Förderung von Gesundheitszentren sowie von Haus- und Kinderarztpraxen im ländlichen Bereich in Mecklenburg-Vorpommern – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern
Fördergeber: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen
Wenn Sie im ländlichen Bereich in Mecklenburg-Vorpommern ein Gesundheitszentrum oder eine Arztpraxis neu bauen oder modernisieren wollen oder auch den Kauf eines entsprechenden Gebäudes planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 75 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 750.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Eine Förderung nach der Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung oder der Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung, Wiedernutzbarmachung devastierter Flächen und Rekultivierung von Deponien muss ausgeschlossen sein.
Sie müssen Ihr Vorhaben in „ländlichen Räumen oder ländlichen GestaltungsRäumen“ nach dem Landesraumentwicklungsprogramm 2016 Mecklenburg-Vorpommern durchführen, in denen eine haus- oder kinderärztliche Unterversorgung nach den Regelungen der Bedarfsplanung herrscht oder droht.
Ihr Vorhaben muss zur Sicherstellung oder Verbesserung der hausärztlichen und kinderärztlichen Versorgung beitragen und möglichst in einem Grund- oder Mittelzentrum umgesetzt werden.
Sie müssen ein Gesamtkonzept und ein Versorgungskonzept erstellen und vorlegen, vor allem wenn Sie ein Gesundheitszentrum errichten möchten.
Wenn Sie eine Förderung für ein Gesundheitszentrum beantragen, müssen Sie Ihrem Antrag eine Stellungnahme der örtlich zuständigen Raumordnungsbehörde beifügen, inwiefern Ihr Vorhaben unter raumplanerischen Gesichtspunkten sinnvoll ist.
Die geförderten Gesundheitszentren sowie Haus- und Kinderarztpraxen müssen für mindestens 10 Jahre betrieben werden.
Sie erhalten keine Förderung für Ausgaben, die aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Grundlage von anderen Leistungsträgern finanziert werden müssen.
Erforderliche Unterlagen
- Gesamtkonzept,Versorgungskonzept,Stellungnahme der örtlich zuständigen Raumordnungsbehörde
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Gesundheitszentren sowie von Haus- und Kinderarztpraxen im ländlichen Bereich in Mecklenburg-Vorpommern
Wer kann Förderung von Gesundheitszentren sowie von Haus- und Kinderarztpraxen im ländlichen Bereich in Mecklenburg-Vorpommern beantragen?
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Gesundheitszentren sowie von Haus- und Kinderarztpraxen im ländlichen Bereich in Mecklenburg-Vorpommern?
Förderbetrag: bis 750.000 €. Förderquote: 75 %.
Wer ist Fördergeber von Förderung von Gesundheitszentren sowie von Haus- und Kinderarztpraxen im ländlichen Bereich in Mecklenburg-Vorpommern?
Fördergeber ist Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 750.000 €
- Förderquote
- 75 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Mecklenburg-Vorpommern