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Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation in der maritimen Wirtschaft – Maritimes Forschungsprogramm – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 15 Tagen

Wenn Sie in einem Verbundprojekt zum Einsatz zukunftsweisender Technologien und Dienstleistungen in der maritimen Wirtschaft am Standort Deutschland forschen, können Sie einen Zuschuss zu den Projektkosten bekommen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtungen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt Forschungs- und Entwicklungsprojekte bis hin zur Demonstration für die maritime Branche am Standort Deutschland. Sie können Förderung für ein Projekt bekommen, das einen Bezug zur Schiffstechnik, zur Schifffahrt, zur Meerestechnik oder zur maritimen Produktion aufweist und einem der folgenden 5 Förderschwerpunkte zugeordnet werden kann: Klimaneutrales Schiff (MARITIME. zero GHG): Maritime Technologien und Dienstleistungen zur Verringerung und Vermeidung von Treibhausgasen über den kompletten Lebenszyklus eines Schiffes, die einen Beitrag zur Erreichung einer vollständig klimaneutralen Schifffahrt leisten. Maritimer Umweltschutz (MARITIME. green): Maritime Technologien und Dienstleistungen für eine umweltschonende Schifffahrt mit dem Potential, Umweltschäden zu vermeiden oder zu beheben, Ressourcenverbrauch zu reduzieren, die Recyclingfähigkeit maritimer Produkte zu erhöhen sowie Schadstoffemissionen in Luft und Wasser zu verringern. Maritime Digitalisierung (MARITIME. smart): Technologien und Dienstleistungen für die Transformation der maritimen Branche in Richtung Digitalisierung und Automatisierung sowie zur Schaffung innovativer Dienste. Maritime Sicherheit (MARITIME. safe): Technologien und Dienstleistungen zur Erhöhung der Sicherheit in der Schifffahrt sowie im Bau und Betrieb von maritimen Infrastrukturen mit Potential zur Reduzierung von Unfällen und zur wirkungsvollen Gefahrenabwehr. Maritime Ressourcen (MARITIME. value): Technologien und Dienstleistungen zur nachhaltigen und umweltschonenden Nutzung der Meere, die das Potential zur Verbesserung der Versorgungssicherheit, zur Unterstützung der Energiewende oder zur Gestaltung entstehender Märkte unter Berücksichtigung hoher Umweltstandards haben. Die Laufzeit der Projekte soll im Regelfall 3 Jahre nicht überschreiten. Es sind Ausnahmeregelungen möglich. Die Höhe der Förderung beträgt für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft: für industrielle Forschung können kleine Unternehmen bis zu 80 Prozent, mittlere Unternehmen bis zu 75 Prozent und große Unternehmen bis zu 65 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten. Für experimentelle Entwicklung können kleine Unternehmen bis zu 60 Prozent, mittlere Unternehmen bis zu 50 Prozent und große Unternehmen bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten. Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen: Für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten können diese Einrichtungen bis zu 100 Prozent der projektbezogenen Ausgaben erhalten. Mitglieder der Helmholtz-Gemeinschaft, der Fraunhofer-Gesellschaft und andere Forschungseinrichtungen können bis zu 100 Prozent (in der Regel 80 Prozent) der projektbezogenen Kosten für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten erhalten. Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie Ihre Projektskizze bei dem Projektträger Jülich ein. In der 2. Verfahrensstufe sind dem Projektträger – nach grundsätzlich positiv bewerteten Projektskizzen – förmliche Förderanträge einzureichen. Bitte nutzen Sie für Ihre Projektskizze und Ihren Antrag das elektronische Antragssystem easy-Online (siehe weiterführende Links).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwe_maritime_forschung“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, Einrichtungen der Kommunen und Länder sowie des Bundes, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und gemeinnützige Organisationen.

Erforderliche Unterlagen

  • Projektskizze,Förmliche Förderanträge

Antragsentwurf für dieses Programm

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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation in der maritimen Wirtschaft – Maritimes Forschungsprogramm

Wer kann Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation in der maritimen Wirtschaft – Maritimes Forschungsprogramm beantragen?

Öffentliche Einrichtungen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation in der maritimen Wirtschaft – Maritimes Forschungsprogramm?

Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation in der maritimen Wirtschaft – Maritimes Forschungsprogramm beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation in der maritimen Wirtschaft – Maritimes Forschungsprogramm?

Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation in der maritimen Wirtschaft – Maritimes Forschungsprogramm mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation in der maritimen Wirtschaft – Maritimes Forschungsprogramm zur Gruppe „bmwe_maritime_forschung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Auf einen Blick

Förderquote
80 %
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Zuschuss
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