Fördergeber: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 61 Tagen
Unternehmen in Deutschland können steuerliche Forschungsförderung für Grundlagen-, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung beantragen.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Forschungseinrichtungen.
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Anträge können bis zum Ablauf von vier Jahren nach Entstehung der förderfähigen Aufwendungen gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmftr_forschungszulage“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Ihr Unternehmen unterliegt der Steuerpflicht in Deutschland.
Ihr Unternehmen erzielt Einkünfte.
Sie haben sich auf dem Webportal der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) registriert und einen Antrag gestellt.
Ihr Forschungsvorhaben fällt in eine der drei folgenden Kategorien: Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung.
Ihnen sind förderfähige Aufwendungen entstanden (beispielsweise Arbeitslöhne für Arbeitnehmer).
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz – FZulG) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenUnternehmen, Forschungseinrichtungen
Anträge können bis zum Ablauf von vier Jahren nach Entstehung der förderfähigen Aufwendungen gestellt werden.
Fördergeber ist Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR). Quelle: foerderdatenbank.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz – FZulG) zur Gruppe „bmftr_forschungszulage". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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