Förderung von Hochwasserschutzmaßnahmen – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen
Das Programm fördert Maßnahmen zum Hochwasserschutz im Rahmen von ELER und EFRE.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommunen, Träger von Hochwasserschutzprojekten.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Hochwasserschutzmaßnahmen
Wer kann Förderung von Hochwasserschutzmaßnahmen beantragen?
Kommunen, Träger von Hochwasserschutzprojekten
Wer ist Fördergeber von Förderung von Hochwasserschutzmaßnahmen?
Fördergeber ist Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Quelle: lvwa_sachsen_anhalt.
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