Förderung von digitalen Spielen und interaktiven Inhalten – Förderung in Nordrhein-Westfalen
Fördergeber: Film- und Medienstiftung NRW
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt die Konzept- und Prototypentwicklung sowie die Produktion von digitalen Spielen und interaktiven Inhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 20.000 € – 500.000 €.
Frist und Status
Antrag vor Beginn des Vorhabens einreichen
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Film- und Medienstiftung NRW.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen und gewerbetreibende Person mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Projekt muss die Voraussetzungen des Kriterienkatalogs in Anhang 1 der Förderrichtlinie erfüllen.
Ihr Projekt muss qualitativ förderungswürdig sein, die Würde des Menschen achten, die Grundrechte respektieren und die Achtung vor dem Leben fördern.
Vor der Antragstellung müssen Sie ein Beratungsgespräch führen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Projekte, deren Inhalte Krieg sowie physische und psychische Gewalt verherrlichen, zum Rassenhass aufstacheln, pornografisch sind oder Kinder und Jugendliche sittlich gefährden.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag,Beratungsgespräch
Antragsentwurf für dieses Programm
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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von digitalen Spielen und interaktiven Inhalten
Wer kann Förderung von digitalen Spielen und interaktiven Inhalten beantragen?
Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von digitalen Spielen und interaktiven Inhalten?
Förderbetrag: 20.000 € – 500.000 €. Förderquote: 80 %.
Bis wann kann man Förderung von digitalen Spielen und interaktiven Inhalten beantragen?
Antrag vor Beginn des Vorhabens einreichen
Wer ist Fördergeber von Förderung von digitalen Spielen und interaktiven Inhalten?
Fördergeber ist Film- und Medienstiftung NRW. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 20.000 € – 500.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Zuschuss | Darlehen
- Förderregion
- Nordrhein-Westfalen