Fördergeber: FilmFernsehFonds Bayern (FFF)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 70 Tagen
Wenn Sie einen Film oder eine Serie herstellen, können Sie für verschiedene Phasen der Produktion und des Vertriebs einen Zuschuss, ein Darlehen oder eine Prämie erhalten.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen der Film- und Fernsehbranche.
Für die Einreichung der Anträge gelten unterschiedliche Fristen.
Fördergeber und Antragstelle: FilmFernsehFonds Bayern (FFF).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften.
Dies sind je nach Vorhaben Autorinnen und Autoren, Produzentinnen und Produzenten, Filmemacherinnen und Filmemacher, Verleih- und Vertriebsgesellschaften und gewerbliche Kinos.
Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten und private Rundfunkanbieter oder -veranstalter sind nicht antragsberechtigt.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen mit Ihrem Vorhaben zur Steigerung der künstlerischen und kulturellen Qualität der Film- und Fernsehproduktion und der Leistungsfähigkeit der bayerischen Produktionswirtschaft beitragen, die Gesamtfinanzierung des Projekts sicherstellen.
Sie dürfen mit dem Projekt vor der Antragstellung noch nicht begonnen haben.
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Für die Einreichung der Anträge gelten unterschiedliche Fristen.
Fördergeber ist FilmFernsehFonds Bayern (FFF). Quelle: foerderdatenbank.de.
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