Förderung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen
Die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung wird mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss gefördert.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 25 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 3.500 €.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bafa_e_lastenfahrrad". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind private Unternehmen sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.
Die geförderten E-Lastenfahrräder und Lastenanhänger müssen serienmäßig und fabrikneu sein.
Nicht förderfähig
- •Nicht förderfähig sind E-Lastenfahrräder und Lastenanhänger
- •die für den Personentransport konzipiert sind oder für private Einsatzzwecke angeschafft werden.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular,Nachweis der Anschaffungskosten
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern
Wer kann Förderung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern beantragen?
Unternehmen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern?
Förderbetrag: bis 3.500 €. Förderquote: 25 %.
Bis wann kann man Förderung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Förderung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern?
Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Förderung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern zur Gruppe „bafa_e_lastenfahrrad". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 3.500 €
- Förderquote
- 25 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit