Fördergeber: Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund gefördert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Integrationsagenturen für Menschen mit Migrationshintergrund.
Die Förderquote beträgt 90 %.
Anträge sind bis spätestens zum 30.11. für das folgende Jahr einzureichen.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind die in der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege Nordrhein-Westfalens vertretenen Verbände.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Arbeit der Agenturen muss zwischen den folgenden Eckpunkten erfolgen: bürgerschaftliches Engagement von und für Menschen mit Migrationshintergrund,Förderung der Öffnungsprozesse und der Inanspruchnahme von Diensten und Einrichtungen der sozialen Infrastruktur,systematische und bedarfsorientierte Arbeit im Lebensumfeld von Menschen mit Migrationshintergrund undAntidiskriminierungsarbeit.
Die Integrationsfachkräfte müssen über eine der Aufgabenstellung entsprechende Qualifikation sowiegute Kenntnisse in mindestens einer für die Arbeit vor Ort relevanten Sprache verfügen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Förderquote: 90 %.
Anträge sind bis spätestens zum 30.11. für das folgende Jahr einzureichen.
Fördergeber ist Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.
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