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Antrag möglichZuschuss

Förderung von Gesundheitsregionen in Niedersachsen – Förderung in Niedersachsen

Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen die Strukturen der Gesundheitsregionen in Niedersachsen gestärkt werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune.

Was wird gefördert?

Das Land Niedersachsen unterstützt den Aufbau neuer sowie die Stärkung bereits bestehender Gesundheitsregionen. Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen zur Etablierung beziehungsweise zum Erhalt folgender Strukturen: Durchführung von mindestens 2 regionalen Gesundheitskonferenzen,Einrichtung/Weiterführung einer unterjährig tagenden regionalen Steuerungsgruppe mit jeweils mindestens einer Vertreterin oder einem Vertreter der regions-/kreisangehörigen Gemeinden, gesteuert durch die kommunale Verwaltungsspitze,Einrichtung/Weiterführung mehrerer Arbeitsgruppen zur Entwicklung neuer Versorgungs- und/oder Kooperationsprojekte und Maßnahmen der Gesundheitsförderung oder Primärprävention für die betreffende Region. Außerdem erhalten Sie die Förderung für die Entwicklung und Umsetzung regional wirkender Versorgungsprojekte sowieneuer Versorgungs- und/oder Kooperationsprojekte für die betreffenden Regionen in Niedersachsen, möglichst mit überregionalem Bezug. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe von bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 20.000. Für neue Versorgungs- und/oder Kooperationsprojekte erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu EUR 80.000 für maximal 2 Jahre. Richten Sie bitte Ihren Antrag bis zum 15.9. des vorausgehenden Jahres an das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 20.000 €.

Frist und Status

Anträge sind bis zum 15.09. des vorausgehenden Jahres einzureichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind als Erstempfängerinnen und Erstempfänger die Landkreise und kreisfreien Städte,die Region Hannover,die Landeshauptstadt Hannover sowiedie Stadt Göttingen (oder Kooperationen von diesen).

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sollten Sie strukturelle Maßnahmen planen, müssen Sie ein Konzept zum dauerhaften Auf- oder Ausbau einer Gesundheitsregion vorlegen beziehungsweise ein bestehendes Konzept fortschreiben.Bei der Entwicklung und Umsetzung regional wirkender Versorgungsprojekte müssen Sie die Zielsetzung und die erwarteten Auswirkungen auf das regionale Versorgungsgeschehen darlegen.Für die Förderung neuer Versorgungs- und/oder Kooperationsprojekte muss es sich um ein neues Projekt in der jeweiligen Region handeln,müssen Sie die für die Umsetzung der Maßnahme nötigen Schritte in einem Konzept darzulegen; das Konzept muss die Zielsetzungen und die erwarteten Auswirkungen auf das überregionale Versorgungsgeschehen, den Innovationsgrad für die beteiligten Gesundheitsregionen, den Modellcharakter sowie den Nachhaltigkeitsansatz aufzeigen,muss die Zustimmung des „Lenkungsgremiums Gesundheitsregionen“ vorliegen.

Erforderliche Unterlagen

  • Konzept zum dauerhaften Auf- oder Ausbau einer Gesundheitsregion,Darlegung der Zielsetzung und der erwarteten Auswirkungen auf das regionale Versorgungsgeschehen

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Häufige Fragen zu Förderung von Gesundheitsregionen in Niedersachsen

Wer kann Förderung von Gesundheitsregionen in Niedersachsen beantragen?

Kommune

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Gesundheitsregionen in Niedersachsen?

Förderbetrag: bis 20.000 €. Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Förderung von Gesundheitsregionen in Niedersachsen beantragen?

Anträge sind bis zum 15.09. des vorausgehenden Jahres einzureichen.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Gesundheitsregionen in Niedersachsen?

Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Niedersachsen
  • → Fördermittel für Kommunen
  • → Förderung von hochwertigen wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen
  • → Förderprogramm Jugendwerkstätten
  • → Förderung der Fließgewässerentwicklung (RL Fließgewässerentwicklung – FGE)

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 20.000 €
Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Niedersachsen

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