Förderung von Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs (KV) – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Der Bund unterstützt den Neubau und Ausbau von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs mit Zuschüssen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Anträge sind vor Beginn der Maßnahme zu stellen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Verkehr (BMV).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmv_kv_umschlaganlagen". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen in privater Rechtsform.
Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes sind von der Förderung ausgeschlossen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung von Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs (KV) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs (KV)
Wer kann Förderung von Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs (KV) beantragen?
Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs (KV)?
Förderquote: 80 %.
Bis wann kann man Förderung von Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs (KV) beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Förderung von Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs (KV)?
Fördergeber ist Bundesministerium für Verkehr (BMV). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Förderung von Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs (KV) mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs (KV) zur Gruppe „bmv_kv_umschlaganlagen". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit