VeröffentlichtZuschuss | Darlehen

Förderung von Film-, Fernseh- und anderen audiovisuellen Projekten – Förderung in Bayern

Fördergeber: FilmFernsehFonds Bayern (FFF)

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 25 Tagen

Der FilmFernsehFonds Bayern unterstützt Projekte der bayerischen Film- und Fernsehbranche mit Zuschüssen und Darlehen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen der Film- und Fernsehbranche.

Was wird gefördert?

Der FilmFernsehFonds Bayern (FFF) unterstützt Projekte der bayerischen Film- und Fernsehbranche. Sie bekommen die Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen: Stoff- und Projektentwicklung, Herstellung von Kino- oder Fernsehfilmen und -serien, andere innovative audiovisuelle Vorhaben und immersive audiovisuelle Inhalte, Verleih und Vertrieb, Kinoprogramme und -investitionen sowie sonstige Fördermaßnahmen. Die Förderung kann je nach Vorhaben in Form von Darlehen, Zuschüssen oder Prämien gewährt werden. Anträge sind über das Online-Antragsportal des FFF zu stellen.

Frist und Status

Für die Einreichung der Anträge gelten unterschiedliche Fristen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: FilmFernsehFonds Bayern (FFF).

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften, die mit ihrem Vorhaben zur Steigerung der künstlerischen und kulturellen Qualität beitragen.

Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten und private Rundfunkanbieter sind nicht antragsberechtigt.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsunterlagen,Drehbücher

Antragsentwurf für dieses Programm

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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Förderung von Film-, Fernseh- und anderen audiovisuellen Projekten

Wer kann Förderung von Film-, Fernseh- und anderen audiovisuellen Projekten beantragen?

Unternehmen der Film- und Fernsehbranche

Bis wann kann man Förderung von Film-, Fernseh- und anderen audiovisuellen Projekten beantragen?

Für die Einreichung der Anträge gelten unterschiedliche Fristen.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Film-, Fernseh- und anderen audiovisuellen Projekten?

Fördergeber ist FilmFernsehFonds Bayern (FFF). Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss | Darlehen
Förderregion
Bayern