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Antrag möglichZuschuss | Darlehen

Förderung von digitalen Spielen und interaktiven Inhalten – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Film- und Medienstiftung NRW

Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 150 Tagen

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt die Konzept- und Prototypentwicklung sowie die Produktion von digitalen Spielen und interaktiven Inhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen.

Was wird gefördert?

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei der Konzept- und Prototypentwicklung sowie bei der Produktion von digitalen Spielen und interaktiven Inhalten. Sie erhalten die Förderung für Konzept- und Prototypentwicklung als Zuschuss und für Produktionsvorhaben als zinsloses Darlehen. Die Höhe der Förderung beträgt für Konzeptentwicklung bis zu 80 Prozent Ihrer veranschlagten Kosten, höchstens jedoch EUR 20.000 je Einzelprojekt, für Prototypenentwicklung bis zu 50 Prozent, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 80 Prozent Ihrer veranschlagten Entwicklungsausgaben, höchstens jedoch EUR 80.000 je Einzelprojekt, sowie bei besonders aufwendigen Vorhaben bis zu EUR 100.000, für Produktion bis zu 50 Prozent Ihrer veranschlagten förderfähigen Ausgaben, höchstens jedoch EUR 500.000 je Einzelprojekt. Sie müssen einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 Prozent erbringen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 20.000 € – 500.000 €.

Frist und Status

Antrag vor Beginn des Vorhabens einreichen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Film- und Medienstiftung NRW.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen und gewerbetreibende Person mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Projekt muss die Voraussetzungen des Kriterienkatalogs in Anhang 1 der Förderrichtlinie erfüllen.

Ihr Projekt muss qualitativ förderungswürdig sein, die Würde des Menschen achten, die Grundrechte respektieren und die Achtung vor dem Leben fördern.

Vor der Antragstellung müssen Sie ein Beratungsgespräch führen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Projekte, deren Inhalte Krieg sowie physische und psychische Gewalt verherrlichen, zum Rassenhass aufstacheln, pornografisch sind oder Kinder und Jugendliche sittlich gefährden.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag,Beratungsgespräch

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Häufige Fragen zu Förderung von digitalen Spielen und interaktiven Inhalten

Wer kann Förderung von digitalen Spielen und interaktiven Inhalten beantragen?

Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von digitalen Spielen und interaktiven Inhalten?

Förderbetrag: 20.000 € – 500.000 €. Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Förderung von digitalen Spielen und interaktiven Inhalten beantragen?

Antrag vor Beginn des Vorhabens einreichen

Wer ist Fördergeber von Förderung von digitalen Spielen und interaktiven Inhalten?

Fördergeber ist Film- und Medienstiftung NRW. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Nordrhein-Westfalen
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → progres.nrw – Klimaschutz und Energie NRW
  • → NRW.BANK.Konsortialkredit gewerbliche Wirtschaft
  • → Darlehen für Sportstätteninfrastruktur

Auf einen Blick

Förderbetrag
20.000 € – 500.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss | Darlehen
Förderregion
Nordrhein-Westfalen

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