Fördergeber: Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung Nordrhein-Westfalen (LAVE)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 54 Tagen
Zuschüsse für die Steigerung des Absatzes land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse von hoher Qualität.
Antragsberechtigt sind: Zusammenschlüsse von Erzeugern, Unternehmen der Verarbeitung, Außer-Haus-Verpflegung, Vereine, Verbände und Organisationen der Land- und Ernährungswirtschaft.
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 150.000 €.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2027. Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung Nordrhein-Westfalen (LAVE).
Voraussetzungen sind unter anderem, dass das Vorhaben von öffentlichem Interesse ist und die Absatzmöglichkeiten verbessert.
Die Vermarktungskonzepte müssen für Qualitätsprodukte erarbeitet werden.
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Jetzt Projekt prüfenZusammenschlüsse von Erzeugern, Unternehmen der Verarbeitung, Außer-Haus-Verpflegung, Vereine, Verbände und Organisationen der Land- und Ernährungswirtschaft
Förderbetrag: bis 150.000 €. Förderquote: 50 %.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2027. Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Fördergeber ist Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung Nordrhein-Westfalen (LAVE). Quelle: nrwbank.
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