Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern
Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 60 Tagen
Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern können Zuschüsse für innovative Vorhaben beantragen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 15.000 € – 200.000 €.
Frist und Status
Anträge müssen spätestens 14 Tage vor Projektbeginn eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern sowie Hochschulen und gemeinnützige Forschungseinrichtungen aus Mecklenburg-Vorpommern.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation
Wer kann Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation beantragen?
Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation?
Förderbetrag: 15.000 € – 200.000 €. Förderquote: 100 %.
Bis wann kann man Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation beantragen?
Anträge müssen spätestens 14 Tage vor Projektbeginn eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation?
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 15.000 € – 200.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Mecklenburg-Vorpommern