Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie Vorhaben in Güterverkehrszentren oder Binnenhäfen umsetzen wollen, die den Güterverkehr umweltfreundlicher und effizienter machen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen.
Die Förderquote beträgt 40 %.
Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, die Güterverkehrszentren (GVZ) oder Binnenhäfen entwickeln und/oder betreiben, sowiefür die Entwicklung neuer Umschlags- und Transporttechnologien und Logistikkonzepte außerdem Unternehmen des öffentlichen oder privaten Rechts, Forschungs- und Beratungseinrichtungen sowie landesweite oder regionale Logistiknetzwerke/-cluster.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihr Vorhaben in dem jeweiligen Programmgebiet (Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ oder „stärker entwickelte Region – SER“) durchführen, für das Sie die Förderung beantragen.Das von Ihnen geplante Vorhaben muss sich aus den einschlägigen strategischen Entwicklungskonzepten des Landes – KV-(Kombinierter Verkehr)/GVZ-Konzept oder Niedersächsisches Hafenkonzept – ergeben.
In Ausnahmefällen können Sie auch Vorhaben an anderen Standorten umsetzen, wenn Sie ein standortbezogenes Einzelgutachten vorlegen können.Wenn Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie bestimmte Qualitätskriterien nach dem entsprechenden Scoring-Modell zur Ermittlung der Förderwürdigkeit eines Projekts nachweisen.Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sicherstellen.
Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten keine Förderung.
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Förderquote: 40 %.
Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen. Quelle: foerderdatenbank.de.
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