Förderung von digitalen Spielen und interaktiven Inhalten – Förderung in Nordrhein-Westfalen
Fördergeber: Film- und Medienstiftung NRW
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt die Konzept- und Prototypentwicklung sowie die Produktion von digitalen Spielen und interaktiven Inhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 20.000 € – 500.000 €.
Frist und Status
Antrag vor Beginn des Vorhabens einreichen
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Film- und Medienstiftung NRW.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen und gewerbetreibende Personen mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen.
Projekte müssen die Kriterien des Kriterienkatalogs erfüllen und qualitativ förderungswürdig sein.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag,Beratungsgespräch
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von digitalen Spielen und interaktiven Inhalten
Wer kann Förderung von digitalen Spielen und interaktiven Inhalten beantragen?
Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von digitalen Spielen und interaktiven Inhalten?
Förderbetrag: 20.000 € – 500.000 €. Förderquote: 80 %.
Bis wann kann man Förderung von digitalen Spielen und interaktiven Inhalten beantragen?
Antrag vor Beginn des Vorhabens einreichen
Wer ist Fördergeber von Förderung von digitalen Spielen und interaktiven Inhalten?
Fördergeber ist Film- und Medienstiftung NRW. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 20.000 € – 500.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Zuschuss | Darlehen
- Förderregion
- Nordrhein-Westfalen