Förderung von Informations-, Qualitäts- und Absatzförderungsmaßnahmen land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse – Förderung in Nordrhein-Westfalen
Fördergeber: Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung Nordrhein-Westfalen (LAVE)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen
Zuschüsse für die Steigerung des Absatzes land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse von hoher Qualität.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Zusammenschlüsse von Erzeugern, Unternehmen der Verarbeitung, Außer-Haus-Verpflegung, Vereine, Verbände und Organisationen der Land- und Ernährungswirtschaft.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 150.000 €.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2027. Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung Nordrhein-Westfalen (LAVE).
Voraussetzungen
Voraussetzungen sind unter anderem, dass das Vorhaben von öffentlichem Interesse ist und die Absatzmöglichkeiten verbessert.
Die Vermarktungskonzepte müssen für Qualitätsprodukte erarbeitet werden.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular,Nachweise zu den Vorhaben
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Informations-, Qualitäts- und Absatzförderungsmaßnahmen land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse
Wer kann Förderung von Informations-, Qualitäts- und Absatzförderungsmaßnahmen land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse beantragen?
Zusammenschlüsse von Erzeugern, Unternehmen der Verarbeitung, Außer-Haus-Verpflegung, Vereine, Verbände und Organisationen der Land- und Ernährungswirtschaft
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Informations-, Qualitäts- und Absatzförderungsmaßnahmen land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse?
Förderbetrag: bis 150.000 €. Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man Förderung von Informations-, Qualitäts- und Absatzförderungsmaßnahmen land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2027. Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Förderung von Informations-, Qualitäts- und Absatzförderungsmaßnahmen land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse?
Fördergeber ist Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung Nordrhein-Westfalen (LAVE). Quelle: nrwbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 150.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 31. Dezember 2027
- Förderregion
- Nordrhein-Westfalen