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Förderung von Investitionen in der Seefischerei – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen

Zuschüsse für Unternehmen der Seefischerei zur Modernisierung und zum Kauf von gebrauchten Fischereifahrzeugen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen der Seefischerei mit Sitz in Deutschland.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) unterstützt Sie als Unternehmen der Seefischerei mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland bei der Modernisierung und beim Kauf von gebrauchten Fischereifahrzeugen für die Seefischerei. Sie erhalten die Förderung für folgende Investitionsvorhaben: Verbesserung der Gesundheits- und Sicherheitsbedingungen, Maßnahmen zum Schutz der Meeresumwelt und zum Artenschutz, Verbesserung der Energieeffizienz und Eindämmung des Klimawandels, Qualitätssteigerung, Durchführung der Überwachungs- und Durchsetzungsregelung der Union, Ersterwerb eines Fischereifahrzeugs, Austausch oder Modernisierung einer Haupt- oder Hilfsmaschine, Erhöhung der Bruttoraumzahl eines Schiffes zur Verbesserung der Sicherheit, der Arbeitsbedingungen und der Energieeffizienz, Verbesserung der Energieeffizienz von Fischereifahrzeugen, etwa im Bereich der Hydrodynamik oder des Antriebssystems, Verbesserung der Nachhaltigkeit der Fischerei, Direktvermarktung von Fischereierzeugnissen, Fischereikontrolle, vor allem für Verfolgungs-, Melde-, und Fernüberwachsysteme, sowie Vorhaben im Zusammenhang mit der Datenerhebung und -verarbeitung, Diversifizierung der betrieblichen Tätigkeit sowie des Einkommens von Fischereiunternehmen durch die Entwicklung ergänzender Tätigkeiten.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 10.000 € – 200.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmleh_seefischerei". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen der Seefischerei, die eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben und Teil der deutschen Volkswirtschaft sind.

Nicht förderfähig

  • Nicht gefördert werden Vorhaben
  • die keine hinreichende Wirtschaftlichkeit erwarten lassen
  • Bordeinrichtungen
  • die nicht im Zusammenhang mit der Ausübung der Seefischerei stehen
  • Reparaturen
  • Wartungs- und Überholungsarbeiten
  • Unterhaltungsmaßnahmen
  • reine Ersatzbeschaffungen sowie gebrauchte Teile.

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Häufige Fragen zu Förderung von Investitionen in der Seefischerei

Wer kann Förderung von Investitionen in der Seefischerei beantragen?

Unternehmen der Seefischerei mit Sitz in Deutschland

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Investitionen in der Seefischerei?

Förderbetrag: 10.000 € – 200.000 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Förderung von Investitionen in der Seefischerei beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Investitionen in der Seefischerei?

Fördergeber ist Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung von Investitionen in der Seefischerei mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von Investitionen in der Seefischerei zur Gruppe „bmleh_seefischerei". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
10.000 € – 200.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit