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Antrag möglichZuschuss

Förderung von Integrationsprojekten – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie eine Maßnahme durchführen, die Langzeitarbeitslosen den Weg in den allgemeinen Arbeitsmarkt ebnet, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Langzeitarbeitslose und von Langzeitarbeitslosigkeit bedrohte Personen.

Was wird gefördert?

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie gemeinsam mit dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei Vorhaben, die der Integration von Langzeitarbeitslosen mit besonderen Vermittlungshemmnissen in den allgemeinen Arbeitsmarkt dienen. Sie erhalten die Förderung für Projekte, die Beratung, Information und Eingliederung in Arbeit oder abschlussbezogene Aus- oder Weiterbildung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mit einer Verringerung gesundheitlicher Vermittlungshemmnisse verbinden,die die Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose oder von Langzeitarbeitslosigkeit bedrohte Menschen erhöhen, indem sie deren Beschäftigungsfähigkeit verbessern. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Personal- und Sachausgaben auf Basis von Kostenpauschalen. Ihren Antrag richten Sie bitte über die Geschäftsstelle des zuständigen Regionalbeirates im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit an das Landesamt für Gesundheit und Soziales.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 60 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten Rechts.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Projekt sollte die individuellen Problemlagen von Arbeitslosen berücksichtigen.

Das umfasst folgende Themen: arbeitsmarktintegrierende Gesundheitsförderung,Motivation und Orientierung,Berufswegeplanung und individuelle Vermittlungsstrategien,Bildung und Qualifizierung,Selbstaktivierung durch praktische gesellschaftliche Teilhabe vor Ort sowieVereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben.

Sie müssen in fachlicher und organisatorischer Hinsicht für die Durchführung des Projekts geeignet sein,ein positives Votum des zuständigen Regionalbeirats für Ihr regionales Projekt vorlegen.

Ihre Maßnahme muss einen Beitrag zum Abbau der Arbeitslosigkeit durch Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit der Teilnehmenden erwarten lassen.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung von Integrationsprojekten"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Häufige Fragen zu Förderung von Integrationsprojekten

Wer kann Förderung von Integrationsprojekten beantragen?

Langzeitarbeitslose und von Langzeitarbeitslosigkeit bedrohte Personen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Integrationsprojekten?

Förderquote: 60 %.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Integrationsprojekten?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: foerderdatenbank.de.

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  • → Fördermittel Mecklenburg-Vorpommern
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Städtebauförderung Mecklenburg-Vorpommern
  • → Zuwendungen für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur
  • → MV innoGROWTH

Auf einen Blick

Förderquote
60 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Mecklenburg-Vorpommern

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