Förderung von Innovationsassistentinnen und -assistenten in kleinen und mittleren Unternehmen – Förderung in Rheinland-Pfalz
Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Kleine und mittlere Unternehmen können Zuschüsse für die Neueinstellung von Innovationsassistentinnen und -assistenten erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 1.750 € – 2.100 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind technologieorientierte kleine und mittlere Unternehmen, die eine Innovationsassistentin oder einen Innovationsassistenten einstellen und bestimmte Bedingungen erfüllen.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf dem vorgeschriebenen Vordruck,Nachweis über die Qualifikation der Innovationsassistentin oder des Innovationsassistenten
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Innovationsassistentinnen und -assistenten in kleinen und mittleren Unternehmen
Wer kann Förderung von Innovationsassistentinnen und -assistenten in kleinen und mittleren Unternehmen beantragen?
Kleine und mittlere Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Innovationsassistentinnen und -assistenten in kleinen und mittleren Unternehmen?
Förderbetrag: 1.750 € – 2.100 €.
Wer ist Fördergeber von Förderung von Innovationsassistentinnen und -assistenten in kleinen und mittleren Unternehmen?
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 1.750 € – 2.100 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Rheinland-Pfalz