Förderung von Film-, Fernseh- und anderen audiovisuellen Projekten – Förderung in Bayern
Fördergeber: FilmFernsehFonds Bayern (FFF)
Stand: September 2026 · Geprüft vor 42 Tagen
Wenn Sie einen Film oder eine Serie herstellen, können Sie für verschiedene Phasen der Produktion und des Vertriebs einen Zuschuss, ein Darlehen oder eine Prämie erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen der Film- und Fernsehbranche.
Was wird gefördert?
Frist und Status
Für die Einreichung der Anträge gelten unterschiedliche Fristen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: FilmFernsehFonds Bayern (FFF).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften.
Dies sind je nach Vorhaben Autorinnen und Autoren, Produzentinnen und Produzenten, Filmemacherinnen und Filmemacher, Verleih- und Vertriebsgesellschaften und gewerbliche Kinos.
Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten und private Rundfunkanbieter oder -veranstalter sind nicht antragsberechtigt.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen mit Ihrem Vorhaben zur Steigerung der künstlerischen und kulturellen Qualität der Film- und Fernsehproduktion und der Leistungsfähigkeit der bayerischen Produktionswirtschaft beitragen, die Gesamtfinanzierung des Projekts sicherstellen.
Sie dürfen mit dem Projekt vor der Antragstellung noch nicht begonnen haben.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsunterlagen,Drehbücher
Antragsentwurf für dieses Programm
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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Film-, Fernseh- und anderen audiovisuellen Projekten
Wer kann Förderung von Film-, Fernseh- und anderen audiovisuellen Projekten beantragen?
Unternehmen der Film- und Fernsehbranche
Bis wann kann man Förderung von Film-, Fernseh- und anderen audiovisuellen Projekten beantragen?
Für die Einreichung der Anträge gelten unterschiedliche Fristen.
Wer ist Fördergeber von Förderung von Film-, Fernseh- und anderen audiovisuellen Projekten?
Fördergeber ist FilmFernsehFonds Bayern (FFF). Quelle: foerderdatenbank.de.
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