Förderung von Film-, Fernseh- und anderen audiovisuellen Projekten – Förderung in Bayern
Fördergeber: FilmFernsehFonds Bayern (FFF)
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 25 Tagen
Der FilmFernsehFonds Bayern unterstützt Projekte der bayerischen Film- und Fernsehbranche mit Zuschüssen und Darlehen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen der Film- und Fernsehbranche.
Was wird gefördert?
Frist und Status
Für die Einreichung der Anträge gelten unterschiedliche Fristen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: FilmFernsehFonds Bayern (FFF).
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften, die mit ihrem Vorhaben zur Steigerung der künstlerischen und kulturellen Qualität beitragen.
Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten und private Rundfunkanbieter sind nicht antragsberechtigt.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsunterlagen,Drehbücher
Antragsentwurf für dieses Programm
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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Film-, Fernseh- und anderen audiovisuellen Projekten
Wer kann Förderung von Film-, Fernseh- und anderen audiovisuellen Projekten beantragen?
Unternehmen der Film- und Fernsehbranche
Bis wann kann man Förderung von Film-, Fernseh- und anderen audiovisuellen Projekten beantragen?
Für die Einreichung der Anträge gelten unterschiedliche Fristen.
Wer ist Fördergeber von Förderung von Film-, Fernseh- und anderen audiovisuellen Projekten?
Fördergeber ist FilmFernsehFonds Bayern (FFF). Quelle: foerderdatenbank.de.
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