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Förderung von Informations-, Qualitäts- und Absatzförderungsmaßnahmen land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse – Förderung in Nordrhein-Westfalen
Fördergeber: NRW.BANK
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Die NRW.BANK fördert Maßnahmen zur Verbesserung der Informations-, Qualitäts- und Absatzförderung in der land- und ernährungswirtschaftlichen Produktion.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Land- und ernährungswirtschaftliche Betriebe.
Was wird gefördert?
Die NRW.BANK unterstützt land- und ernährungswirtschaftliche Betriebe bei der Umsetzung von Maßnahmen, die der Informations-, Qualitäts- und Absatzförderung dienen. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe zu steigern und die Vermarktung ihrer Produkte zu verbessern.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.
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Wer kann Förderung von Informations-, Qualitäts- und Absatzförderungsmaßnahmen land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse beantragen?
Land- und ernährungswirtschaftliche Betriebe
Wer ist Fördergeber von Förderung von Informations-, Qualitäts- und Absatzförderungsmaßnahmen land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse?
Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: nrwbank.
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