VeröffentlichtZuschuss

Förderung von Gesundheitszentren sowie von Haus- und Kinderarztpraxen im ländlichen Bereich in Mecklenburg-Vorpommern – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

Fördergeber: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen

Wenn Sie im ländlichen Bereich in Mecklenburg-Vorpommern ein Gesundheitszentrum oder eine Arztpraxis neu bauen oder modernisieren wollen oder auch den Kauf eines entsprechenden Gebäudes planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie bei Vorhaben, die die ambulante medizinische Versorgung im ländlichen Bereich ergänzen und sicherstellen. Sie erhalten die Förderung für den Neubau sowie den Aus- und Umbau von Gesundheitszentren und von Haus- und Kinderarztpraxen und den Kauf von Gebäuden, die als Haus- oder Kinderarztpraxen und als Gesundheitszentren genutzt werden sollen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für Gesundheitszentren bis zu 750.000 EUR und für Hausarztpraxen oder Kinderarztpraxen bis zu 140.000 EUR. Als Zuwendungsempfänger des öffentlichen Rechts erhalten Sie höchstens 75 Prozent und als Zuwendungsempfänger des Privatrechts höchstens 65 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Bitte beachten Sie, dass eine Förderung der Kassenärztlichen Vereinigung jeweils anzurechnen ist. Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 75 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 750.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Eine Förderung nach der Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung oder der Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung, Wiedernutzbarmachung devastierter Flächen und Rekultivierung von Deponien muss ausgeschlossen sein.

Sie müssen Ihr Vorhaben in „ländlichen Räumen oder ländlichen GestaltungsRäumen“ nach dem Landesraumentwicklungsprogramm 2016 Mecklenburg-Vorpommern durchführen, in denen eine haus- oder kinderärztliche Unterversorgung nach den Regelungen der Bedarfsplanung herrscht oder droht.

Ihr Vorhaben muss zur Sicherstellung oder Verbesserung der hausärztlichen und kinderärztlichen Versorgung beitragen und möglichst in einem Grund- oder Mittelzentrum umgesetzt werden.

Sie müssen ein Gesamtkonzept und ein Versorgungskonzept erstellen und vorlegen, vor allem wenn Sie ein Gesundheitszentrum errichten möchten.

Wenn Sie eine Förderung für ein Gesundheitszentrum beantragen, müssen Sie Ihrem Antrag eine Stellungnahme der örtlich zuständigen Raumordnungsbehörde beifügen, inwiefern Ihr Vorhaben unter raumplanerischen Gesichtspunkten sinnvoll ist.

Die geförderten Gesundheitszentren sowie Haus- und Kinderarztpraxen müssen für mindestens 10 Jahre betrieben werden.

Sie erhalten keine Förderung für Ausgaben, die aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Grundlage von anderen Leistungsträgern finanziert werden müssen.

Erforderliche Unterlagen

  • Gesamtkonzept,Versorgungskonzept,Stellungnahme der örtlich zuständigen Raumordnungsbehörde

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung von Gesundheitszentren sowie von Haus- und Kinderarztpraxen im ländlichen Bereich in Mecklenburg-Vorpommern"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung von Gesundheitszentren sowie von Haus- und Kinderarztpraxen im ländlichen Bereich in Mecklenburg-Vorpommern zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Förderung von Gesundheitszentren sowie von Haus- und Kinderarztpraxen im ländlichen Bereich in Mecklenburg-Vorpommern

Wer kann Förderung von Gesundheitszentren sowie von Haus- und Kinderarztpraxen im ländlichen Bereich in Mecklenburg-Vorpommern beantragen?

Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Gesundheitszentren sowie von Haus- und Kinderarztpraxen im ländlichen Bereich in Mecklenburg-Vorpommern?

Förderbetrag: bis 750.000 €. Förderquote: 75 %.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Gesundheitszentren sowie von Haus- und Kinderarztpraxen im ländlichen Bereich in Mecklenburg-Vorpommern?

Fördergeber ist Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 750.000 €
Förderquote
75 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Mecklenburg-Vorpommern