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Antrag möglichZuschuss

Förderung von Integrationsagenturen für die Belange von Menschen mit Migrationshintergrund – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund gefördert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Integrationsagenturen für Menschen mit Migrationshintergrund.

Was wird gefördert?

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt die Arbeit von Integrationsagenturen für die Belange von Menschen mit Migrationshintergrund. Sie erhalten die Förderung für den Einsatz von Integrationsfachkräften und Koordinatorinnen und Koordinatoren auf Regional- oder Landesebene sowiespezifische Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele und Aufgaben der Integrationsagenturen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Ihren Antrag richten Sie zusammen mit der Aufgabenplanung bis spätestens zum 30.11. für das folgende Jahr an die Bezirksregierung Arnsberg Dezernat 36 – Kompetenzzentrum für Integration.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %.

Frist und Status

Anträge sind bis spätestens zum 30.11. für das folgende Jahr einzureichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind die in der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege Nordrhein-Westfalens vertretenen Verbände.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Arbeit der Agenturen muss zwischen den folgenden Eckpunkten erfolgen: bürgerschaftliches Engagement von und für Menschen mit Migrationshintergrund,Förderung der Öffnungsprozesse und der Inanspruchnahme von Diensten und Einrichtungen der sozialen Infrastruktur,systematische und bedarfsorientierte Arbeit im Lebensumfeld von Menschen mit Migrationshintergrund undAntidiskriminierungsarbeit.

Die Integrationsfachkräfte müssen über eine der Aufgabenstellung entsprechende Qualifikation sowiegute Kenntnisse in mindestens einer für die Arbeit vor Ort relevanten Sprache verfügen.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung von Integrationsagenturen für die Belange von Menschen mit Migrationshintergrund"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Häufige Fragen zu Förderung von Integrationsagenturen für die Belange von Menschen mit Migrationshintergrund

Wer kann Förderung von Integrationsagenturen für die Belange von Menschen mit Migrationshintergrund beantragen?

Integrationsagenturen für Menschen mit Migrationshintergrund

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Integrationsagenturen für die Belange von Menschen mit Migrationshintergrund?

Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Förderung von Integrationsagenturen für die Belange von Menschen mit Migrationshintergrund beantragen?

Anträge sind bis spätestens zum 30.11. für das folgende Jahr einzureichen.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Integrationsagenturen für die Belange von Menschen mit Migrationshintergrund?

Fördergeber ist Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderquote
90 %
Förderart
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