VeröffentlichtZuschuss

Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 60 Tagen

Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern können Zuschüsse für innovative Vorhaben beantragen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen.

Was wird gefördert?

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) bei der Entwicklung innovativer, international wettbewerbsfähiger Produkte, Verfahren und Leistungen, die auf neuen wissenschaftlich-technischen Erkenntnissen aufbauen. Sie erhalten die Förderung für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Durchführbarkeitsstudien, Anmeldung von Schutzrechten, Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen, Prozessinnovationen sowie Investitionen infolge von Prozessinnovationen. Die Höhe des Zuschusses beträgt abhängig von Unternehmensgröße und Vorhaben zwischen 25 und 80 Prozent und für Forschungseinrichtungen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 15.000 € – 200.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen spätestens 14 Tage vor Projektbeginn eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern sowie Hochschulen und gemeinnützige Forschungseinrichtungen aus Mecklenburg-Vorpommern.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation

Wer kann Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation beantragen?

Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation?

Förderbetrag: 15.000 € – 200.000 €. Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation beantragen?

Anträge müssen spätestens 14 Tage vor Projektbeginn eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
15.000 € – 200.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Mecklenburg-Vorpommern