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Antrag möglichZuschuss

Förderung von Innovationen im Schienengüterverkehr (Z-SGV) – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Verkehr (BMV)

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 60 Tagen

Das Programm fördert Innovationen im Schienengüterverkehr.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Hochschule, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung, Forschungseinrichtung.

Was wird gefördert?

Die Förderung von Innovationen im Schienengüterverkehr wird vom Bundesministerium für Verkehr bereitgestellt. Zielgruppen sind Hochschulen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände und Forschungseinrichtungen. Antragsberechtigt sind Forschungseinrichtungen, Kommunen, Unternehmen und Vereine. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen und ist bundesweit verfügbar. Anträge können laufend gestellt werden, es gibt keine feste Frist.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 0 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Projektskizzen können jederzeit nach Inkrafttreten der Richtlinie eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Verkehr (BMV).

Zum Antrag beim Fördergeber →Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmv_zukunft_schieneng_terverke“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung von Innovationen im Schienengüterverkehr (Z-SGV)"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Häufige Fragen zu Förderung von Innovationen im Schienengüterverkehr (Z-SGV)

Wer kann Förderung von Innovationen im Schienengüterverkehr (Z-SGV) beantragen?

Hochschule, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung, Forschungseinrichtung

Bis wann kann man Förderung von Innovationen im Schienengüterverkehr (Z-SGV) beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Innovationen im Schienengüterverkehr (Z-SGV)?

Fördergeber ist Bundesministerium für Verkehr (BMV). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung von Innovationen im Schienengüterverkehr (Z-SGV) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von Innovationen im Schienengüterverkehr (Z-SGV) zur Gruppe „bmv_zukunft_schieneng_terverke". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel für Vereine
  • → Bundesförderung für effiziente Gebäude - Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude
  • → Förderung von Maßnahmen der Schul- und Spielwegesicherung
  • → Transportkostenzuschuss (TKZ)

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