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Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen

Wenn Sie in Mecklenburg-Vorpommern als Unternehmen, Hochschule oder Forschungseinrichtung innovative Vorhaben durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen.

Was wird gefördert?

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) bei der Entwicklung innovativer, international wettbewerbsfähiger Produkte, Verfahren und Leistungen, die auf neuen wissenschaftlich-technischen Erkenntnissen aufbauen. Sie erhalten die Förderung für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (als einzelbetriebliches Vohaben und als Verbundvorhaben), Durchführbarkeitsstudien, Anmeldung von Schutzrechten, Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen, Prozessinnovationen sowie Investitionen infolge von Prozessinnovationen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für Unternehmen abhängig von Unternehmensgröße und Vorhaben zwischen 25 und 80 Prozent und für Forschungseinrichtungen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei Durchführbarkeitsstudien für kleine Unternehmen bis zu 60 Prozent und für mittlere Unternehmen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 100.000 EUR, für die Anmeldung von Schutzrechten bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 50.000 EUR, für Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 200.000 EUR innerhalb von 3 Jahren, bei Prozessinnovationen für kleine und mittlere Unternehmen bis zu 50 Prozent und für große Unternehmen bis zu 15 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 200.000 EUR je Unternehmen sowie für Investitionen infolge von Prozessinnovationen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 100.000 EUR je Unternehmen. Der Zuschuss muss mindestens 15.000 EUR betragen. Stellen Sie Ihren Antrag bitte spätestens 14 Tage vor dem geplanten Beginn Ihres Vorhabens beim Technologie-Beratungs-Institut (TBI). Beachten Sie bitte, dass das Antragsverfahren im Fall von Verbundvorhaben zweistufig ist: Vor Antragstellung müssen Sie eine Projektskizze beim TBI einreichen, bei positiver Bewertung können Sie den Antrag stellen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 15.000 € – 200.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen spätestens 14 Tage vor Projektbeginn eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern sowie Hochschulen und gemeinnützige Forschungseinrichtungen aus Mecklenburg-Vorpommern.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihr Vorhaben überwiegend in Mecklenburg-Vorpommern durchführen.

Beachten Sie bitte, dass das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) des Bundes vorrangig zu nutzen ist; davon abweichend können Sie in der Förderperiode 2021 bis 2027 eine Förderung erhalten für bis zu 2 aufeinander folgende Vorhaben, die den Aktionsfeldern der Regionalen Innovationsstrategie für intelligente Spezialisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern 2021 bis 2027 zugeordnet werden können.

Ihr Vorhaben muss dazu geeignet sein, nachhaltige und attraktive Arbeitsplätze in Mecklenburg-Vorpommern zu schaffen oder zu sichern, das gilt vor allem für Verbundvorhaben.

Sie müssen die gesicherte Finanzierung Ihres Eigenanteils nachweisen.

Bitte beachten Sie außerdem die besonderen Voraussetzungen für die einzelnen Fördergegenstände.

Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.

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Häufige Fragen zu Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation

Wer kann Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation beantragen?

Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation?

Förderbetrag: 15.000 € – 200.000 €. Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation beantragen?

Anträge müssen spätestens 14 Tage vor Projektbeginn eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
15.000 € – 200.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Mecklenburg-Vorpommern