Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern
Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen
Wenn Sie in Mecklenburg-Vorpommern als Unternehmen, Hochschule oder Forschungseinrichtung innovative Vorhaben durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 15.000 € – 200.000 €.
Frist und Status
Anträge müssen spätestens 14 Tage vor Projektbeginn eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern sowie Hochschulen und gemeinnützige Forschungseinrichtungen aus Mecklenburg-Vorpommern.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihr Vorhaben überwiegend in Mecklenburg-Vorpommern durchführen.
Beachten Sie bitte, dass das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) des Bundes vorrangig zu nutzen ist; davon abweichend können Sie in der Förderperiode 2021 bis 2027 eine Förderung erhalten für bis zu 2 aufeinander folgende Vorhaben, die den Aktionsfeldern der Regionalen Innovationsstrategie für intelligente Spezialisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern 2021 bis 2027 zugeordnet werden können.
Ihr Vorhaben muss dazu geeignet sein, nachhaltige und attraktive Arbeitsplätze in Mecklenburg-Vorpommern zu schaffen oder zu sichern, das gilt vor allem für Verbundvorhaben.
Sie müssen die gesicherte Finanzierung Ihres Eigenanteils nachweisen.
Bitte beachten Sie außerdem die besonderen Voraussetzungen für die einzelnen Fördergegenstände.
Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation
Wer kann Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation beantragen?
Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation?
Förderbetrag: 15.000 € – 200.000 €. Förderquote: 100 %.
Bis wann kann man Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation beantragen?
Anträge müssen spätestens 14 Tage vor Projektbeginn eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation?
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 15.000 € – 200.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Mecklenburg-Vorpommern