Förderung von Innovationsassistentinnen und -assistenten in kleinen und mittleren Unternehmen – Förderung in Rheinland-Pfalz
Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 106 Tagen
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen die Neueinstellung einer Innovationsassistentin oder eines Innovationsassistenten planen, um den Technologie- und Wissenstransfer in Ihrem Betrieb zu stärken, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 1.750 € – 2.100 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind technologieorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU -Definition der EU.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr mit der Anstellung verbundenes Forschungs- und Entwicklungsvorhaben entspricht den Forschungskategorien industrielle Forschung und/oder experimentelle Entwicklung und wird in einer rheinland-pfälzischen Betriebsstätte Ihres Unternehmens durchgeführt.
Die von der Innovationsassistentin oder dem Innovationsassistenten eingebrachte fachliche Qualifikation ist in Ihrem Unternehmen – mit Ausnahme der Firmeninhaberin oder des Firmeninhabers beziehungsweise der Geschäftsführung – noch nicht vorhanden.
Der Studienabschluss Ihrer Innovationsassistentin und Ihres Innovationsassistenten liegt zum vorgesehenen Beschäftigungsbeginn nicht länger als 3 Jahre zurück.
Ihre Innovationsassistentin und Ihr Innovationsassistent erhalten bei einer Vollzeitbeschäftigung mindestens ein Gehalt von 3.500 brutto EUR (SV-Brutto).
Sie dürfen eine Innovationsassistentin und einen Innovationsassistenten nicht einstellen, um ausscheidende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu ersetzen oder um überwiegend Aufträge bei Dritten durchzuführen (Leiharbeitsverträge).
Von der Förderung ausgeschlossen sind routinemäßige oder regelmäßige Änderungen an bestehenden Produkten, Produktionslinien, Herstellungsverfahren, Dienstleistungen oder anderen laufenden betrieblichen Prozessen, Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU -Leitlinien.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf dem vorgeschriebenen Vordruck,Nachweis über die Qualifikation der Innovationsassistentin oder des Innovationsassistenten
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung von Innovationsassistentinnen und -assistenten in kleinen und mittleren Unternehmen"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung von Innovationsassistentinnen und -assistenten in kleinen und mittleren Unternehmen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Innovationsassistentinnen und -assistenten in kleinen und mittleren Unternehmen
Wer kann Förderung von Innovationsassistentinnen und -assistenten in kleinen und mittleren Unternehmen beantragen?
Kleine und mittlere Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Innovationsassistentinnen und -assistenten in kleinen und mittleren Unternehmen?
Förderbetrag: 1.750 € – 2.100 €.
Wer ist Fördergeber von Förderung von Innovationsassistentinnen und -assistenten in kleinen und mittleren Unternehmen?
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 1.750 € – 2.100 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Rheinland-Pfalz