Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie eine Maßnahme durchführen, die Langzeitarbeitslosen den Weg in den allgemeinen Arbeitsmarkt ebnet, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Langzeitarbeitslose und von Langzeitarbeitslosigkeit bedrohte Personen.
Die Förderquote beträgt 60 %.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten Rechts.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Projekt sollte die individuellen Problemlagen von Arbeitslosen berücksichtigen.
Das umfasst folgende Themen: arbeitsmarktintegrierende Gesundheitsförderung,Motivation und Orientierung,Berufswegeplanung und individuelle Vermittlungsstrategien,Bildung und Qualifizierung,Selbstaktivierung durch praktische gesellschaftliche Teilhabe vor Ort sowieVereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben.
Sie müssen in fachlicher und organisatorischer Hinsicht für die Durchführung des Projekts geeignet sein,ein positives Votum des zuständigen Regionalbeirats für Ihr regionales Projekt vorlegen.
Ihre Maßnahme muss einen Beitrag zum Abbau der Arbeitslosigkeit durch Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit der Teilnehmenden erwarten lassen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenLangzeitarbeitslose und von Langzeitarbeitslosigkeit bedrohte Personen
Förderquote: 60 %.
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: foerderdatenbank.de.
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