VeröffentlichtZuschuss

Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz – FZulG) – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen

Unternehmen in Deutschland können steuerliche Forschungsförderung für Grundlagen-, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung beantragen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Forschungseinrichtungen.

Was wird gefördert?

Ob Start-Up, kleines, mittelständisches oder Großunternehmen: Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen, die Forschung und Entwicklung betreiben, können von der Forschungszulage profitieren. Stellen Sie dafür einen 'Antrag auf Bescheinigung eines FuE -Vorhabens' bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ). Diese prüft, ob es sich bei Ihrem Vorhaben um ein förderfähiges Forschungsprojekt handelt. Die BSFZ untersucht dazu Ihre Eingaben auf Neuartigkeit, Risiko oder Unwägbarkeit und auf Planmäßigkeit. Eine Bescheinigung für eine Forschungszulage können Sie vor, während oder nach Abschluss Ihres Vorhabens beantragen. Beachten Sie dabei, dass Sie immer zuerst die Bescheinigung beantragen. Sie ist Voraussetzung dafür, dass Sie anschließend bei Ihrem zuständigen Finanzamt den 'Antrag auf Forschungszulage' stellen können.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Frist und Status

Anträge können bis zum Ablauf von vier Jahren nach Entstehung der förderfähigen Aufwendungen gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmftr_forschungszulage". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Ihr Unternehmen unterliegt der Steuerpflicht in Deutschland.

Ihr Unternehmen erzielt Einkünfte.

Sie haben sich auf dem Webportal der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) registriert und einen Antrag gestellt.

Ihr Forschungsvorhaben fällt in eine der drei folgenden Kategorien: Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung.

Ihnen sind förderfähige Aufwendungen entstanden (beispielsweise Arbeitslöhne für Arbeitnehmer).

Erforderliche Unterlagen

  • Stammdaten des Unternehmens,Statistische Daten des Unternehmens

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz – FZulG) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz – FZulG)

Wer kann Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz – FZulG) beantragen?

Unternehmen, Forschungseinrichtungen

Bis wann kann man Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz – FZulG) beantragen?

Anträge können bis zum Ablauf von vier Jahren nach Entstehung der förderfähigen Aufwendungen gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz – FZulG)?

Fördergeber ist Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz – FZulG) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz – FZulG) zur Gruppe „bmftr_forschungszulage". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit