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Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation in der maritimen Wirtschaft – Maritimes Forschungsprogramm – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Das Programm unterstützt Forschungs- und Entwicklungsprojekte in der maritimen Branche am Standort Deutschland.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtungen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt Forschungs- und Entwicklungsprojekte bis hin zur Demonstration für die maritime Branche am Standort Deutschland. Sie können Förderung für ein Projekt bekommen, das einen Bezug zur Schiffstechnik, zur Schifffahrt, zur Meerestechnik oder zur maritimen Produktion aufweist und einem der folgenden 5 Förderschwerpunkte zugeordnet werden kann: Klimaneutrales Schiff, Maritimer Umweltschutz, Maritime Digitalisierung, Maritime Sicherheit, Maritime Ressourcen. Die Laufzeit der Projekte soll im Regelfall 3 Jahre nicht überschreiten. Es sind Ausnahmeregelungen möglich.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwe_maritime_forschung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, Einrichtungen der Kommunen und Länder sowie des Bundes, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und gemeinnützige Organisationen.

Erforderliche Unterlagen

  • Projektskizze,Förmliche Förderanträge

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Häufige Fragen zu Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation in der maritimen Wirtschaft – Maritimes Forschungsprogramm

Wer kann Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation in der maritimen Wirtschaft – Maritimes Forschungsprogramm beantragen?

Öffentliche Einrichtungen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation in der maritimen Wirtschaft – Maritimes Forschungsprogramm?

Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation in der maritimen Wirtschaft – Maritimes Forschungsprogramm beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation in der maritimen Wirtschaft – Maritimes Forschungsprogramm?

Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation in der maritimen Wirtschaft – Maritimes Forschungsprogramm mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation in der maritimen Wirtschaft – Maritimes Forschungsprogramm zur Gruppe „bmwe_maritime_forschung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit