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Förderung von Gemeinschaftswohnungen für betreute Wohngruppen und Wohngemeinschaften – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: ISB

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Das Programm fördert den Bau von Gemeinschaftswohnungen für betreute Wohngruppen und Wohngemeinschaften, die barrierefrei sind.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Investierende, die Gemeinschaftswohnungen für betreute Wohngruppen und Wohngemeinschaften schaffen..

Was wird gefördert?

Barrierefreiheit, gemeinschaftliches Wohnen sowie Pflege- und Unterstützungsleistungen gewinnen zunehmend an Bedeutung. Das selbstbestimmte Wohnen hat dabei für die meisten Menschen nach wie vor oberste Priorität. Dies gilt nicht nur für ältere Menschen, sondern auch für Menschen mit Behinderung. Auf der Grundlage des Landeswohnraumförderungsgesetzes (LWoFG) und den Förderbedingungen des Landes unterstützt die ISB den Bau von Gemeinschaftswohnungen. In diesem Programm wird Wohnraum für betreute Wohngruppen und Wohngemeinschaften gefördert. Wohnformen, die barrierefrei ein gemeinschaftliches Wohnen – auch für Menschen mit Demenz - ermöglichen. Darüber hinaus werden Wohngemeinschaften für Studierende oder Auszubildende sowie ältere oder behinderte Menschen gefördert, die ebenfalls barrierefrei zu errichten sind.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 1 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: ISB.

Voraussetzungen

Einhaltung von Belegungs- und Mietbindungen, Einsatz von 15 % Eigenleistung oder nachrangiges Eigenkapitalersatzdarlehen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Stellungnahme der örtlich zuständigen Verwaltung der Bauortgemeinde

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Häufige Fragen zu Förderung von Gemeinschaftswohnungen für betreute Wohngruppen und Wohngemeinschaften

Wer kann Förderung von Gemeinschaftswohnungen für betreute Wohngruppen und Wohngemeinschaften beantragen?

Investierende, die Gemeinschaftswohnungen für betreute Wohngruppen und Wohngemeinschaften schaffen.

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Gemeinschaftswohnungen für betreute Wohngruppen und Wohngemeinschaften?

Förderquote: 1 %.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Gemeinschaftswohnungen für betreute Wohngruppen und Wohngemeinschaften?

Fördergeber ist ISB. Quelle: isb.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
1 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Bundesweit