Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz – FZulG) – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen
Unternehmen in Deutschland können steuerliche Forschungsförderung für Grundlagen-, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung beantragen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Forschungseinrichtungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Frist und Status
Anträge können bis zum Ablauf von vier Jahren nach Entstehung der förderfähigen Aufwendungen gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmftr_forschungszulage". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Ihr Unternehmen unterliegt der Steuerpflicht in Deutschland.
Ihr Unternehmen erzielt Einkünfte.
Sie haben sich auf dem Webportal der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) registriert und einen Antrag gestellt.
Ihr Forschungsvorhaben fällt in eine der drei folgenden Kategorien: Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung.
Ihnen sind förderfähige Aufwendungen entstanden (beispielsweise Arbeitslöhne für Arbeitnehmer).
Erforderliche Unterlagen
- Stammdaten des Unternehmens,Statistische Daten des Unternehmens
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz – FZulG) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz – FZulG)
Wer kann Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz – FZulG) beantragen?
Unternehmen, Forschungseinrichtungen
Bis wann kann man Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz – FZulG) beantragen?
Anträge können bis zum Ablauf von vier Jahren nach Entstehung der förderfähigen Aufwendungen gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz – FZulG)?
Fördergeber ist Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz – FZulG) mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz – FZulG) zur Gruppe „bmftr_forschungszulage". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit