VeröffentlichtZuschuss | Darlehen

Förderung von Film-, Fernseh- und anderen audiovisuellen Projekten – Förderung in Bayern

Fördergeber: FilmFernsehFonds Bayern (FFF)

Stand: September 2026 · Geprüft vor 42 Tagen

Wenn Sie einen Film oder eine Serie herstellen, können Sie für verschiedene Phasen der Produktion und des Vertriebs einen Zuschuss, ein Darlehen oder eine Prämie erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen der Film- und Fernsehbranche.

Was wird gefördert?

Der FilmFernsehFonds Bayern (FFF) unterstützt Projekte der bayerischen Film- und Fernsehbranche. Sie bekommen die Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen: Stoff- und Projektentwicklung, Herstellung von Kino- oder Fernsehfilmen und -serien, andere innovative audiovisuelle Vorhaben und immersive audiovisuelle Inhalte, Verleih und Vertrieb, Kinoprogramme und -investitionen sowie sonstige Fördermaßnahmen (Pflege des Medienstandorts Bayern und bayerische Filmfestivals von überregionaler Bedeutung). Sie bekommen je nach Vorhaben ein Darlehen, einen Zuschuss oder eine Prämie, deren Höhe ebenfalls von der Art des Vorhabens abhängt. Die Förderungen werden von der LfA Förderbank Bayern auf Empfehlung des FilmFernsehFonds Bayern (FFF) vergeben. Anträge sind je nach Art des Vorhabens über das Online-Antragsportal des FilmFernsehFonds Bayern zu stellen. Für die Einreichung der Anträge gelten unterschiedliche Fristen.

Frist und Status

Für die Einreichung der Anträge gelten unterschiedliche Fristen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: FilmFernsehFonds Bayern (FFF).

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften.

Dies sind je nach Vorhaben Autorinnen und Autoren, Produzentinnen und Produzenten, Filmemacherinnen und Filmemacher, Verleih- und Vertriebsgesellschaften und gewerbliche Kinos.

Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten und private Rundfunkanbieter oder -veranstalter sind nicht antragsberechtigt.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen mit Ihrem Vorhaben zur Steigerung der künstlerischen und kulturellen Qualität der Film- und Fernsehproduktion und der Leistungsfähigkeit der bayerischen Produktionswirtschaft beitragen, die Gesamtfinanzierung des Projekts sicherstellen.

Sie dürfen mit dem Projekt vor der Antragstellung noch nicht begonnen haben.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsunterlagen,Drehbücher

Antragsentwurf für dieses Programm

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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Förderung von Film-, Fernseh- und anderen audiovisuellen Projekten

Wer kann Förderung von Film-, Fernseh- und anderen audiovisuellen Projekten beantragen?

Unternehmen der Film- und Fernsehbranche

Bis wann kann man Förderung von Film-, Fernseh- und anderen audiovisuellen Projekten beantragen?

Für die Einreichung der Anträge gelten unterschiedliche Fristen.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Film-, Fernseh- und anderen audiovisuellen Projekten?

Fördergeber ist FilmFernsehFonds Bayern (FFF). Quelle: foerderdatenbank.de.

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