Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 150 Tagen
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen die Neueinstellung einer Innovationsassistentin oder eines Innovationsassistenten planen, um den Technologie- und Wissenstransfer in Ihrem Betrieb zu stärken, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen.
Der Förderbetrag liegt bei 1.750 € – 2.100 €.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind technologieorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU -Definition der EU.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr mit der Anstellung verbundenes Forschungs- und Entwicklungsvorhaben entspricht den Forschungskategorien industrielle Forschung und/oder experimentelle Entwicklung und wird in einer rheinland-pfälzischen Betriebsstätte Ihres Unternehmens durchgeführt.
Die von der Innovationsassistentin oder dem Innovationsassistenten eingebrachte fachliche Qualifikation ist in Ihrem Unternehmen – mit Ausnahme der Firmeninhaberin oder des Firmeninhabers beziehungsweise der Geschäftsführung – noch nicht vorhanden.
Der Studienabschluss Ihrer Innovationsassistentin und Ihres Innovationsassistenten liegt zum vorgesehenen Beschäftigungsbeginn nicht länger als 3 Jahre zurück.
Ihre Innovationsassistentin und Ihr Innovationsassistent erhalten bei einer Vollzeitbeschäftigung mindestens ein Gehalt von 3.500 brutto EUR (SV-Brutto).
Sie dürfen eine Innovationsassistentin und einen Innovationsassistenten nicht einstellen, um ausscheidende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu ersetzen oder um überwiegend Aufträge bei Dritten durchzuführen (Leiharbeitsverträge).
Von der Förderung ausgeschlossen sind routinemäßige oder regelmäßige Änderungen an bestehenden Produkten, Produktionslinien, Herstellungsverfahren, Dienstleistungen oder anderen laufenden betrieblichen Prozessen, Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU -Leitlinien.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung von Innovationsassistentinnen und -assistenten in kleinen und mittleren Unternehmen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenKleine und mittlere Unternehmen
Förderbetrag: 1.750 € – 2.100 €.
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz. Quelle: foerderdatenbank.de.
Programm im Blick behalten
Merken & passende Alternativen findenKostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.
Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →