Förderung von Gemeinschaftswohnungen für betreute Wohngruppen und Wohngemeinschaften – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: ISB
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Das Programm fördert den Bau von Gemeinschaftswohnungen für betreute Wohngruppen und Wohngemeinschaften, die barrierefrei sind.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Investierende, die Gemeinschaftswohnungen für betreute Wohngruppen und Wohngemeinschaften schaffen..
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 1 %.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: ISB.
Voraussetzungen
Einhaltung von Belegungs- und Mietbindungen, Einsatz von 15 % Eigenleistung oder nachrangiges Eigenkapitalersatzdarlehen.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular,Stellungnahme der örtlich zuständigen Verwaltung der Bauortgemeinde
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Gemeinschaftswohnungen für betreute Wohngruppen und Wohngemeinschaften
Wer kann Förderung von Gemeinschaftswohnungen für betreute Wohngruppen und Wohngemeinschaften beantragen?
Investierende, die Gemeinschaftswohnungen für betreute Wohngruppen und Wohngemeinschaften schaffen.
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Gemeinschaftswohnungen für betreute Wohngruppen und Wohngemeinschaften?
Förderquote: 1 %.
Wer ist Fördergeber von Förderung von Gemeinschaftswohnungen für betreute Wohngruppen und Wohngemeinschaften?
Fördergeber ist ISB. Quelle: isb.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 1 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Bundesweit