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Förderung von Hochwasserschutzmaßnahmen – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen

Das Programm fördert Maßnahmen zum Hochwasserschutz im Rahmen von ELER und EFRE.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunen, Träger von Hochwasserschutzprojekten.

Was wird gefördert?

Die Förderung von Hochwasserschutzmaßnahmen zielt darauf ab, die Widerstandsfähigkeit gegen Hochwasserereignisse zu erhöhen und die Sicherheit der Bevölkerung sowie der Infrastruktur zu gewährleisten. Es werden finanzielle Mittel bereitgestellt, um entsprechende Projekte zu unterstützen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung von Hochwasserschutzmaßnahmen"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Förderung von Hochwasserschutzmaßnahmen

Wer kann Förderung von Hochwasserschutzmaßnahmen beantragen?

Kommunen, Träger von Hochwasserschutzprojekten

Wer ist Fördergeber von Förderung von Hochwasserschutzmaßnahmen?

Fördergeber ist Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Quelle: lvwa_sachsen_anhalt.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt