Förderung von Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs (KV) – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 15 Tagen
Der Bund unterstützt den Neubau und Ausbau von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs mit Zuschüssen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Anträge sind vor Beginn der Maßnahme zu stellen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Verkehr (BMV).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmv_kv_umschlaganlagen“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen in privater Rechtsform.
Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes sind von der Förderung ausgeschlossen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs (KV)
Wer kann Förderung von Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs (KV) beantragen?
Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs (KV)?
Förderquote: 80 %.
Bis wann kann man Förderung von Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs (KV) beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Förderung von Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs (KV)?
Fördergeber ist Bundesministerium für Verkehr (BMV). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Förderung von Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs (KV) mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs (KV) zur Gruppe „bmv_kv_umschlaganlagen". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit