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Förderung von Gesundheitszentren sowie von Haus- und Kinderarztpraxen im ländlichen Bereich in Mecklenburg-Vorpommern – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

Fördergeber: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt den Neubau und die Modernisierung von Gesundheitszentren und Arztpraxen im ländlichen Bereich.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie bei Vorhaben, die die ambulante medizinische Versorgung im ländlichen Bereich ergänzen und sicherstellen. Sie erhalten die Förderung für den Neubau sowie den Aus- und Umbau von Gesundheitszentren und von Haus- und Kinderarztpraxen und den Kauf von Gebäuden, die als Haus- oder Kinderarztpraxen und als Gesundheitszentren genutzt werden sollen. Die Höhe des Zuschusses beträgt für Gesundheitszentren bis zu 750.000 EUR und für Hausarztpraxen oder Kinderarztpraxen bis zu 140.000 EUR. Als Zuwendungsempfänger des öffentlichen Rechts erhalten Sie höchstens 75 Prozent und als Zuwendungsempfänger des Privatrechts höchstens 65 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 75 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 750.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts.

Das Vorhaben muss in ländlichen Räumen durchgeführt werden, in denen eine haus- oder kinderärztliche Unterversorgung herrscht oder droht.

Erforderliche Unterlagen

  • Gesamtkonzept,Versorgungskonzept,Stellungnahme der örtlich zuständigen Raumordnungsbehörde

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Häufige Fragen zu Förderung von Gesundheitszentren sowie von Haus- und Kinderarztpraxen im ländlichen Bereich in Mecklenburg-Vorpommern

Wer kann Förderung von Gesundheitszentren sowie von Haus- und Kinderarztpraxen im ländlichen Bereich in Mecklenburg-Vorpommern beantragen?

Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Gesundheitszentren sowie von Haus- und Kinderarztpraxen im ländlichen Bereich in Mecklenburg-Vorpommern?

Förderbetrag: bis 750.000 €. Förderquote: 75 %.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Gesundheitszentren sowie von Haus- und Kinderarztpraxen im ländlichen Bereich in Mecklenburg-Vorpommern?

Fördergeber ist Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 750.000 €
Förderquote
75 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Mecklenburg-Vorpommern