wer kann Förderung von Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs (KV) beantragen?

Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs (KV)?

Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Förderung von Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs (KV) beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs (KV)?

Fördergeber ist Bundesministerium für Verkehr (BMV). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung von Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs (KV) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs (KV) zur Gruppe „bmv_kv_umschlaganlagen". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit