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Förderung von Informations-, Qualitäts- und Absatzförderungsmaßnahmen land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung Nordrhein-Westfalen (LAVE)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen

Zuschüsse für die Steigerung des Absatzes land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse von hoher Qualität.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Zusammenschlüsse von Erzeugern, Unternehmen der Verarbeitung, Außer-Haus-Verpflegung, Vereine, Verbände und Organisationen der Land- und Ernährungswirtschaft.

Was wird gefördert?

Zusammenschlüsse von Erzeugern landwirtschaftlicher Produkte, Unternehmen der Verarbeitung oder Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung, Vereine, Verbände und Organisationen der Land- und Ernährungswirtschaft sowie sonstige Organisationen der Wirtschaft ohne Erwerbscharakter können Zuschüsse für verschiedene Vorhaben beantragen. Diese umfassen die Teilnahme an Messen, Erstellung von Veröffentlichungen, Durchführung von Aus- und Fortbildungsveranstaltungen sowie Werbemaßnahmen zur Förderung von Absatzaktivitäten. Die Förderung beträgt bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben, maximal 50.000 bis 150.000 € je nach Maßnahme.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 150.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2027. Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung Nordrhein-Westfalen (LAVE).

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind unter anderem, dass das Vorhaben von öffentlichem Interesse ist und die Absatzmöglichkeiten verbessert.

Die Vermarktungskonzepte müssen für Qualitätsprodukte erarbeitet werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Nachweise zu den Vorhaben

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Häufige Fragen zu Förderung von Informations-, Qualitäts- und Absatzförderungsmaßnahmen land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse

Wer kann Förderung von Informations-, Qualitäts- und Absatzförderungsmaßnahmen land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse beantragen?

Zusammenschlüsse von Erzeugern, Unternehmen der Verarbeitung, Außer-Haus-Verpflegung, Vereine, Verbände und Organisationen der Land- und Ernährungswirtschaft

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Informations-, Qualitäts- und Absatzförderungsmaßnahmen land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse?

Förderbetrag: bis 150.000 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Förderung von Informations-, Qualitäts- und Absatzförderungsmaßnahmen land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2027. Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Informations-, Qualitäts- und Absatzförderungsmaßnahmen land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse?

Fördergeber ist Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung Nordrhein-Westfalen (LAVE). Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 150.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Dezember 2027
Förderregion
Nordrhein-Westfalen