Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium des Innern
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie Projekte zur gewaltvorbeugenden Betreuung von Fußballfans planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Verband/Vereinigung, Kommune, Öffentliche Einrichtung.
Die Förderquote beträgt 50 %.
Anträge sind bis zum 30. April eines Jahres zu stellen.
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium des Innern.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind anerkannte Träger der Jugendhilfe,Kommunen,Vereine und Verbände,andere Maßnahmenträger sowieder Sächsische Fußballverband.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.
Ihr Projekt muss sich auf ein Spieljahr beziehen (1.7.
bis 30.6.
des folgenden Jahres).Bei Fanprojekten nach dem NKSS müssen sich der DFB beziehungsweise die DFL finanziell beteiligen.
Der DFB beziehungsweise die Koordinierungsstelle Fanprojekte bei der Deutschen Sportjugend muss Ihr Projekt positiv bewerten.Ihre Maßnahmen zur Gewaltprävention müssen vom Sächsischen Fußballverband befürwortet werden.Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Projektes sicherstellen.
Antragsentwurf für dieses Programm
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenVerband/Vereinigung, Kommune, Öffentliche Einrichtung
Förderquote: 50 %.
Anträge sind bis zum 30. April eines Jahres zu stellen.
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium des Innern. Quelle: foerderdatenbank.de.
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