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Förderung von Gründungen aus den saarländischen Hochschulen – Förderung in Saarland

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Das Saarland unterstützt Hochschulen bei der Förderung von Gründungsvorhaben durch Zuschüsse.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Studierende, Absolventinnen und Absolventen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der saarländischen Hochschulen und außeruniversitären Forschungsinstitute..

Was wird gefördert?

Das Saarland unterstützt Sie als Hochschule beziehungsweise Technologietransferstelle bei Maßnahmen zur Verbesserung des Unternehmergeistes an Hochschulen. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Sie bekommen die Förderung für Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahmen von Gründern und Gründungswilligen an saarländischen Hochschulen in der Ideen-, Vorbereitungs- und Umsetzungsphase der Unternehmensgründung sowie Maßnahmen zur Unterstützung von aus den Hochschulen und ihrem Umfeld heraus gegründeten jungen Unternehmen in der Start-, Festigungs- und Produktivphase der Gründung. Sie erhalten die Förderung in Form eines Zuschusses. Aus den EFRE-Mitteln erhalten Sie maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %.

Frist und Status

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Ministerium.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind saarländische Hochschulen beziehungsweise Technologietransferstellen mit Sitz im Saarland.

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Häufige Fragen zu Förderung von Gründungen aus den saarländischen Hochschulen

Wer kann Förderung von Gründungen aus den saarländischen Hochschulen beantragen?

Studierende, Absolventinnen und Absolventen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der saarländischen Hochschulen und außeruniversitären Forschungsinstitute.

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Gründungen aus den saarländischen Hochschulen?

Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Förderung von Gründungen aus den saarländischen Hochschulen beantragen?

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Ministerium.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Gründungen aus den saarländischen Hochschulen?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Saarland