Fördergeber: Film- und Medienstiftung NRW
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 150 Tagen
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt die Konzept- und Prototypentwicklung sowie die Produktion von digitalen Spielen und interaktiven Inhalten.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen.
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 20.000 € – 500.000 €.
Antrag vor Beginn des Vorhabens einreichen
Fördergeber und Antragstelle: Film- und Medienstiftung NRW.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Unternehmen und gewerbetreibende Person mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Projekt muss die Voraussetzungen des Kriterienkatalogs in Anhang 1 der Förderrichtlinie erfüllen.
Ihr Projekt muss qualitativ förderungswürdig sein, die Würde des Menschen achten, die Grundrechte respektieren und die Achtung vor dem Leben fördern.
Vor der Antragstellung müssen Sie ein Beratungsgespräch führen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Projekte, deren Inhalte Krieg sowie physische und psychische Gewalt verherrlichen, zum Rassenhass aufstacheln, pornografisch sind oder Kinder und Jugendliche sittlich gefährden.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung von digitalen Spielen und interaktiven Inhalten zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenUnternehmen
Förderbetrag: 20.000 € – 500.000 €. Förderquote: 80 %.
Antrag vor Beginn des Vorhabens einreichen
Fördergeber ist Film- und Medienstiftung NRW. Quelle: foerderdatenbank.de.
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