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Förderung von Informations-, Qualitäts- und Absatzförderungsmaßnahmen land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: NRW.BANK

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Die NRW.BANK fördert Maßnahmen zur Verbesserung der Informations-, Qualitäts- und Absatzförderung in der land- und ernährungswirtschaftlichen Produktion.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Land- und ernährungswirtschaftliche Betriebe.

Was wird gefördert?

Die NRW.BANK unterstützt land- und ernährungswirtschaftliche Betriebe bei der Umsetzung von Maßnahmen, die der Informations-, Qualitäts- und Absatzförderung dienen. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe zu steigern und die Vermarktung ihrer Produkte zu verbessern.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.

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Häufige Fragen zu Förderung von Informations-, Qualitäts- und Absatzförderungsmaßnahmen land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse

Wer kann Förderung von Informations-, Qualitäts- und Absatzförderungsmaßnahmen land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse beantragen?

Land- und ernährungswirtschaftliche Betriebe

Wer ist Fördergeber von Förderung von Informations-, Qualitäts- und Absatzförderungsmaßnahmen land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse?

Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: nrwbank.

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Förderart
Zuschuss
Förderregion
Nordrhein-Westfalen