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Antrag möglichZuschuss

Förderung von Gründungen aus den saarländischen Hochschulen – Förderung in Saarland

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie

Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 140 Tagen

Das Saarland unterstützt Hochschulen bei der Förderung von Gründungsvorhaben durch Zuschüsse.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Studierende, Absolventinnen und Absolventen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der saarländischen Hochschulen und außeruniversitären Forschungsinstitute..

Was wird gefördert?

Das Saarland unterstützt Sie als Hochschule beziehungsweise Technologietransferstelle bei Maßnahmen zur Verbesserung des Unternehmergeistes an Hochschulen. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Sie bekommen die Förderung für Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahmen von Gründern und Gründungswilligen an saarländischen Hochschulen in der Ideen-, Vorbereitungs- und Umsetzungsphase der Unternehmensgründung sowie Maßnahmen zur Unterstützung von aus den Hochschulen und ihrem Umfeld heraus gegründeten jungen Unternehmen in der Start-, Festigungs- und Produktivphase der Gründung. Sie erhalten die Förderung in Form eines Zuschusses. Aus den EFRE-Mitteln erhalten Sie maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %.

Frist und Status

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Ministerium.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind saarländische Hochschulen beziehungsweise Technologietransferstellen mit Sitz im Saarland.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung von Gründungen aus den saarländischen Hochschulen"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Häufige Fragen zu Förderung von Gründungen aus den saarländischen Hochschulen

Wer kann Förderung von Gründungen aus den saarländischen Hochschulen beantragen?

Studierende, Absolventinnen und Absolventen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der saarländischen Hochschulen und außeruniversitären Forschungsinstitute.

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Gründungen aus den saarländischen Hochschulen?

Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Förderung von Gründungen aus den saarländischen Hochschulen beantragen?

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Ministerium.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Gründungen aus den saarländischen Hochschulen?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Saarland
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Beteiligungsprogramm der Saarländischen Wagnisfinanzierungsgesellschaft (SWG)
  • → EFRE Nachrangdarlehensfonds II Saarland
  • → Nachhaltige Mobilität im Saarland (NMOB) – Alternative Antriebe

Auf einen Blick

Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Saarland

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