Förderung von Investitionen in der Seefischerei – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 15 Tagen
Zuschüsse für Unternehmen der Seefischerei zur Modernisierung und zum Kauf von gebrauchten Fischereifahrzeugen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen der Seefischerei mit Sitz in Deutschland.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 10.000 € – 200.000 €.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmleh_seefischerei“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen der Seefischerei, die eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben und Teil der deutschen Volkswirtschaft sind.
Nicht förderfähig
- •Nicht gefördert werden Vorhaben
- •die keine hinreichende Wirtschaftlichkeit erwarten lassen
- •Bordeinrichtungen
- •die nicht im Zusammenhang mit der Ausübung der Seefischerei stehen
- •Reparaturen
- •Wartungs- und Überholungsarbeiten
- •Unterhaltungsmaßnahmen
- •reine Ersatzbeschaffungen sowie gebrauchte Teile.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Investitionen in der Seefischerei
Wer kann Förderung von Investitionen in der Seefischerei beantragen?
Unternehmen der Seefischerei mit Sitz in Deutschland
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Investitionen in der Seefischerei?
Förderbetrag: 10.000 € – 200.000 €. Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man Förderung von Investitionen in der Seefischerei beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Förderung von Investitionen in der Seefischerei?
Fördergeber ist Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Förderung von Investitionen in der Seefischerei mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von Investitionen in der Seefischerei zur Gruppe „bmleh_seefischerei". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 10.000 € – 200.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit