Förderung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 15 Tagen
Die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung wird mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss gefördert.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 25 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 3.500 €.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bafa_e_lastenfahrrad“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind private Unternehmen sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.
Die geförderten E-Lastenfahrräder und Lastenanhänger müssen serienmäßig und fabrikneu sein.
Nicht förderfähig
- •Nicht förderfähig sind E-Lastenfahrräder und Lastenanhänger
- •die für den Personentransport konzipiert sind oder für private Einsatzzwecke angeschafft werden.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular,Nachweis der Anschaffungskosten
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern
Wer kann Förderung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern beantragen?
Unternehmen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern?
Förderbetrag: bis 3.500 €. Förderquote: 25 %.
Bis wann kann man Förderung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Förderung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern?
Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Förderung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern zur Gruppe „bafa_e_lastenfahrrad". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 3.500 €
- Förderquote
- 25 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit