Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen die Strukturen der Gesundheitsregionen in Niedersachsen gestärkt werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Kommune.
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 20.000 €.
Anträge sind bis zum 15.09. des vorausgehenden Jahres einzureichen.
Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind als Erstempfängerinnen und Erstempfänger die Landkreise und kreisfreien Städte,die Region Hannover,die Landeshauptstadt Hannover sowiedie Stadt Göttingen (oder Kooperationen von diesen).
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sollten Sie strukturelle Maßnahmen planen, müssen Sie ein Konzept zum dauerhaften Auf- oder Ausbau einer Gesundheitsregion vorlegen beziehungsweise ein bestehendes Konzept fortschreiben.Bei der Entwicklung und Umsetzung regional wirkender Versorgungsprojekte müssen Sie die Zielsetzung und die erwarteten Auswirkungen auf das regionale Versorgungsgeschehen darlegen.Für die Förderung neuer Versorgungs- und/oder Kooperationsprojekte muss es sich um ein neues Projekt in der jeweiligen Region handeln,müssen Sie die für die Umsetzung der Maßnahme nötigen Schritte in einem Konzept darzulegen; das Konzept muss die Zielsetzungen und die erwarteten Auswirkungen auf das überregionale Versorgungsgeschehen, den Innovationsgrad für die beteiligten Gesundheitsregionen, den Modellcharakter sowie den Nachhaltigkeitsansatz aufzeigen,muss die Zustimmung des „Lenkungsgremiums Gesundheitsregionen“ vorliegen.
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Förderbetrag: bis 20.000 €. Förderquote: 90 %.
Anträge sind bis zum 15.09. des vorausgehenden Jahres einzureichen.
Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Quelle: foerderdatenbank.de.
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