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Antrag möglichZuschuss

Förderung von Fanprojekten – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium des Innern

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Projekte zur gewaltvorbeugenden Betreuung von Fußballfans planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Verband/Vereinigung, Kommune, Öffentliche Einrichtung.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei Maßnahmen und Projekten zur sozialpräventiven Betreuung von Fußballfans. Die Förderung erhalten Sie für Fanprojekte nach dem Nationalen Konzept Sport und Sicherheit (NKSS), die vom Deutschen Fußball-Bund (DFB) beziehungsweise von der Deutschen Fußball Liga GmbH (DFL) kofinanziert werden,spezifische Projekte und Maßnahmen mit der Zielstellung der Gewaltprävention im Umfeld von Fußballsportveranstaltungen,Koordination von Maßnahmen und Projekten. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses bewegt sich bei Fanprojekten in der gleichen Höhe wie der Betrag des DFB beziehungsweise der DFL. Bei Maßnahmen zur Gewaltprävention und für Kooperationsmaßnahmen beträgt die Höhe des Zuschusses zu 50 Prozent der förderungsfähigen Ausgaben. Ihren Antrag richten Sie bis zum 30.4. eines Jahres an das Sächsische Staatsministerium des Innern, Abteilung 3 „Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Landespolizeipräsidium“.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %.

Frist und Status

Anträge sind bis zum 30. April eines Jahres zu stellen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium des Innern.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind anerkannte Träger der Jugendhilfe,Kommunen,Vereine und Verbände,andere Maßnahmenträger sowieder Sächsische Fußballverband.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.

Ihr Projekt muss sich auf ein Spieljahr beziehen (1.7.

bis 30.6.

des folgenden Jahres).Bei Fanprojekten nach dem NKSS müssen sich der DFB beziehungsweise die DFL finanziell beteiligen.

Der DFB beziehungsweise die Koordinierungsstelle Fanprojekte bei der Deutschen Sportjugend muss Ihr Projekt positiv bewerten.Ihre Maßnahmen zur Gewaltprävention müssen vom Sächsischen Fußballverband befürwortet werden.Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Projektes sicherstellen.

Erforderliche Unterlagen

  • Projektbeschreibung,Ausgaben- und Finanzierungsplan,Nachweis über den beruflichen Bildungsabschluss der im Projekt beschäftigten Mitarbeiter

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung von Fanprojekten"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Förderung von Fanprojekten

Wer kann Förderung von Fanprojekten beantragen?

Verband/Vereinigung, Kommune, Öffentliche Einrichtung

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Fanprojekten?

Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Förderung von Fanprojekten beantragen?

Anträge sind bis zum 30. April eines Jahres zu stellen.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Fanprojekten?

Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium des Innern. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Sachsen
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung von hochwertigen wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen
  • → InnoStartBonus
  • → Förderung des Nachwuchsleistungssports

Auf einen Blick

Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen

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